DO & CO THE GOURMET ENTERTAINMENT COMPANY
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ANHANG<br />
Der Konzernabschluss der <strong>DO</strong> & <strong>CO</strong> Restaurants & Catering AG zum 31. März 2006 wurde in<br />
Anwendung der Bestimmung des § 245a HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag<br />
anzuwendenden Richtlinien der Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen<br />
des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen<br />
Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.<br />
I. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN<br />
1. Grundlagen<br />
Die <strong>DO</strong> & <strong>CO</strong> Restaurants & Catering AG ist ein international tätiger Cateringkonzern mit Sitz<br />
in Wien. Die Geschäftsaktivitäten umfassen die folgenden drei Bereiche: Airline Catering, International<br />
Event Catering sowie Restaurants & Bars.<br />
Der Konzernabschluss entspricht den für das Geschäftsjahr 2005/2006 gültigen International<br />
Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.<br />
Die neu gefassten Bestimmungen des IFRS 3 Business Combinations, IAS 36 Impairment of<br />
Assets sowie IAS 38 Intangible Assets wurden bereits im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr<br />
2004/2005 umgesetzt.<br />
Die Jahresabschlüsse der vollkonsolidierten in- und ausländischen Gesellschaften wurden, sofern<br />
diese nicht bereits nach nationalen Vorschriften prüfungspflichtig waren und nicht hinsichtlich<br />
der Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />
Konzerns von untergeordneter Bedeutung waren, von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft<br />
und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Die ordnungsgemäße Aufstellung<br />
der Jahres- bzw (Zwischen-)Abschlüsse aller einbezogenen Tochtergesellschaften erfolgte unter<br />
Beachtung der für das Geschäftsjahr 2005/2006 gültigen International Financial Reporting Standards<br />
(IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und unter Anwendung der konzerneinheitlich<br />
vorgegebenen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der Muttergesellschaft.<br />
2. Konsolidierungsgrundsätze<br />
2.1. Konsolidierungskreis<br />
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgte nach den Grundsätzen des IAS 27 (Consolidated<br />
Financial Statements). Dementsprechend wurden in den Konzernabschluss zum 31. März 2006<br />
neben der <strong>DO</strong> & <strong>CO</strong> Restaurants & Catering AG vierzehn inländische und zwölf ausländische<br />
Tochterunternehmen einbezogen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 100 % der<br />
Anteile hält. An drei ausländischen und einer inländischen vollkonsolidierten Gesellschaften besitzt<br />
der Konzern 90 % der Anteile. Drei ausländische vollkonsolidierte Gesellschaften stehen im Ausmaß<br />
von 76 % im Eigentum der <strong>DO</strong> & <strong>CO</strong> Restaurants & Catering AG. An einem weiteren ausländischen<br />
vollkonsolidierten Tochterunternehmen hält die Gesellschaft 89,92 % der Anteile.<br />
Eine inländische und eine ausländische Gesellschaft, an der die Gesellschaft jeweils eine 50 %-ige<br />
Beteiligung hält und eine gemeinschaftliche Leitung vorliegt (assoziierte Unternehmen), wurden<br />
nach der Equity-Methode bilanziert.