DO & CO THE GOURMET ENTERTAINMENT COMPANY
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114<br />
ANHANG<br />
Für die nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen gelten die gleichen<br />
Eigenkapitalkonsolidierungsgrundsätze wie im Rahmen der Vollkonsolidierung, wobei nationale<br />
Bewertungsmethoden entweder beibehalten oder bei unwesentlichen Auswirkungen auf das<br />
anteilig übernommene Jahresergebnis auf eine Anpassung verzichtet wurde.<br />
Minderheitenanteile am Eigenkapital von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften, die infolge<br />
von angefallenen Verlusten das anteilige Eigenkapital dieser Gesellschafter übersteigen, wurden<br />
gegen das Konzerneigenkapital verrechnet und separat ausgewiesen.<br />
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aufgerechnet.<br />
Weiters wurden Umsatzerlöse und andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den<br />
vollkonsolidierten Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Aus<br />
dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr resultierende Zwischenergebnisse im<br />
Anlage- und Umlaufvermögen wurden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung<br />
waren. Abzinsungen und andere einseitig ergebniswirksame Buchungen wurden im<br />
Konzernabschluss berichtigt. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen wurden die<br />
ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.<br />
2.3. Währungsumrechnung<br />
Die Umrechnung der Jahresabschlüsse der ausländischen Gesellschaften erfolgte nach dem Konzept<br />
der funktionalen Währung entsprechend den Vorgaben des IAS 21 (The Effects of Changes<br />
in Foreign Exchange Rates). Die funktionale Währung ist bei sämtlichen Gesellschaften die<br />
jeweilige Landeswährung, da die Tochtergesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher<br />
und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.<br />
Die Jahresabschlüsse von drei ausländischen Tochtergesellschaften mit Sitz außerhalb des<br />
Gemeinschaftsgebietes der Staaten der Europäischen Union bzw von einer Tochtergesellschaft<br />
mit Sitz in Großbritannien wurden nach den Grundsätzen des modifizierten Stichtagskursverfahrens<br />
umgerechnet. Die Bilanzposten wurden mit dem Stichtagsmittelkurs zum 31. März<br />
2006 bewertet; in der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Erträge und Aufwendungen<br />
mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.<br />
Stichtagsumrechnungsdifferenzen aus der Bilanz wurden ergebnisneutral in das Eigenkapital<br />
eingestellt. Währungsumrechungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs innerhalb der Bilanz<br />
und dem Durchschnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Eigenkapital<br />
verrechnet. Im Berichtsjahr wurden passive Stichtagsumrechnungsdifferenzen von<br />
TEUR 248 ergebnisneutral in das Eigenkapital eingestellt.<br />
Die Bewegungen im Anlagevermögen wurden zu Durchschnittskursen dargestellt. Veränderungen<br />
des Devisenmittelkurses zum Bilanzstichtag gegenüber jenem des Vorjahres sowie Differenzen,<br />
die aus der Verwendung von Durchschnittskursen entstanden sind, wurden im Konzernanlagenspiegel<br />
als „Währungsänderungen“ gesondert ausgewiesen.