DO & CO THE GOURMET ENTERTAINMENT COMPANY
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116<br />
ANHANG<br />
Den planmäßigen linearen Abschreibungen des Anlagevermögens lagen unter Berücksichtigung<br />
der erwarteten wirtschaftlichen bzw technischen Nutzungsmöglichkeiten überwiegend folgende<br />
Nutzungsdauern zugrunde:<br />
a) Immaterielle Vermögensgegenstände 2,0 bis 25,0 Jahre<br />
b) Grundstücke und Bauten 25,0 und 40,0 Jahre<br />
c) Bauten auf fremdem Grund 2,0 bis 10,0 Jahre<br />
d) Technische Anlagen und Maschinen 2,0 bis 10,0 Jahre<br />
e) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,5 bis 10,0 Jahre<br />
Geringwertige Vermögensgegenstände wurden im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten im<br />
Jahr des Zugangs jeweils auf einen Merkposten abgeschrieben. In der Entwicklung des Anlagevermögens<br />
werden die geringwertigen Vermögensgegenstände nach einer angenommenen<br />
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren als Abgang dargestellt.<br />
Zuwendungen der öffentlichen Hand und Baukostenzuschüsse Dritter (Investitionszuschüsse)<br />
wurden passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer des geförderten Vermögensgegenstandes<br />
ergebniswirksam aufgelöst.<br />
Gemietete Sachanlagen, die wirtschaftlich als Anlagenkäufe mit langfristiger Finanzierung anzusehen<br />
waren und bei denen im Wesentlichen alle Risken und Chancen, die sich aus dem Eigentum<br />
an einem Vermögensgegenstand ergeben, übertragen wurden (Finanzierungsleasing),<br />
wurden in Übereinstimmung mit IAS 17 (Leases) mit dem Barwert aktiviert. Die Abschreibungen<br />
erfolgen planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Die<br />
aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen wurden abgezinst und<br />
unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.<br />
Anteile an assoziierten Unternehmen und übrige Finanzanlagen<br />
Die Anteile an assoziierten Unternehmen wurden nach der Equity-Methode bewertet. Die<br />
Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw mit den ihnen beizulegenden<br />
niedrigeren Kurswerten.<br />
Vorräte<br />
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw zu niedrigeren<br />
Marktpreisen am Bilanzstichtag. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgte überwiegend<br />
nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren. Die mengenmäßige Erfassung erfolgte durch<br />
eine zeitnahe körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag.