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116<br />

ANHANG<br />

Den planmäßigen linearen Abschreibungen des Anlagevermögens lagen unter Berücksichtigung<br />

der erwarteten wirtschaftlichen bzw technischen Nutzungsmöglichkeiten überwiegend folgende<br />

Nutzungsdauern zugrunde:<br />

a) Immaterielle Vermögensgegenstände 2,0 bis 25,0 Jahre<br />

b) Grundstücke und Bauten 25,0 und 40,0 Jahre<br />

c) Bauten auf fremdem Grund 2,0 bis 10,0 Jahre<br />

d) Technische Anlagen und Maschinen 2,0 bis 10,0 Jahre<br />

e) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,5 bis 10,0 Jahre<br />

Geringwertige Vermögensgegenstände wurden im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten im<br />

Jahr des Zugangs jeweils auf einen Merkposten abgeschrieben. In der Entwicklung des Anlagevermögens<br />

werden die geringwertigen Vermögensgegenstände nach einer angenommenen<br />

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren als Abgang dargestellt.<br />

Zuwendungen der öffentlichen Hand und Baukostenzuschüsse Dritter (Investitionszuschüsse)<br />

wurden passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer des geförderten Vermögensgegenstandes<br />

ergebniswirksam aufgelöst.<br />

Gemietete Sachanlagen, die wirtschaftlich als Anlagenkäufe mit langfristiger Finanzierung anzusehen<br />

waren und bei denen im Wesentlichen alle Risken und Chancen, die sich aus dem Eigentum<br />

an einem Vermögensgegenstand ergeben, übertragen wurden (Finanzierungsleasing),<br />

wurden in Übereinstimmung mit IAS 17 (Leases) mit dem Barwert aktiviert. Die Abschreibungen<br />

erfolgen planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Die<br />

aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen wurden abgezinst und<br />

unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.<br />

Anteile an assoziierten Unternehmen und übrige Finanzanlagen<br />

Die Anteile an assoziierten Unternehmen wurden nach der Equity-Methode bewertet. Die<br />

Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw mit den ihnen beizulegenden<br />

niedrigeren Kurswerten.<br />

Vorräte<br />

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw zu niedrigeren<br />

Marktpreisen am Bilanzstichtag. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgte überwiegend<br />

nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren. Die mengenmäßige Erfassung erfolgte durch<br />

eine zeitnahe körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag.

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