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Die Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson ...

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Zu den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit gehören:<br />

● die Beratung bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von allen Betriebsanlagen,<br />

● die Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen,<br />

● die Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -verfahren,<br />

● die sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen,<br />

● die Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen,<br />

● die Information und Motivation der Beschäftigten bezüglich des Arbeitsschutzes<br />

und – die Untersuchung von Unfällen.<br />

Der Arbeitgeber hat die Sicherheitsfachkräfte unter Mitwirkung des Betriebs- oder<br />

Personalrats zu bestellen und ihnen die im Gesetz genannten Aufgaben zu übertragen.<br />

<strong>Die</strong> Fachkräfte unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs, sie sind<br />

jedoch bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei.<br />

Ist für den Betrieb ein Betriebsarzt bestellt, sollen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

eng mit ihm zusammenarbeiten. Das Gleiche gilt für die Zusammenarbeit mit<br />

dem Betriebs- oder Personalrat. <strong>Die</strong> Beratung gemeinsamer Anliegen und der<br />

Austausch von Erfahrungen erfolgen in dem vom Arbeitgeber zu bildenden Arbeitsschutzausschuss,<br />

an dem auch die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> zu beteiligen<br />

ist (§ 95 Abs. 4 SGB IX).<br />

5.2 Externe Partner<br />

der <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong><br />

5.2.1 Integrationsamt<br />

Das Integrationsamt versteht sich als Partner von behinderten Menschen und deren<br />

Arbeitgebern. Sein Bestreben ist es, für den behinderten Menschen den „richtigen“<br />

Arbeitsplatz einzurichten und für ihn Ansprechpartner zu seinem Schutz und<br />

zu seiner Hilfe zu sein. Mit Blick auf den Arbeitgeber geht es darum, betriebswirtschaftlich<br />

sinnvolle Beschäftigungsverhältnisse mitzugestalten.<br />

§ 102 SGB IX nennt die Kernaufgaben des Integrationsamtes:<br />

● <strong>Die</strong> Begleitende Hilfe umfasst <strong>Die</strong>nstleistungen wie Beratung und Betreuung sowie<br />

die finanzielle Förderung von Arbeitgebern, die behinderte Menschen beschäftigen<br />

und von behinderten Menschen, die im Arbeitsleben stehen.<br />

● Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen verlangt,<br />

dass ein Arbeitgeber vor der beabsichtigten Kündigung eines schwerbehinderten<br />

Arbeitnehmers die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes einholen muss.

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