Die Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson ...
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Zu den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit gehören:<br />
● die Beratung bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von allen Betriebsanlagen,<br />
● die Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen,<br />
● die Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -verfahren,<br />
● die sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen,<br />
● die Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen,<br />
● die Information und Motivation der Beschäftigten bezüglich des Arbeitsschutzes<br />
und – die Untersuchung von Unfällen.<br />
Der Arbeitgeber hat die Sicherheitsfachkräfte unter Mitwirkung des Betriebs- oder<br />
Personalrats zu bestellen und ihnen die im Gesetz genannten Aufgaben zu übertragen.<br />
<strong>Die</strong> Fachkräfte unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs, sie sind<br />
jedoch bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei.<br />
Ist für den Betrieb ein Betriebsarzt bestellt, sollen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
eng mit ihm zusammenarbeiten. Das Gleiche gilt für die Zusammenarbeit mit<br />
dem Betriebs- oder Personalrat. <strong>Die</strong> Beratung gemeinsamer Anliegen und der<br />
Austausch von Erfahrungen erfolgen in dem vom Arbeitgeber zu bildenden Arbeitsschutzausschuss,<br />
an dem auch die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> zu beteiligen<br />
ist (§ 95 Abs. 4 SGB IX).<br />
5.2 Externe Partner<br />
der <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong><br />
5.2.1 Integrationsamt<br />
Das Integrationsamt versteht sich als Partner von behinderten Menschen und deren<br />
Arbeitgebern. Sein Bestreben ist es, für den behinderten Menschen den „richtigen“<br />
Arbeitsplatz einzurichten und für ihn Ansprechpartner zu seinem Schutz und<br />
zu seiner Hilfe zu sein. Mit Blick auf den Arbeitgeber geht es darum, betriebswirtschaftlich<br />
sinnvolle Beschäftigungsverhältnisse mitzugestalten.<br />
§ 102 SGB IX nennt die Kernaufgaben des Integrationsamtes:<br />
● <strong>Die</strong> Begleitende Hilfe umfasst <strong>Die</strong>nstleistungen wie Beratung und Betreuung sowie<br />
die finanzielle Förderung von Arbeitgebern, die behinderte Menschen beschäftigen<br />
und von behinderten Menschen, die im Arbeitsleben stehen.<br />
● Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen verlangt,<br />
dass ein Arbeitgeber vor der beabsichtigten Kündigung eines schwerbehinderten<br />
Arbeitnehmers die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes einholen muss.