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Die Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson ...

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9. Service<br />

9.1 Checkliste für erstmals gewählte<br />

<strong>Schwerbehindertenvertretung</strong>en<br />

An den Anfang des Serviceteils stellen wir für alle erstmals gewählten <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong>en<br />

einen Handlungskatalog für die ersten Tage ihrer Arbeit. Er<br />

dient allen neu gewählten <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong>en als Checkliste, um sich<br />

zu etablieren und eine Plattform für die Arbeit der nächsten Jahre zu schaffen.<br />

1. Machen Sie sich bekannt<br />

Stellen Sie sich und Ihre Stellvertretung im Betrieb vor (mit Bild). Beschreiben Sie<br />

außerdem kurz: Für wen sind Sie da? Für was sind Sie zuständig? Und wie sind<br />

Sie zu erreichen? Geben Sie dazu ihre Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Ort<br />

und Zeit Ihrer Sprechstunde an. Nutzen Sie zur Bekanntmachung:<br />

● Aushang am Schwarzen Brett<br />

● Info auf der Homepage<br />

● Rundschreiben oder E-Mail an alle Mitarbeiter<br />

● Betriebsrundgang<br />

● Vorstellen auf der nächsten Betriebsversammlung<br />

● Nachricht in der Mitarbeiterzeitung<br />

Achten Sie auch darauf, dass der Arbeitgeber das Integrationsamt und die Agentur<br />

für Arbeit über Ihre Wahl informiert. Gegebenenfalls nachfragen und erinnern.<br />

2. Nehmen Sie Kontakt auf<br />

Um frühzeitig die Weichen für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit<br />

zu stellen, nehmen Sie möglichst bald Kontakt zu Ihren Partnern auf – das sind<br />

(s. S. 32, Kap. 5 Partner der <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong>):<br />

● Ihre Stellvertretung<br />

● der Betriebs- oder Personalrat<br />

● der Beauftragte des Arbeitgebers<br />

● weitere Ansprechpartner im Betrieb, wie Betriebsarzt und<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

● das zuständige Integrationsamt<br />

● die zuständige Agentur für Arbeit<br />

● und nicht zuletzt die schwerbehinderten Beschäftigten in Ihrem Betrieb

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