Die Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson ...
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9. Service<br />
9.1 Checkliste für erstmals gewählte<br />
<strong>Schwerbehindertenvertretung</strong>en<br />
An den Anfang des Serviceteils stellen wir für alle erstmals gewählten <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong>en<br />
einen Handlungskatalog für die ersten Tage ihrer Arbeit. Er<br />
dient allen neu gewählten <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong>en als Checkliste, um sich<br />
zu etablieren und eine Plattform für die Arbeit der nächsten Jahre zu schaffen.<br />
1. Machen Sie sich bekannt<br />
Stellen Sie sich und Ihre Stellvertretung im Betrieb vor (mit Bild). Beschreiben Sie<br />
außerdem kurz: Für wen sind Sie da? Für was sind Sie zuständig? Und wie sind<br />
Sie zu erreichen? Geben Sie dazu ihre Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Ort<br />
und Zeit Ihrer Sprechstunde an. Nutzen Sie zur Bekanntmachung:<br />
● Aushang am Schwarzen Brett<br />
● Info auf der Homepage<br />
● Rundschreiben oder E-Mail an alle Mitarbeiter<br />
● Betriebsrundgang<br />
● Vorstellen auf der nächsten Betriebsversammlung<br />
● Nachricht in der Mitarbeiterzeitung<br />
Achten Sie auch darauf, dass der Arbeitgeber das Integrationsamt und die Agentur<br />
für Arbeit über Ihre Wahl informiert. Gegebenenfalls nachfragen und erinnern.<br />
2. Nehmen Sie Kontakt auf<br />
Um frühzeitig die Weichen für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit<br />
zu stellen, nehmen Sie möglichst bald Kontakt zu Ihren Partnern auf – das sind<br />
(s. S. 32, Kap. 5 Partner der <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong>):<br />
● Ihre Stellvertretung<br />
● der Betriebs- oder Personalrat<br />
● der Beauftragte des Arbeitgebers<br />
● weitere Ansprechpartner im Betrieb, wie Betriebsarzt und<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
● das zuständige Integrationsamt<br />
● die zuständige Agentur für Arbeit<br />
● und nicht zuletzt die schwerbehinderten Beschäftigten in Ihrem Betrieb