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Die Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson ...

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Weitere Informationen zur Durchführung einer Versammlung finden Sie unter 9.4,<br />

ab S. 88.<br />

7.10 Teilnahme an Sitzungen<br />

und Ausschüssen<br />

<strong>Die</strong> <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-<br />

oder Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren<br />

Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen (siehe<br />

auch S. 18, 1.2.10 Teilnahmerecht). Das Teilnahmerecht gilt nicht nur für Sitzungen,<br />

auf denen Fragen behandelt werden sollen, die schwerbehinderte Menschen<br />

betreffen. Das Teilnahmerecht der <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> umfasst<br />

die Beteiligung an der Beratung. Sie kann sich in der Sitzung zu allen Fragen und<br />

anstehenden Punkten äußern und ihr ist bei Bedarf das Wort zu erteilen. <strong>Die</strong><br />

<strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> kann an allen Sitzungen teilnehmen und erhält wie<br />

die teilnehmenden Mitglieder ein Protokoll.<br />

Um dieses Recht wahrnehmen zu können, sollte die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong><br />

rechtzeitig vor jeder Sitzung eine Einladung mit Tagesordnung bekommen. Gerade,<br />

wenn in einem Betrieb oder einer <strong>Die</strong>nststelle erstmalig eine <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong><br />

gewählt worden ist, muss die <strong>Vertrauensperson</strong> auf eine regelmäßige<br />

Teilnahme an den Sitzungen des Betriebs- oder Personalrates achten. Dafür sollte<br />

sie sich auch selber mit dem Betriebs- oder Personalratsbüro in Verbindung setzen,<br />

um sicherzustellen, dass sie auch alle notwendigen Informationen erhält.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> kann selber Tagesordnungspunkte einbringen<br />

und sich in den Sitzungen zu jedem Punkt äußern, nicht nur zu denen, die schwerbehinderte<br />

Beschäftigte betreffen. <strong>Die</strong> Sitzungen sind eine Gelegenheit, Angelegenheiten,<br />

die einzelne schwerbehinderte Menschen oder schwerbehinderte Menschen<br />

als Gruppe besonders betreffen, vorzubringen.<br />

Das Teilnahmerecht der <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> bezieht sich nicht nur auf<br />

die Betriebs- und Personalratssitzungen, sondern umfasst auch deren Ausschüsse:<br />

● Arbeitsschutzausschuss mit der Aufgabe: Vermeidung von Unfallgefahren und<br />

gesundheitlichen Belastungen, Arbeitsplatzgestaltung<br />

● Personalausschuss mit der Aufgabe: u. a. Erhalt von Arbeitsplätzen, Umsetzungen,<br />

Rehabilitationsmaßnahmen<br />

● Sozialausschuss mit der Aufgabe: u. a. Unterstützung im Krankheitsfalle, Regelungen<br />

zur betrieblichen Altersversorgung, Betriebsrenten<br />

● Wirtschaftsausschussmit der Aufgabe: u. a. Rationalisierungsmaßnahmen, betriebliche<br />

Strukturveränderungen

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