Die Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson ...
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Weitere Informationen zur Durchführung einer Versammlung finden Sie unter 9.4,<br />
ab S. 88.<br />
7.10 Teilnahme an Sitzungen<br />
und Ausschüssen<br />
<strong>Die</strong> <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-<br />
oder Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren<br />
Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen (siehe<br />
auch S. 18, 1.2.10 Teilnahmerecht). Das Teilnahmerecht gilt nicht nur für Sitzungen,<br />
auf denen Fragen behandelt werden sollen, die schwerbehinderte Menschen<br />
betreffen. Das Teilnahmerecht der <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> umfasst<br />
die Beteiligung an der Beratung. Sie kann sich in der Sitzung zu allen Fragen und<br />
anstehenden Punkten äußern und ihr ist bei Bedarf das Wort zu erteilen. <strong>Die</strong><br />
<strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> kann an allen Sitzungen teilnehmen und erhält wie<br />
die teilnehmenden Mitglieder ein Protokoll.<br />
Um dieses Recht wahrnehmen zu können, sollte die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong><br />
rechtzeitig vor jeder Sitzung eine Einladung mit Tagesordnung bekommen. Gerade,<br />
wenn in einem Betrieb oder einer <strong>Die</strong>nststelle erstmalig eine <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong><br />
gewählt worden ist, muss die <strong>Vertrauensperson</strong> auf eine regelmäßige<br />
Teilnahme an den Sitzungen des Betriebs- oder Personalrates achten. Dafür sollte<br />
sie sich auch selber mit dem Betriebs- oder Personalratsbüro in Verbindung setzen,<br />
um sicherzustellen, dass sie auch alle notwendigen Informationen erhält.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> kann selber Tagesordnungspunkte einbringen<br />
und sich in den Sitzungen zu jedem Punkt äußern, nicht nur zu denen, die schwerbehinderte<br />
Beschäftigte betreffen. <strong>Die</strong> Sitzungen sind eine Gelegenheit, Angelegenheiten,<br />
die einzelne schwerbehinderte Menschen oder schwerbehinderte Menschen<br />
als Gruppe besonders betreffen, vorzubringen.<br />
Das Teilnahmerecht der <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> bezieht sich nicht nur auf<br />
die Betriebs- und Personalratssitzungen, sondern umfasst auch deren Ausschüsse:<br />
● Arbeitsschutzausschuss mit der Aufgabe: Vermeidung von Unfallgefahren und<br />
gesundheitlichen Belastungen, Arbeitsplatzgestaltung<br />
● Personalausschuss mit der Aufgabe: u. a. Erhalt von Arbeitsplätzen, Umsetzungen,<br />
Rehabilitationsmaßnahmen<br />
● Sozialausschuss mit der Aufgabe: u. a. Unterstützung im Krankheitsfalle, Regelungen<br />
zur betrieblichen Altersversorgung, Betriebsrenten<br />
● Wirtschaftsausschussmit der Aufgabe: u. a. Rationalisierungsmaßnahmen, betriebliche<br />
Strukturveränderungen