Die Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson ...
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det werden diese Begriffe meist dann, wenn Spielraum für individuelle Einzelfalllösungen<br />
gelassen werden soll. <strong>Die</strong>ser Spielraum ist dann von Fall zu Fall auszufüllen,<br />
was im Zweifelsfall auch von den Gerichten überprüft wird. Damit ist in aller<br />
Regel dem Missbrauch vorgebeugt.<br />
6.2.3 Verweisungen<br />
Vielfach werden Teile von gesetzlichen Vorschriften für parallel anwendbar erklärt.<br />
<strong>Die</strong> entsprechende Formulierung lautet dann z. B.: „§ 119 Abs. 5 gilt entsprechend<br />
(vgl. § 120 Abs. 4 SGB IX)“. Im zitierten Beispiel bedeutet das, dass Teile der Vorschriften<br />
über den Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt auch für den Widerspruchsausschuss<br />
bei der Bundesagentur für Arbeit gelten. <strong>Die</strong>se Technik der<br />
Verweisungen vermeidet unnötige Wiederholungen bei der Abfassung des Gesetzes-<br />
oder Verordnungstextes, kann jedoch den Umgang mit solchen Texten sehr<br />
erschweren, zumal häufig Verweisungen zu Passagen eines anderen Gesetzes gebraucht<br />
werden. Da die Verweisungen geltendes Recht darstellen, sind sie jeweils<br />
parallel zum Text zu lesen, in dem sie stehen.<br />
6.3 Rechtsprechung<br />
Unsere Rechtsordnung, und damit auch das Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch<br />
(SGB IX), unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung durch die Rechtsprechung.<br />
So werden auch an die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> vielfach Urteile oder<br />
Auszüge von Urteilen herangetragen. Damit entsteht das Problem einer geeigneten<br />
Dokumentation, um im Bedarfsfall das begehrte Urteil zur Hand zu haben. Bewährt<br />
hat sich eine Dokumentation nach Stichworten und parallel dazu nach den<br />
Paragrafen des Schwerbehindertenrechtes. Urteile werden häufig in der Literatur<br />
in der Weise veröffentlicht, dass dem eigentlichen Text ein Leitsatz vorangestellt<br />
wird, welcher in komprimierter Form die tragenden Entscheidungsgründe des Urteils<br />
zusammenfasst. Hieran kann man sich dann sehr schnell orientieren, ob das<br />
Urteil wichtig ist oder nicht.<br />
Regelmäßig werden in den Zeitschriften „Behinderte im Beruf“ (ZB) und „Behindertenrecht“<br />
(br) wichtige Urteile veröffentlicht.