Die Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson ...
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9.5 Aufbau einer Kartei<br />
der schwerbehinderten Beschäftigten<br />
Im Laufe der Tätigkeit sollte die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> eine Kartei der<br />
schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Betrieb/<strong>Die</strong>nststelle<br />
aufbauen. <strong>Die</strong> Notwendigkeit ergibt sich aus der Aufgabe, dafür zu sorgen,<br />
dass die behinderten Kolleginnen und Kollegen ihren Fähigkeiten und Kenntnissen<br />
entsprechend eingesetzt und am Arbeitsplatz nicht überfordert werden sollen. <strong>Die</strong>se<br />
Aufgabe kann die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> nur dann sachgerecht erfüllen,<br />
wenn sie im Bedarfsfall auf die entsprechenden Unterlagen zurückgreifen kann.<br />
Eine erste Hilfe zum Aufbau dieser Kartei ist das Verzeichnis gemäß § 80 Abs.1<br />
SGB IX. <strong>Die</strong> Kartei sollte in vertrauensvoller, freiwilliger Zusammenarbeit zwischen<br />
<strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> und den Betroffenen geführt werden. Sie gehört<br />
ausschließlich in die Hände der <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> (vgl. § 96 Abs. 7<br />
SGB IX).<br />
Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen die schwerbehinderten Arbeitnehmer<br />
ausdrücklich damit einverstanden sein, dass die Daten in die Kartei aufgenommen<br />
werden. <strong>Die</strong>s sollte sich die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> ausdrücklich<br />
von jedem schwerbehinderten Beschäftigten bestätigen lassen.<br />
In vielen Betrieben wird eine Arbeitsplatzkartei geführt. <strong>Die</strong> Kartei der schwerbehinderten<br />
Menschen und Arbeitsplatzkartei sollten sich ergänzen: Während die<br />
Erste aussagt, worin die Leistungseinschränkungen oder -stärken bestehen, gibt<br />
die Arbeitsplatzkartei Auskunft darüber, welche Anforderungen der Arbeitsplatz an<br />
den Arbeitnehmer stellt. Erst dieser Vergleich (Profilmethode) lässt eine sachgerechte<br />
Auswahl des Arbeitsplatzes zu und gibt unter Umständen Hinweise, ob der<br />
Arbeitsplatz nach ergonomischen Erkenntnissen dem Mitarbeiter angepasst werden<br />
muss. Der Aufbau einer Arbeitsplatzkartei erfordert eine Grobanalyse aller Arbeitsplätze;<br />
dies kann nicht kurzfristig erfolgen und erfordert eine enge Zusammenarbeit<br />
mit Betriebs-/Personalrat, Personalabteilung oder Arbeitgeber (§ 99<br />
Abs. 1 SGB IX).<br />
Beide Karteien können, wenn sie auf aktuellem Stand gehalten werden, die Grundlage<br />
für eine Bestandsaufnahme im Rahmen der Vorbereitung für eine Integrationsvereinbarung<br />
sein.<br />
Das nachfolgende Dokument kann als WORD-Datei heruntergeladen werden:<br />
www.integrationsaemter.de/service/download.