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Die Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson ...

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9.5 Aufbau einer Kartei<br />

der schwerbehinderten Beschäftigten<br />

Im Laufe der Tätigkeit sollte die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> eine Kartei der<br />

schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Betrieb/<strong>Die</strong>nststelle<br />

aufbauen. <strong>Die</strong> Notwendigkeit ergibt sich aus der Aufgabe, dafür zu sorgen,<br />

dass die behinderten Kolleginnen und Kollegen ihren Fähigkeiten und Kenntnissen<br />

entsprechend eingesetzt und am Arbeitsplatz nicht überfordert werden sollen. <strong>Die</strong>se<br />

Aufgabe kann die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> nur dann sachgerecht erfüllen,<br />

wenn sie im Bedarfsfall auf die entsprechenden Unterlagen zurückgreifen kann.<br />

Eine erste Hilfe zum Aufbau dieser Kartei ist das Verzeichnis gemäß § 80 Abs.1<br />

SGB IX. <strong>Die</strong> Kartei sollte in vertrauensvoller, freiwilliger Zusammenarbeit zwischen<br />

<strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> und den Betroffenen geführt werden. Sie gehört<br />

ausschließlich in die Hände der <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> (vgl. § 96 Abs. 7<br />

SGB IX).<br />

Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen die schwerbehinderten Arbeitnehmer<br />

ausdrücklich damit einverstanden sein, dass die Daten in die Kartei aufgenommen<br />

werden. <strong>Die</strong>s sollte sich die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> ausdrücklich<br />

von jedem schwerbehinderten Beschäftigten bestätigen lassen.<br />

In vielen Betrieben wird eine Arbeitsplatzkartei geführt. <strong>Die</strong> Kartei der schwerbehinderten<br />

Menschen und Arbeitsplatzkartei sollten sich ergänzen: Während die<br />

Erste aussagt, worin die Leistungseinschränkungen oder -stärken bestehen, gibt<br />

die Arbeitsplatzkartei Auskunft darüber, welche Anforderungen der Arbeitsplatz an<br />

den Arbeitnehmer stellt. Erst dieser Vergleich (Profilmethode) lässt eine sachgerechte<br />

Auswahl des Arbeitsplatzes zu und gibt unter Umständen Hinweise, ob der<br />

Arbeitsplatz nach ergonomischen Erkenntnissen dem Mitarbeiter angepasst werden<br />

muss. Der Aufbau einer Arbeitsplatzkartei erfordert eine Grobanalyse aller Arbeitsplätze;<br />

dies kann nicht kurzfristig erfolgen und erfordert eine enge Zusammenarbeit<br />

mit Betriebs-/Personalrat, Personalabteilung oder Arbeitgeber (§ 99<br />

Abs. 1 SGB IX).<br />

Beide Karteien können, wenn sie auf aktuellem Stand gehalten werden, die Grundlage<br />

für eine Bestandsaufnahme im Rahmen der Vorbereitung für eine Integrationsvereinbarung<br />

sein.<br />

Das nachfolgende Dokument kann als WORD-Datei heruntergeladen werden:<br />

www.integrationsaemter.de/service/download.

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