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Die Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson ...

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Übersicht zur Aufgabenverteilung des § 84 Abs. 2 SGB IX<br />

Voraussetzung innerhalb eines Jahres 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig<br />

oder wiederholt arbeitsunfähig<br />

Personenkreis alle Beschäftigten mit und ohne Behinderung<br />

Ziel klären und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, wie die<br />

Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, mit welchen Hilfen<br />

erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz<br />

erhalten werden kann (= Betriebliches Eingliederungsmanagement)<br />

Beteiligte ● Arbeitgeber<br />

● Betriebsrat/Personalrat<br />

● <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong><br />

(nur bei schwerbehinderten Menschen)<br />

● ggf. Betriebs- oder Werksarzt<br />

● Integrationsamt (nur bei schwerbehinderten Menschen)<br />

● Gemeinsame Servicestelle<br />

Aufgaben<br />

Arbeitgeber<br />

Aufgaben<br />

Betriebsrat/<br />

Personalrat<br />

Aufgaben <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong>:<br />

(nur beim schwerbehinderten<br />

Betroffenen)<br />

Aufgabe Betriebsoder<br />

Werksarzt<br />

● führt Klärung (Maßnahmen zur Zielerreichung) herbei<br />

● holt Zustimmung des Betroffenen ein<br />

● schaltet Betriebsrat/<strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> ein<br />

● stellt Beteiligung des Betroffenen sicher<br />

● klärt Betroffenen über Ziele und verwendete Daten auf<br />

● zieht bei Bedarf Integrationsamt und Servicestellen hinzu<br />

● führt auf Antrag von Betriebsrat/<strong>Schwerbehindertenvertretung</strong><br />

Klärung herbei<br />

● unterstützt den Arbeitgeber bei der Zielerreichung<br />

● kann vom Arbeitgeber die Klärung verlangen<br />

(wenn der Betroffene der Prävention zugestimmt hat)<br />

● überwacht die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers<br />

● unterstützt den Arbeitgeber bei der Zielerreichung<br />

● kann vom Arbeitgeber die Klärung verlangen<br />

(mit Zustimmung des Betroffenen)<br />

● überwacht die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers<br />

● unterstützt den Arbeitgeber bei der Zielerreichung<br />

Betroffene/r ● stimmt Klärung zu/lehnt Klärung ab<br />

● wirkt bei der Klärung mit (Mitwirkungspflicht)<br />

Integrationsamt<br />

(nur beim schwerbe -<br />

hinderten Betroffenen)<br />

Örtliche Servicestellen<br />

der Reha bilitationsträger<br />

● unterstützt den Arbeitgeber bei der Zielerreichung<br />

● bietet Unterstützung im Rahmen der begleitenden Hilfe an<br />

(Beratung/Betreuung/finanzielle Hilfen)<br />

● wirkt auf die unverzügliche Leistungserbringung hin<br />

● unterstützen den Arbeitgeber bei der Zielerreichung<br />

● bieten Unterstützung im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe<br />

(Reha-Leistungen)<br />

● wirken auf die unverzügliche Leistungserbringung hin<br />

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