Die Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson ...
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Übersicht zur Aufgabenverteilung des § 84 Abs. 2 SGB IX<br />
Voraussetzung innerhalb eines Jahres 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig<br />
oder wiederholt arbeitsunfähig<br />
Personenkreis alle Beschäftigten mit und ohne Behinderung<br />
Ziel klären und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, wie die<br />
Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, mit welchen Hilfen<br />
erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz<br />
erhalten werden kann (= Betriebliches Eingliederungsmanagement)<br />
Beteiligte ● Arbeitgeber<br />
● Betriebsrat/Personalrat<br />
● <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong><br />
(nur bei schwerbehinderten Menschen)<br />
● ggf. Betriebs- oder Werksarzt<br />
● Integrationsamt (nur bei schwerbehinderten Menschen)<br />
● Gemeinsame Servicestelle<br />
Aufgaben<br />
Arbeitgeber<br />
Aufgaben<br />
Betriebsrat/<br />
Personalrat<br />
Aufgaben <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong>:<br />
(nur beim schwerbehinderten<br />
Betroffenen)<br />
Aufgabe Betriebsoder<br />
Werksarzt<br />
● führt Klärung (Maßnahmen zur Zielerreichung) herbei<br />
● holt Zustimmung des Betroffenen ein<br />
● schaltet Betriebsrat/<strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> ein<br />
● stellt Beteiligung des Betroffenen sicher<br />
● klärt Betroffenen über Ziele und verwendete Daten auf<br />
● zieht bei Bedarf Integrationsamt und Servicestellen hinzu<br />
● führt auf Antrag von Betriebsrat/<strong>Schwerbehindertenvertretung</strong><br />
Klärung herbei<br />
● unterstützt den Arbeitgeber bei der Zielerreichung<br />
● kann vom Arbeitgeber die Klärung verlangen<br />
(wenn der Betroffene der Prävention zugestimmt hat)<br />
● überwacht die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers<br />
● unterstützt den Arbeitgeber bei der Zielerreichung<br />
● kann vom Arbeitgeber die Klärung verlangen<br />
(mit Zustimmung des Betroffenen)<br />
● überwacht die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers<br />
● unterstützt den Arbeitgeber bei der Zielerreichung<br />
Betroffene/r ● stimmt Klärung zu/lehnt Klärung ab<br />
● wirkt bei der Klärung mit (Mitwirkungspflicht)<br />
Integrationsamt<br />
(nur beim schwerbe -<br />
hinderten Betroffenen)<br />
Örtliche Servicestellen<br />
der Reha bilitationsträger<br />
● unterstützt den Arbeitgeber bei der Zielerreichung<br />
● bietet Unterstützung im Rahmen der begleitenden Hilfe an<br />
(Beratung/Betreuung/finanzielle Hilfen)<br />
● wirkt auf die unverzügliche Leistungserbringung hin<br />
● unterstützen den Arbeitgeber bei der Zielerreichung<br />
● bieten Unterstützung im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe<br />
(Reha-Leistungen)<br />
● wirken auf die unverzügliche Leistungserbringung hin<br />
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