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Die Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson ...

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Es ist wichtig, die Art und das Ausmaß der Einschränkungen abzuschätzen. Erst<br />

dann kann festgelegt werden, ob und welche Hilfemaßnahmen geeignet sind.<br />

Um hierbei zu einer treffenden Einschätzung und dann zu einer guten Lösung<br />

zu kommen, sollte professioneller Rat eingeholt werden. Hier helfen der Betriebsarzt,<br />

ein arbeitsmedizinischer <strong>Die</strong>nst oder die beratenden Ingenieure des<br />

Integrationsamtes. Am Arbeitsplatz direkt wird dann nach einer Analyse des<br />

Problems ein geeigneter Vorschlag zur technischen Anpassung, zur organisatorischen<br />

oder inhaltlichen Gestaltung entwickelt und vorgeschlagen.<br />

Bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes sollte der schwerbehinderte Arbeitnehmer<br />

immer eng mit eingebunden sein. Das Vorgehen sollte auch mit dem Arbeitgeber<br />

bzw. dem Beauftragten des Arbeitgebers und dem Betriebs- oder Personalrat abgestimmt<br />

werden.<br />

Finanzielle Hilfen für die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen können<br />

vom Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfe oder durch den Rehabilitationsträger<br />

(z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger) gewährt werden.<br />

7.3 Konflikte am Arbeitsplatz<br />

Konflikte ergeben sich oft aus Vorbehalten gegenüber schwerbehinderten<br />

Menschen. Häufig wird auch die Notwendigkeit behinderungsbedingter Sonderregelungen,<br />

wie beispielsweise Zusatzurlaub oder das Verbot schwer zu<br />

heben, von manchen nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen nicht eingesehen.<br />

Bei seelischen Erkrankungen und Suchterkrankungen wird das von der<br />

Norm abweichende Verhalten eines schwerbehinderten Menschen als Provokation<br />

empfunden. Anfängliche Spannungen können dann rasch zu einem<br />

ernsthaften Konflikt werden, der sich auf die Arbeitssituation belastend auswirkt.<br />

In vielen Fällen wird die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> bei auftretenden Konflikten<br />

nicht von den schwerbehinderten Menschen selbst angesprochen. Oft sind es<br />

Dritte - Kollegen, Vorgesetzte oder Personalabteilung – die sich mit der Aussage<br />

„so kann das nicht weitergehen“ an die <strong>Vertrauensperson</strong> wenden und erwarten,<br />

dass die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> vermittelnd tätig wird.<br />

Für das Vermitteln in Konfliktsituationen kann man grundsätzlich empfehlen:<br />

● Einzelgespräche führen, sowohl mit dem betroffenen schwerbehinderten Mitarbeiter<br />

als auch mit dem jeweiligen Konfliktpartner, um die Gründe für die Konfliktsituation<br />

herauszufinden.

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