Die Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson ...
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Es ist wichtig, die Art und das Ausmaß der Einschränkungen abzuschätzen. Erst<br />
dann kann festgelegt werden, ob und welche Hilfemaßnahmen geeignet sind.<br />
Um hierbei zu einer treffenden Einschätzung und dann zu einer guten Lösung<br />
zu kommen, sollte professioneller Rat eingeholt werden. Hier helfen der Betriebsarzt,<br />
ein arbeitsmedizinischer <strong>Die</strong>nst oder die beratenden Ingenieure des<br />
Integrationsamtes. Am Arbeitsplatz direkt wird dann nach einer Analyse des<br />
Problems ein geeigneter Vorschlag zur technischen Anpassung, zur organisatorischen<br />
oder inhaltlichen Gestaltung entwickelt und vorgeschlagen.<br />
Bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes sollte der schwerbehinderte Arbeitnehmer<br />
immer eng mit eingebunden sein. Das Vorgehen sollte auch mit dem Arbeitgeber<br />
bzw. dem Beauftragten des Arbeitgebers und dem Betriebs- oder Personalrat abgestimmt<br />
werden.<br />
Finanzielle Hilfen für die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen können<br />
vom Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfe oder durch den Rehabilitationsträger<br />
(z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger) gewährt werden.<br />
7.3 Konflikte am Arbeitsplatz<br />
Konflikte ergeben sich oft aus Vorbehalten gegenüber schwerbehinderten<br />
Menschen. Häufig wird auch die Notwendigkeit behinderungsbedingter Sonderregelungen,<br />
wie beispielsweise Zusatzurlaub oder das Verbot schwer zu<br />
heben, von manchen nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen nicht eingesehen.<br />
Bei seelischen Erkrankungen und Suchterkrankungen wird das von der<br />
Norm abweichende Verhalten eines schwerbehinderten Menschen als Provokation<br />
empfunden. Anfängliche Spannungen können dann rasch zu einem<br />
ernsthaften Konflikt werden, der sich auf die Arbeitssituation belastend auswirkt.<br />
In vielen Fällen wird die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> bei auftretenden Konflikten<br />
nicht von den schwerbehinderten Menschen selbst angesprochen. Oft sind es<br />
Dritte - Kollegen, Vorgesetzte oder Personalabteilung – die sich mit der Aussage<br />
„so kann das nicht weitergehen“ an die <strong>Vertrauensperson</strong> wenden und erwarten,<br />
dass die <strong>Schwerbehindertenvertretung</strong> vermittelnd tätig wird.<br />
Für das Vermitteln in Konfliktsituationen kann man grundsätzlich empfehlen:<br />
● Einzelgespräche führen, sowohl mit dem betroffenen schwerbehinderten Mitarbeiter<br />
als auch mit dem jeweiligen Konfliktpartner, um die Gründe für die Konfliktsituation<br />
herauszufinden.