Individuelle Förderung - Gymnasiums an der Schweizer Allee
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Der Umf<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Abh<strong>an</strong>dlung o.g. Punkte richtet sich nach dem Bedarf <strong>der</strong> Schüler und<br />
Schülerinnen, so dass die Berufsorientierungsstunden jeweils differenziert nach dem<br />
Anliegen <strong>der</strong> Schüler/innen durchgeführt werden.<br />
Dieses Angebot gilt als Schulunterricht und ist daher für alle Schüler verpflichtend.<br />
In <strong>der</strong> Jahrg<strong>an</strong>gsstufe 13 wird mindestens1 Ver<strong>an</strong>staltung im März 2009 mit dem inhaltlichen<br />
Schwerpunkt ZVS /Hochschulzug<strong>an</strong>gsverfahren- altern. Wartezeitüberbrückung <strong>an</strong>geboten.<br />
Dieses Angebot können die Schüler fakultativ besuchen.<br />
Darüber hinaus bietet Fr. Stach je nach Bedarf <strong>der</strong> Schule weitere themenspezifische<br />
berufs- und studienkundliche Vortragsver<strong>an</strong>staltungen- z.B. für die Bereiche Wirtschaft,<br />
Medien, Ingenieurwissenschaften, Geisteswissenschaften, neue Berufe/Studiengänge sowie<br />
Bewerbertrainings, Assessmenttrainings <strong>an</strong>.<br />
Die Schule bestimmt , ob das weitere Angebot durch die Schüler/innen fakultativ o<strong>der</strong><br />
obligatorisch in Anspruch genommen werden sollte.<br />
Auch k<strong>an</strong>n in das Angebot <strong>der</strong> Berufsberatung bereits die Jahrg<strong>an</strong>gstufe 11<br />
miteinbezogen werden- u.a. mit dem Schwerpunkt Praktikumsvorbereitung etc…..<br />
Sprechstunden, Beratungstermine in <strong>der</strong> Agentur<br />
Fr. Stach bietet je nach Bedarf <strong>der</strong> Schule Sprechstunden in <strong>der</strong> Schule in regelmäßigen<br />
Abständen für alle Schüler/innen <strong>an</strong>.<br />
Darüber hinaus besteht für die Jugendlichen, bei umfassenden Fragestellungen zur<br />
Studien- und Berufswahl sowie bei <strong>der</strong> unmittelbaren In<strong>an</strong>spruchnahme <strong>der</strong><br />
Ausbildungsstellenvermittlung die Möglichkeit , ein ca. 1-stündiges Beratungsgespräch in <strong>der</strong><br />
Agentur zu führen.<br />
Hierbei gelten die Gesprächstermine in <strong>der</strong> Schule sowie in <strong>der</strong> Agentur selbst als<br />
entschuldigte Fehlstunden (ausgenommen sind Zeiten, in denen u.a. Klausuren geschrieben,<br />
Referate gehalten werden ).<br />
Die Schüler/innen erhalten eine Mitteilung über die Durchführung des Beratungstermins in<br />
<strong>der</strong> Agentur zur Vorlage in <strong>der</strong> Schule bzw. Herr Göbel wird <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d <strong>der</strong> von ihm in <strong>der</strong><br />
Schule ausgegebenen bzw. ausgehängten Liste, in die sich die Schüler/innen verbindlich<br />
zur Sprechstunde eingetragen hatten, über die tatsächliche In<strong>an</strong>spruchnahme <strong>der</strong><br />
Sprechstunde in <strong>der</strong> Schule informiert.<br />
Ver<strong>an</strong>staltungen <strong>der</strong> Berufs- und Studienorientierung in <strong>der</strong> Schule sind Best<strong>an</strong>dteil des<br />
Schulunterrichts. Die Schule ermöglicht die Durchführung von Gruppenver<strong>an</strong>staltungen,<br />
individuellen Beratungsgesprächen auch während <strong>der</strong> Unterrichtszeit. Herr Göbel wirkt auf<br />
eine verbindliche In<strong>an</strong>spruchnahme <strong>der</strong> Berufsorientierungsmaßnahmen, <strong>der</strong><br />
Sprechstunden bzw. Beratungstermine in <strong>der</strong> Agentur hin. Soweit möglich, händigt er den<br />
Anmeldebogen sowie den Beratungsbogen <strong>an</strong> die Schüler/innen aus, die ein Gespräch in<br />
<strong>der</strong> Agentur wünschen.<br />
Darüber hinaus informiert die Schule die Schüler auch über die weitergehenden Angebote<br />
<strong>der</strong> Berufsberatung (u.a. Ausbildungsstellenmarkt, freie Termine in <strong>der</strong> Berufsberatung- z.B.<br />
durch Aush<strong>an</strong>g im jeweiligen Schaukasten <strong>der</strong> Jahrg<strong>an</strong>gsstufen).<br />
Die Bundesagentur für Arbeit versendet <strong>an</strong> die Schule jeweils das Magazin „abi“ sowie<br />
die SEK II-Schrift „Studien- & Berufswahl“. Die Schule verpflichtet sich, die Schriften <strong>an</strong> für<br />
die Schüler/innen freizugänglichen Stellen, zur Mitnahme auszulegen und die SEK II-<br />
Broschüre jeweils in <strong>der</strong> Jahrg<strong>an</strong>gsstufe 12 zu verteilen.<br />
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