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Sanitäts- und Kontumazordnung von 1770 - Memoria Medicinae

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<strong>Sanitäts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontumazordnung</strong> <strong>von</strong> <strong>1770</strong><br />

Formula Juramenti einer Hebamme<br />

Ich N. N. schwöre <strong>und</strong> gelobe zu Gott dem Allmächtigen, daß ich meine Pflicht <strong>und</strong> Handlungen in<br />

dem mir anvertrauten Hebammendienste, als eine gewissenhafte Christinn bey allen<br />

Vorfallenheiten treulichst <strong>und</strong> sorgfältig verrichten, ohne alle Absichten handeln, <strong>und</strong> niemanden<br />

vorsetzlich nachtheilig seyn will, vielmehr gelobe ich durch meinen Beystand den Gebährenden<br />

alle möglichste Hilfe zu leisten, <strong>und</strong> der mir vorgeschriebenen Instruction nach meinem besten<br />

Wissen <strong>und</strong> Gewissen getreulich nachzukommen, wobey ich den Armen so gut, als den Reichen<br />

gleich willfährig beystehen, <strong>und</strong> selbe nicht zu verlassen, <strong>und</strong> zu verabsäumen mich verpflichte. So<br />

wahr mir Gott helfe, die hochgebendedeyte <strong>von</strong> der Erbsünde unbefleckte Mutter Gottes <strong>und</strong><br />

Jungfrau Maria, auch alle lieben Heiligen. [1261]<br />

Zweyter Theil<br />

Von den Vorsichten, welche die Besorgung der Ges<strong>und</strong>heit <strong>von</strong> fremden Gränzen her betreffen.<br />

§. I. 46<br />

Wenn die Vorsichtigkeit der Obrigkeiten bey dem täglichen Umlaufe der gesellschäftlichen<br />

Ordnung auf den Gegenwurf der erhaltenene Ges<strong>und</strong>heit besorget seyn muß, so versehen Wir<br />

Uns zu denselben, daß sie ihre Bestrebung dort <strong>und</strong> damals verdoppeln werden, wo es oder auf<br />

Hindannhaltung <strong>von</strong> der Gränze her befürchtender ansteckender Krankheiten zu thun, oder ihr um<br />

sich greifendes Gift wohl gar wirklich schon in Unsre Länder eingerissen, hinfolglich unter<br />

Beystande göttlicher Vorsicht zu tilgen ist.<br />

Zur Besorgung des ersten Gegenstandes sind an den Gränzen, wo die Gefahr bey dermaligen<br />

Verfassungen niemals verschwindet, bereits seit vielen Jahren, theils noch unter Unsren<br />

glorwürdigen Vorfahrern am Throne Kontumazstationen errichtet, auf welchen ohne Unterlaß<br />

gesorget wird, damit Unsre Erbländer durch die Strenge der Vorsichtigkeiten <strong>von</strong> dem Einbruche<br />

ansteckender Krankheiten befreyet leben mögen; es sind diese Stationen mit erforderlichen<br />

Amtsbestellungen versehen, die unter Aufsicht der Regierungen der Landschaften durch<br />

Besetzung eigener <strong>Sanitäts</strong>kommissionen geleitet werden.<br />

Das Königreich Ungarn besorget durch das Locumtenential-Consilium Regium zu Preßburg die<br />

Station Borsa in der Marmaroß.<br />

In dem Köpnigreiche Skla<strong>von</strong>ien ist eine <strong>Sanitäts</strong>kommission zu Essegg unter dem Vorsitze des<br />

dort selbst kommandirenden Generalen aufgestellet, <strong>und</strong> hat zu Panoffze, Semlin, Mitrovicz, Brood<br />

<strong>und</strong> Gradisca ihre subordinirte Kontumazstationen.<br />

Der in dem Generalate Karlstadt unter Anleitung des auch allda kommandirenden Generalen<br />

niedergesetzten <strong>Sanitäts</strong>kommission unterstehen die Kontumazstationen zu Szluin, Radonovacz,<br />

<strong>und</strong> der <strong>Sanitäts</strong>kommission des übrigen Provincial-Theils <strong>von</strong> dem Königreiche Kroatien sub<br />

Praesidio des Banni Croatiae, <strong>und</strong> Praesidis des Consilii Regii zu Agram, die Station zu<br />

Kosztanicza.<br />

Unter der <strong>Sanitäts</strong>kommission in Siebenbirgen auch sub Praesidio des dort kommendirenden<br />

Generalen stehen gegen die Gränzen der Wallachen die Kontumazstationen zu Rothenthurn,<br />

Tömös, Terzburg, Buzan <strong>und</strong> Vulcan; auf gleiche Art ist gegen die Moldau eine Station zu Rodna,<br />

46 Anmerkung am rechten Rand „Werden alle die Kontumazstationen beschrieben, die gegen die türkische Gränzen<br />

wirklich besthehen“.

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