28.04.2013 Aufrufe

Sanitäts- und Kontumazordnung von 1770 - Memoria Medicinae

Sanitäts- und Kontumazordnung von 1770 - Memoria Medicinae

Sanitäts- und Kontumazordnung von 1770 - Memoria Medicinae

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Sanitäts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontumazordnung</strong> <strong>von</strong> <strong>1770</strong><br />

nach anatomischen Handgriffen vorsichtig verrichten, die Erinnerung des<br />

Physici oder Medici in unfehlbare Beobachtung nehmen, <strong>und</strong> alles ordentlich vormerken, damit<br />

deutliche <strong>und</strong> gemeinschäftliche Obduktionsberichte abgefasset, <strong>und</strong> erstattet werden können.<br />

§. V. 24<br />

Ansonst sollen die Chirurgi sich <strong>von</strong> allen innerlichen Kuren, <strong>und</strong> Zubereitungen der Arzneyen, wo<br />

Apotheken vorhanden sind, gänzlich enthalten.<br />

Wie ihnen denn auch das Aderlassen zur Unzeit, <strong>und</strong> hauptsächlich in bedenklichen heftigen <strong>und</strong><br />

hitzigen Fiebern, ohne Anrathen eines Medici, wo welcher vorhanden ist, untersaget, wohl aber<br />

dagegen jenen Chirurgis, welche in kleinen Städten <strong>und</strong> Flecken wohnen, wo kein Medicus<br />

angestellet ist, unverwehret wird, unschädliche Mittel abzugeben, <strong>und</strong> zu verschreiben.<br />

§. VI. 25<br />

Den bey den Regimentern angestellten Chirurgis ist zwar nicht verboten, ihre Kunst in den<br />

Quatieren, wo sie liegen, auch bey Civilpersonen auszuübern, sie erhalten aber andurch keine<br />

Befugniß sich nieder zu lassen, sondern bleiben dem Regimente unterworfen, das <strong>von</strong> einem Orte<br />

zu dem andern beweglich ist.<br />

§. VII. 26<br />

Die chirurgischen Instrumenta sind in möglichster Vollkommenheit zu halten, <strong>und</strong> werden die<br />

Stadt- <strong>und</strong> Landphysici besonders dahin gesorget seyn, daß bey jedem wenigstens das<br />

allernothwendigste vorhanden sey.<br />

Ueberhaupt haben die Chirurgi <strong>und</strong> Bader bey der Anstellung ihre Pflichten, die sie zu beobachten<br />

über sich nehmen, nach beyliegender Form zu beschwören. [1255]<br />

Formula Juramenti für die W<strong>und</strong>ärzte <strong>und</strong> Bader, die in den Städten oder auf dem Lande<br />

angestellet werden.<br />

Ich N. N. gelobe, <strong>und</strong> schwöre zu Gott dem Allmächtigen, daß ich den allergnädigst erlassenen<br />

<strong>Sanitäts</strong>verordnungen <strong>und</strong> Gesetzen, <strong>und</strong> der den Chirurgis vorgeschriebenen Instruction<br />

getreulich nachkommen, die sich mir anvertrauenden Kranken nach den äußersten Kräften der<br />

Kunst heilen, <strong>und</strong> ihnen beystehen, auch meine vorzüglichste Sorgen dahin verwenden wolle,<br />

damit der allgemeine Ges<strong>und</strong>heitsstand, so viel an mir lieget, erhalten werde, weswegen ich, wo<br />

es sich geziemet, bey Zeiten die erforderliche Anzeige zu machen, nicht übergehen werde.<br />

Ich gelobe den Armen <strong>und</strong> Reichen mit schuldiger christlicher Liebe nach allen Kräften<br />

beyzuspringen, ihre Heilung befordern, <strong>und</strong> die Pflichten getreulich erfüllen zu wollen, die einem<br />

ehrbaren christlichen Chirurgo zu beobachten geziemen, ohne mich in einem Stücke durch Gabe,<br />

Fre<strong>und</strong>- oder Feindschaft verblenden zu lassen.<br />

Ich gelobe ferner in meinem Amte verschwiegen zu seyn, <strong>und</strong> die mir anvertrauten Geheimnisse<br />

niemand sonderheitlich zu entdecken; falls in dem Orte meiner Anstellung kein Medicus<br />

vorhanden, noch leicht zu erlangen, demnach auch die Versorgung der Kranken auf mich fallen<br />

24 Anmerkung am linken Rand „Chirurgi <strong>und</strong> Bader sollen keine innerliche Kuren unternehmen“.<br />

25 Anmerkung am linken Rand „Regimentschirurgie in wieweit sie zu heilen befugt“.<br />

26 Anmerkung am linken Rand „Sorge für die chirurgische Instrumenta“.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!