Sanitäts- und Kontumazordnung von 1770 - Memoria Medicinae
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<strong>Sanitäts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontumazordnung</strong> <strong>von</strong> <strong>1770</strong><br />
§. XIII. 125<br />
Wo Ueberreiter aufgestellet sind, haben sie unter Eid <strong>und</strong> Pflichten zu sorgen, daß keine heimliche<br />
Hineinschleppung <strong>von</strong> Menschen oder Waaren erfol- [1288] ge, denn alles hat sich in der<br />
Kontumazstation zu stellen, was <strong>von</strong> türkischen Gränzen herüber kömmt, sie sollen bey<br />
Ueberfuhre der Waaren, nicht minder bey Schwemmungen des Viehes gute Aufsicht <strong>und</strong> Obsorge<br />
tragen, damit die in dem Paßporte enthaltene Anzahl Viehes, <strong>und</strong> zwar werder mehr noch weniger,<br />
unter gehörigen Vorsichten gegen alle Vermischung herüber gebracht, auch die erfoderlichen<br />
Taxen getreulich, <strong>und</strong> der Ordnung nach abgeführet werden. Wo übrigens auch diese, die<br />
Ueberreiter nämlich alles, was die <strong>Sanitäts</strong>umstände, Vorsichten, Vermischung oder Zeichen der<br />
Krankheiten betrifft, eben unter Leib- oder beschaffenen Dingen nach Lebensstrafen, nichts zu<br />
verschweigen, sondern dem Kontumazdirektor alles getreulich anzuzeigen haben; <strong>und</strong> dieses<br />
nach der Schwere ihres obliegenden Eides, den sie gleich den Reinigungsknechten beym Antritte<br />
ihres Amtes abzulegen verb<strong>und</strong>en sind.<br />
Formula Juramenti eines Aufsehers, Ueberreiter, Reinigungskechts.<br />
Ich N. N. gelobe hiemit, <strong>und</strong> schwöre zu Gott dem Allmächtigen, daß ich den allergnädigst<br />
vorgeschriebenen <strong>Sanitäts</strong>satzungen, <strong>und</strong> vorzüglich der meinem Amte darinnen bestimmten<br />
Instruction in allen Stücken getreulich nachkommen, dem vorgesetzten Kontumazdirektor allen<br />
Gehorsam leisten, alle menschenmögliche Aufmerksamkeit in allen Zufällen pflegen, <strong>und</strong><br />
vorzüglich gegen die Verbreitung ansteckender Krankheiten das letzte meiner Vorsichtigkeit<br />
anwenden, auch <strong>von</strong> allem was im mindesten bedenklich wäre, dem Kontumazdirektor beyzeiten<br />
die Anzeige machen, <strong>und</strong> alles das, als den ersten Zweck meiner Sorge betrachten solle <strong>und</strong><br />
wolle, was einem ehrlichen aufmerksamen, in Pflichten stehenden Aufseher, Reinigungsknechte<br />
oder Ueberreiter zustehet, <strong>und</strong> gebühret, ohne mich durch Geschenke, Fre<strong>und</strong>-, Feindschaft, oder<br />
andere Nebenabsichten auf Irrwege, <strong>und</strong> <strong>von</strong> meinen Pflichten ableiten zu lassen. So wahr mir<br />
Gott helfe, die hochgebenedeyte, ohne Mackel empfangene Jungfrau <strong>und</strong> Mutter Gottes Maria,<br />
<strong>und</strong> alle lieben Heiligen. Amen.<br />
§. XIV. 126<br />
Da bis anher in allen den Kontumazstationen ganz verschiedene Reinigungstaxen abgenommen,<br />
<strong>und</strong> manche Waaren, die oder gar nicht giftfangend, oder <strong>von</strong> minderem Gepäcke, hinfolglich<br />
kleinerem Raume sind, mehr als andere beschweret worden, die in der Reinigung weit<br />
bedenklichere Mühe erfodern, so haben Wir Handel <strong>und</strong> Wandel zu erleichtern, die Taxen auf<br />
einen sehr leidentlichen jedoch einstimmigen Fuß zu setzen, <strong>und</strong> folgende Ordnung vorschreiben<br />
wollen.<br />
125 Anmerkung am rechten Rand „Pflichten der Ueberreiter“.<br />
126 Anmerkung am linken Rand „Von den Reinigungstaxen“.