Sanitäts- und Kontumazordnung von 1770 - Memoria Medicinae
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<strong>Sanitäts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontumazordnung</strong> <strong>von</strong> <strong>1770</strong><br />
<strong>und</strong> wiederum drey andere zu Oitos, Czikghymes <strong>und</strong> Biritzke angeordnet.<br />
Das Bannat Temeswar endlich unter Besorgung der Landesadministration wird durch die<br />
Kontumaz zu Mehadia, Schupanek <strong>und</strong> jene zu Pancsova bewahret; ja nachdem in ein so andern<br />
gesagte Einbruchsortschaften <strong>von</strong> den angränzenden Provinzen die Gefahren, <strong>und</strong> der Zufluß<br />
wichtiger zu seyn bef<strong>und</strong>en wird, so halten Wir Uns bevor oder bey sich wirklich einfindenden<br />
Seuchen, oder aus was für andern Uns erheblich scheinenden Ursachen auf Zeit, oder für immer<br />
diese Stationen der wechselweisen Handelschaft zu Liebe offen, oder jene sperren, oder in<br />
erfoderlichen Fällen dort <strong>und</strong> da die Reinigungsvorsichten, beschaffenen Umständen nach<br />
verdoppeln zu lassen.<br />
Sollteh sich außer den festgesetzten Kontumazstationen neue gefährliche Einbruchörter<br />
entdecken, so wird es der obrigkeitliche Vorsicht gemäß seyn, solches ohne Verzug zu berichten,<br />
<strong>und</strong> Mittel zu ergreifen, die den Gefahren Vorsehung verschaffen.<br />
Sollten sich außer den festgesetzten Kontumazstationen neue gefährliche Einbruchsörter<br />
entdecken, so wird es der obrigkeitlichen Vorsicht gemäß seyn, solches ohne Verzug zu berichten,<br />
<strong>und</strong> Mittel zu ergreifen, die den Gefahren Vorsehung verschaffen.<br />
Alle die ex Turcico herkommenden Waaren, Personen, nicht minder das einzutreibende Vieh hat<br />
den vorgeschriebenen <strong>Sanitäts</strong>satzungen je <strong>und</strong> allezeit zu unterliegen, es möge in dem<br />
türkischen Gebiete wissentlich eine Seuche verspü- [1262] ret werden oder nicht, mit dem einzigen<br />
Unterschiede der Dauer der Kontumazzeit, welche hiemit nach folgenden Maßregeln bestimmet<br />
wird.<br />
§. II. 47<br />
Die aufgestellten <strong>Sanitäts</strong>kommissionen <strong>und</strong> Landesobrigkeiten haben sich beständig zu<br />
befleißen, <strong>von</strong> den Ges<strong>und</strong>heitsumständen <strong>von</strong> Seiten der türkischen, venetianischen oder auch<br />
nach entdeckten Bedenklichkeiten anderer wo immer angränzenden Landschaften genauen<br />
Unterricht einzuziehen, zu welchem Ende nicht nur allein bey verdächtigen, sondern auch<br />
ges<strong>und</strong>en Zeiten an den türkischen Gränzen eine beständig erfoderliche Wachsamkeit zu<br />
gebrauche, dießfalls die unumgängliche Aufmerksamkeit <strong>und</strong> Kosten zu verwenden, <strong>und</strong> ohne<br />
Anstand aus der Kameralkasse zu vergüten sind, um in einem so wichtigen Gegenwurfe beständig<br />
verläßliche K<strong>und</strong>schaften zu besitzen. Laufen nun Nachrichten beständig ein, durch die überall in<br />
den angränzenden Provinzen der unzweifelhafte Ges<strong>und</strong>heitsstand sich bestättiget, so bleibet der<br />
allezeit beständige Kontumaztermin auf alle ex Turcico herübertretende Personen, Vieh oder<br />
Waaren auf 21 Tage festgesetzt.<br />
Eine Vorsicht, die auf alle bey was immer für Gelegenheiten herübertretende jederzeit ohne<br />
Ausnahme mit gleicher Strenge verstanden wird, dermaßen jedoch, daß wenn wer ohne die<br />
Kontumaz zu erstrecken, zurückkehren, <strong>und</strong> bloß seine briefliche Urk<strong>und</strong>en abgeben wollte,<br />
solches ohne Anstand zu gestatten, <strong>und</strong> nach vollbrachter Ausrauchung zufolge der unten<br />
folgenden Vorschrift, <strong>und</strong> nicht anderst der Gebrauch <strong>von</strong> den Schriften zu machen ist.<br />
§. III. 48<br />
Wenn sich hingegen gefährliche <strong>und</strong> zweifelhafte Nachrichten einfinden, ist der Grad der<br />
Gefährlichkeiten, <strong>und</strong> der sie begleitenden Umstände zu unterscheiden, <strong>und</strong> der Kontumaztermin<br />
auf 28 Tage zu erhöhen.<br />
47 Anmerkung am linken Rand „Gesetzgebung der Kontumaztermine wird bey Ges<strong>und</strong>en“.<br />
48 Anmerkung am linken Rand „Gefährlichen <strong>und</strong> zweifelhaften“.