Sanitäts- und Kontumazordnung von 1770 - Memoria Medicinae
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<strong>Sanitäts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontumazordnung</strong> <strong>von</strong> <strong>1770</strong><br />
§. XXVII. 84<br />
Nachdem die Waaren, welche durch die vorgeschriebene Zeit gereiniget werden müssen, in die<br />
Kontumazmagazine mit sorgfältiger Behutsamkeit gegen alle Vermischung geracht worden,<br />
geschiehet die Eröffnung, Uebermengung, Uerbermischung <strong>und</strong> Ueberkehrung auf folgende Art:<br />
Bey Seiden- <strong>und</strong> Geißhaarballen thut man die erste Einwicklung hindann, schneidet die innere an<br />
den Ecken kreuzweis auf, <strong>und</strong> kehret solche alle Tage um, damit die Luft auf allen Seiten dazu<br />
kommen möge.<br />
Bey Woll-, leinenen, baumwollenen <strong>und</strong> dergleichen Ballen, eröffnet man die Einwicklung oben,<br />
<strong>und</strong> ziehet die Waare in die Höhe, jedoch auf solche Weise, daß sie wieder hinein geschoben<br />
werden kann, <strong>und</strong> es keines neuen Umschlags bedarf. In der Mitte des Ballens eröffnet man ein<br />
Loch so groß, daß der Arn eingestecket werden kann, <strong>und</strong> legt die Waare an einen Ort, wo ein<br />
beständiger Zug der Luft ist. Alle Tage müssen die Reinigungsknechte mit dem Arme hinein<br />
fahren, die Ballen <strong>von</strong> einem Orte zu dem andern übertragen, <strong>und</strong> nicht über 4 Schuhe hoch<br />
aufeinander legen, auch darauf öfter ihre Nachtruhe nehmen.<br />
Die gesponnenen Baumwoll-, Kamel-, Kastor-, Haar- <strong>und</strong> dergleichen Ballen, <strong>und</strong> Päcke müssen<br />
<strong>von</strong> allen Banden aufgelöset, <strong>und</strong> nur der mittlere B<strong>und</strong>, damit der Busch nicht verändert werde,<br />
unberührt verbleiben, hierauf wird die Einwicklung zuerst an der einen Seite ganz aufgetrennt, <strong>und</strong><br />
durch ein dazu eröffnetes Loch mit dem Arm bis in die Mitte hinein gegriffen, nach halb verrichteter<br />
Kontumaz aber die erste Eröffnung wiederum zugenähet, der Ballen umgekehrt, auf der andern<br />
Seite gleichermaßen eröffnet, <strong>und</strong> eben wie zuvor mit hineingestecktem Arme täglich ausgelüftert.<br />
Tücher, Borden, baumwollene Zeuge, <strong>und</strong> überhaupt alle seidene, wollene, leinene <strong>und</strong> gewebte<br />
Manufakturwaaren, werden aus der Einwicklung, Säcken <strong>und</strong> Küsten herausgenommen, Stück für<br />
Stück durch die Hände geführet, <strong>und</strong> übereinander in Haufen geleget, diese Haufen aber täglich<br />
verändert, <strong>und</strong> alle Stücke umgekehrt, wo man überdieß täclich in ein jedes Stück, wo es thunlich,<br />
daß die Waare nicht beschädiget, <strong>und</strong> vornämlich die Presse nicht verändert werde. Ist die Waare<br />
in Säcken, müssen die Stricke <strong>und</strong> Bänder aufgelöset, <strong>und</strong> besonders geleget werden. [1276]<br />
Die Federbüsche löset man auf, <strong>und</strong> verwahret die Bänder besonders. Die Buschen selbst aber<br />
werden aufeinander gesetzet, täglich der Ort verändert, <strong>und</strong> durch die ganze Kontumazzeit, jedoch<br />
ohne solche zu beschädigen, oder die Form zu verändern, fleißig umgekehret.<br />
Die feuchte Häute legt man zu 50 <strong>und</strong> 100 aufeinander in einem Hofe des Lazareths, <strong>und</strong> nach<br />
geendigter halber Kontumaz, werden solche Stück für Stück umgekehret, <strong>und</strong> auf solche Art ein<br />
neuer Haufen gemacht.<br />
Alle Ochsen- <strong>und</strong> andere Häute legt man Stück für Stück, oder Buschen für Buschen<br />
übereinander, verändert täglich den Ort, <strong>und</strong> führet jedes Stück durch die Hände, ohne sich<br />
demnach auf die bis anher üblichen Gewohnheiten, oder ergangene Verordnungen zu binden,<br />
werden Häute <strong>von</strong> was immer für Gattung in die Kontumaz eingenommen , <strong>und</strong> durch die Luft mit<br />
der verstandenen Behutsamkeit in den obvorgeschriebenen nach Beschaffenheit der Umstände<br />
bestimmten Kontumaz-Periodis gereiniget, mit der Vorsicht jedoch, daß wenn die rohe noch gar<br />
nicht gearbeitete Schaaf-, Bock- <strong>und</strong> Geißfelle besonders zur Sommerszeit einen gar zu großen<br />
unerträglichen Gestank verursachen, solche beschaffenen Umständen nach <strong>von</strong> dem Directore<br />
wohl gar <strong>von</strong> der Kontumazstation abgewiesen werden können, <strong>und</strong> sollen.<br />
Der ganze Blättertabak wird in den Kontumazmagazinen zu 4 bis 6 Schuhe hoch übereinander<br />
geleget, jedoch der Sack, wenn solcher <strong>von</strong> Roßhaaren oder Leinwand ist, nicht eröffnet, ist<br />
letzterer aber <strong>von</strong> anderer Materie, muß er eröffnet, <strong>und</strong> die äußeren Bänder aufgelöset werden,<br />
die inneren hingegen um die Waare in ihrer Form zu belassen, unberührt bleiben. Will aber der<br />
84 Anmerkung am rechten Rand „Manipulationsvorschrift, wie die giftfangenden Waaren zu reinigen“.