PV*SOL Expert 6.0 - Handbuch - Valentin Software
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Leistungsmessung<br />
Leistungsspitzen in Schwachlastzeiten werden nur berücksichtigt, wenn die jeweilige<br />
monatliche Höchstleistung in der Schwachlast über der ermittelten Jahreshöchstleistung<br />
zu Starklastzeiten liegt. Die monatlichen Differenzen dieser Werte werden der Größe nach<br />
sortiert und ein Mittelwert gebildet. Die resultierende Differenz wird nur zu einem Teil<br />
angerechnet, der Faktor wird in dem Dialog Leistungspreis festgelegt.<br />
Die Anzahl der Monate, die zur Ermittlung der Schwachlastspitze herangezogen werden,<br />
werden ebenfalls in dem Dialog Leistungspreis festgelegt. Die Summe aus Starklastspitze<br />
und angerechnetem Schwachlastanteil ergibt die Abrechnungsleistung.<br />
fester Leistungspreis:<br />
Das Leistungsentgelt setzt sich aus einem festen und verbrauchsabhängigen Anteil<br />
zusammen. Der feste Leistungspreis muß unabhängig von der bezogenen Leistung immer<br />
entrichtet werden.<br />
stündliche Spitzen der definierten Lastgänge plus:<br />
(nur bei Standardberechnung und Stark- Schwachlastmaximum)<br />
Je nach EVU werden die Monatsleistungen als ¼-stdl. oder ½- stdl. Mittelwerte gemessen.<br />
Die Jahreshöchstleistung wird mit dem angegebenen spezifischen Leistungspreis<br />
multipliziert, um den jährlich zu entrichtenden Leistungspreis zu erhalten. Im Programm<br />
ist die Monatshöchstleistung aufgrund des Zeitschritts die höchste im jeweiligen Monat<br />
auftretende mittlere Leistung pro Stunde. Dies führt zu geringeren Leistungsspitzen, da<br />
die auftretenden ¼-stündlichen Schwankungen nivelliert werden. Um dies zu korrigieren,<br />
werden die ermittelten stündlichen Monatshöchstleistungen für die Ermittlung der<br />
Jahreshöchstleistung mit dem Faktor ¼-stündliche Spitzen der definierten Lastgänge plus<br />
multipliziert. Je nach Verbraucherart, Größe des versorgten Gebiets und evtl. vorhandenen<br />
gemessenen Lastgängen muß hier eine Prozentzahl zwischen 0% und 50% eingegeben<br />
werden. Für typische Wohnsiedlungen ab 100.000 kWh Jahresverbrauch kann mit 5- 10%<br />
gerechnet werden.<br />
Mindestleistung:<br />
(nur bei Standardberechnung und Stark- Schwachlastmaximum)<br />
Diese Leistung wird zur Verrechnung herangezogen, falls die ermittelte Maximalleistung<br />
diesen Wert unterschreitet.<br />
Bereitstellungspauschale:<br />
(nur bei Standardberechnung und Stark- Schwachlastmaximum)<br />
Statt eines festen Leistungspreises kann eine Bereitstellungspauschale gefordert werden.<br />
Sie ist zu entrichten, falls die Vollbenutzungsstunden den festgesetzten Grenzwert<br />
unterschreiten. Die Bereitstellungspauschale (BSP) berechnet sich dann folgendermaßen:<br />
BSP = Preis [€/kW]<br />
* MaxLeist<br />
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