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PV*SOL Expert 6.0 - Handbuch - Valentin Software

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Leistungsmessung<br />

Leistungsspitzen in Schwachlastzeiten werden nur berücksichtigt, wenn die jeweilige<br />

monatliche Höchstleistung in der Schwachlast über der ermittelten Jahreshöchstleistung<br />

zu Starklastzeiten liegt. Die monatlichen Differenzen dieser Werte werden der Größe nach<br />

sortiert und ein Mittelwert gebildet. Die resultierende Differenz wird nur zu einem Teil<br />

angerechnet, der Faktor wird in dem Dialog Leistungspreis festgelegt.<br />

Die Anzahl der Monate, die zur Ermittlung der Schwachlastspitze herangezogen werden,<br />

werden ebenfalls in dem Dialog Leistungspreis festgelegt. Die Summe aus Starklastspitze<br />

und angerechnetem Schwachlastanteil ergibt die Abrechnungsleistung.<br />

fester Leistungspreis:<br />

Das Leistungsentgelt setzt sich aus einem festen und verbrauchsabhängigen Anteil<br />

zusammen. Der feste Leistungspreis muß unabhängig von der bezogenen Leistung immer<br />

entrichtet werden.<br />

stündliche Spitzen der definierten Lastgänge plus:<br />

(nur bei Standardberechnung und Stark- Schwachlastmaximum)<br />

Je nach EVU werden die Monatsleistungen als ¼-stdl. oder ½- stdl. Mittelwerte gemessen.<br />

Die Jahreshöchstleistung wird mit dem angegebenen spezifischen Leistungspreis<br />

multipliziert, um den jährlich zu entrichtenden Leistungspreis zu erhalten. Im Programm<br />

ist die Monatshöchstleistung aufgrund des Zeitschritts die höchste im jeweiligen Monat<br />

auftretende mittlere Leistung pro Stunde. Dies führt zu geringeren Leistungsspitzen, da<br />

die auftretenden ¼-stündlichen Schwankungen nivelliert werden. Um dies zu korrigieren,<br />

werden die ermittelten stündlichen Monatshöchstleistungen für die Ermittlung der<br />

Jahreshöchstleistung mit dem Faktor ¼-stündliche Spitzen der definierten Lastgänge plus<br />

multipliziert. Je nach Verbraucherart, Größe des versorgten Gebiets und evtl. vorhandenen<br />

gemessenen Lastgängen muß hier eine Prozentzahl zwischen 0% und 50% eingegeben<br />

werden. Für typische Wohnsiedlungen ab 100.000 kWh Jahresverbrauch kann mit 5- 10%<br />

gerechnet werden.<br />

Mindestleistung:<br />

(nur bei Standardberechnung und Stark- Schwachlastmaximum)<br />

Diese Leistung wird zur Verrechnung herangezogen, falls die ermittelte Maximalleistung<br />

diesen Wert unterschreitet.<br />

Bereitstellungspauschale:<br />

(nur bei Standardberechnung und Stark- Schwachlastmaximum)<br />

Statt eines festen Leistungspreises kann eine Bereitstellungspauschale gefordert werden.<br />

Sie ist zu entrichten, falls die Vollbenutzungsstunden den festgesetzten Grenzwert<br />

unterschreiten. Die Bereitstellungspauschale (BSP) berechnet sich dann folgendermaßen:<br />

BSP = Preis [€/kW]<br />

* MaxLeist<br />

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