Festschrift 175 Jahre staatlicher Wasserbau in Emden - Wasser- und ...
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WSA <strong>Emden</strong> 19<br />
Der Oberlotse hatte den Betonnungs- <strong>und</strong> Bebakungsdienst<br />
zu überwachen, er führte unter der oberen<br />
Leitung der Seebaukommission das Kommando<br />
über den Tonnenbojer <strong>und</strong> die Bakenstecher. In nautischen<br />
Fragen unterstützte der Oberlotse die Seebaukommission<br />
durch Erteilung von Gutachten.<br />
E<strong>in</strong>e wichtige Aufgabe <strong>in</strong> all den <strong>Jahre</strong>n war die Pflege<br />
der „Convention von Harl<strong>in</strong>gen vom 03. 09./23.<br />
09.1781“, e<strong>in</strong>em deutsch-niederländischen Seezeichenvertrag,<br />
der die Errichtung, den Betrieb <strong>und</strong> die<br />
Unterhaltung von Seezeichen auf beiden Seiten der<br />
Emsmündung regelte. Dieser Vertrag wurde neunmal<br />
um 10 <strong>Jahre</strong> verlängert <strong>und</strong> 1857 konnte erreichtwerden,<br />
daß die ursprünglich abgabenfreie Niederlande<br />
sich an den Unterhaltungskosten mit 9500<br />
Gulden pro Jahr beteiligten.<br />
Nach der Übernahme Ostfrieslands durch Preußen<br />
im <strong>Jahre</strong> 1866 wurde die königliche Seebaukommission<br />
am 1. April 1871 aufgehoben. Das Aufgabengebiet<br />
des ostfriesischen Seebaus g<strong>in</strong>g auf die<br />
Baukreise <strong>Emden</strong>, Norden <strong>und</strong> Esens über. Im letzten<br />
Jahr ihres Bestehens betreute sie<br />
- den Leuchtturm Borkum<br />
- die Laterne zur Knock<br />
- e<strong>in</strong> Kaap auf Rottum<br />
- drei Kaaps auf Borkum<br />
- sämtliche Tonnen, Bojen <strong>und</strong> Baken bis zur<br />
Harle;<br />
die ostfriesischen Seegaten waren <strong>in</strong>zwischen zu<br />
sätzlich betonnt, so lagen <strong>in</strong> der<br />
- Harle 5 Tonnen<br />
- Otsumer Balje 2 Tonnen<br />
- Accumer Ee 1 Tonne<br />
- Wichter Ee ke<strong>in</strong>e Tonne<br />
- Norderneyer Seegat 5 Tonnen.<br />
8. Die preußische <strong><strong>Wasser</strong>bau</strong>verwaltung<br />
<strong>in</strong> Ostfriesland ab 1866<br />
Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch<br />
Preußen im <strong>Jahre</strong> 1866 wurde das Fürstentum Ostfriesland<br />
mit „Patent wegen Besitzname des vormaligen<br />
Königreichs Hannover“ <strong>in</strong> die Staatsverwaltung<br />
Preußens e<strong>in</strong>gegliedert. Die königliche Landdrostei<br />
<strong>in</strong> Aurich blieb zunächst bestehen.Doch wurde<br />
die Preußische Bauverwaltung mit Erlaß vom 27.<br />
September 1869 neu geordnet.Dabei bezog man sich<br />
auf die Gr<strong>und</strong>sätze des königlichen Erlasses vom 7.<br />
Januar 1850. Es wurden Baukreise geschaffen, die<br />
sich, wie <strong>in</strong> Preußen üblich,mit Land- <strong>Wasser</strong> <strong>und</strong><br />
Chausseebau beschäftigten.<br />
Bei der Landdrostei wurden Regierungsbauräte e<strong>in</strong>gesetzt.<br />
Am l. April 1871 wurde die General-Direktion des<br />
<strong><strong>Wasser</strong>bau</strong>s <strong>in</strong> Hannover aufgelöst. Die Befugnisse<br />
für den Staatswasserbau <strong>und</strong> den Interessentenwasserbau<br />
g<strong>in</strong>gen auf die Landdrostei <strong>in</strong> Aurich<br />
überr; der Dom<strong>in</strong>ialwasserbau fiel an die F<strong>in</strong>anzdirektion<br />
Hannover. <strong>Wasser</strong>wege- <strong>und</strong> Landbau (entspr.<br />
Hochbau) sowie der Chausseebau hatten e<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>heitliche technische <strong>und</strong> adm<strong>in</strong>istrative Spitze im<br />
preußischen M<strong>in</strong>isterium für Handel, Gewerbe <strong>und</strong><br />
öffentliche Arbeiten <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>.<br />
Als letzte große Tat hat die General-Direktion des<br />
<strong><strong>Wasser</strong>bau</strong>s <strong>in</strong> Hannover - noch <strong>in</strong> hannoverscher<br />
Zeit begonnen <strong>und</strong> <strong>in</strong> preußischer Zeit beendet - e<strong>in</strong>e<br />
dreiteilige Seekarte der Emsmündung <strong>und</strong> des ostfriesischen<br />
Wattenmeers herausgegeben; diese Karte<br />
hält auch heute noch wissenschaftlichen Kriterien<br />
stand <strong>und</strong> diente als Gr<strong>und</strong>lage für viele Planungen<br />
im Küstenbereich.<br />
Das preußische Gesetz über die allgeme<strong>in</strong>e Landesverwaltung<br />
vom 30. Juli 1883 bewirkte, daß ab 1.<br />
April 1885 die Landdrostei Aurich <strong>in</strong> „Regierung <strong>in</strong><br />
Aurich“ umbenannt wurde. Gleichzeitig fand e<strong>in</strong>e<br />
Trennung des Ingenieurbauwesens vom Hochbau<br />
statt (01. 05. 1884). Auf Ortsebene wurden die <strong><strong>Wasser</strong>bau</strong><strong>in</strong>spektionen<br />
Leer, <strong>Emden</strong>, Norden <strong>und</strong> Wittm<strong>und</strong><br />
(Wittm<strong>und</strong> nahm <strong>in</strong>sbesondere Bauaufgaben<br />
des Kriegshafens Wilhelmshaven wahr <strong>und</strong> die <strong><strong>Wasser</strong>bau</strong><strong>in</strong>spektion<br />
wurde 1888 auch dorth<strong>in</strong> verlegt)<br />
e<strong>in</strong>gerichtet. In der Mittelbehörde gab es ke<strong>in</strong>e durchgreifende<br />
Änderung. In diese Zeit fiel 1881 bis 1888<br />
der Bau des Ems-Jade-Kanals von 1892 bis 1899<br />
mit dem Ausbau des Emder Hafens <strong>und</strong> der umfassenden<br />
Neuordnung der Entwässerung im Bereich<br />
der Stadt <strong>Emden</strong>. Es schloß sich der Bau des Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals<br />
an <strong>und</strong> <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />
wurde der Emder Hafen zur „deutschen Rhe<strong>in</strong>mündung“<br />
ausgebaut.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Reichsgesetzes über die Untersuchung<br />
von Seeunfällen vom 27. Juli 1877 wurde <strong>in</strong> <strong>Emden</strong><br />
für die ostfriesische Küste e<strong>in</strong>schließlich Papenburg<br />
e<strong>in</strong> Seeamt errichtet, das aber dem Oberpräsidenten<br />
als Aufsichtsbehörde unterstellt war.<br />
1910 wurden die <strong><strong>Wasser</strong>bau</strong><strong>in</strong>spektionen <strong>in</strong> „<strong><strong>Wasser</strong>bau</strong>ämter“<br />
umbenannt.<br />
9. Weitere Entwicklung<br />
des Seezeichenwesen <strong>in</strong> Ostfriesland.<br />
E<strong>in</strong>e etwas eigenständige Entwicklung nahm seit<br />
Gründung des 2. Deutschen Reiches das Seezeichenwesen.<br />
Mit der neuen deutschen Reichsverfassung<br />
von 1871 <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em verfassungsändernden