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Veröffentlichungsreihe der Forschungsgruppe ... - WZB

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sanftem Zwang dazu veranlassen sollen, bei den Alltagsverrich­<br />

tungen des Essens, Trinkens, Sich-Bewegens, Liebens, Schlafens<br />

etc. jeweils das Gesunde zu tun und das Ungesunde zu lassen -<br />

analog <strong>der</strong> erwähnten Maxime <strong>der</strong> Nordkarelienstudie "Was gesund<br />

ist, ist gut, was ungesund ist, ist schlecht". *<br />

Wer bestimmt nun, so muß man weiter fragen, was gesund und<br />

daher gut und was ungesund und daher schlecht ist? Die wissen­<br />

schaftliche Begründung <strong>der</strong> gesundheitspolitischen Interven­<br />

tionsprogrammatik im "neuen Public Health" wird in denselben<br />

epidemiologischen Großstudien gesucht, <strong>der</strong>en "Moral" durch die<br />

Maxime <strong>der</strong> Nordkarelienstudie plastisch verdeutlicht wird. In<br />

den Studien und auch in <strong>der</strong> aus ihnen begründeten Interven­<br />

tionspolitik steckt offen o<strong>der</strong> implizit eine weltanschauliche<br />

Vordefinition dessen, was als gesund bzw. gesundheitsför<strong>der</strong>nd<br />

gelten soll.<br />

In einem geschichtlichen Aufriß <strong>der</strong> Konzeptionen des Public<br />

Health in Deutschland verweist Gunnar Stollberg darauf, daß<br />

dabei eine weltanschauliche Komponente vielfach nicht wahrge­<br />

nommen wird; daher bleibe die Public-Health-Debatte meist blind<br />

gegen die Zwangselemente, die in ihrem eigenen Konzept stecken.<br />

Stollberg zitiert zunächst folgende Definition Baduras:<br />

"'Public Health bemüht sich um wissenschaftliche und praktische<br />

Bewältigung von Problemen, die den Gesundheitszustand, ganzer<br />

Populationen betreffen; insbeson<strong>der</strong>e Entstehung und Verbreitung<br />

von Massenkrankheiten; Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention;<br />

Planung, Organisation und Lenkung von Gesundheitseinrichtungen;<br />

Politik und Ökonomie des Gesundheitswesens'", und er fährt<br />

fort: "Historische Definitionen von medizinischer Polizei, von<br />

Sozialmedizin, Sozialhygiene, öffentlicher Gesundheitsfürsorge<br />

u.a. sind ähnlich gewesen" (Stollberg 1993:1). Er zeigt, daß<br />

Einschränkung <strong>der</strong> individuellen Handlungsfreiheit durch staat­<br />

liche Maßnahmen <strong>der</strong> Gesundheitskontrolle durchaus zum Arsenal<br />

präventiver Programmatik gehört: Seit dem fünfzehnten Jahr­<br />

hun<strong>der</strong>t gibt es Krankheitsbekämpfung und Vorbeugung durch<br />

Behörden mit Eingriffsrechten in die Bewegungs- und Handlungs­<br />

freiheit <strong>der</strong> einzelnen; während Gesundheit im liberalen Vormärz<br />

als soziales Recht galt, das den Schutz des Staates für die

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