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Beschilderung<br />
Eltern-Kind-Arbeitszimmer<br />
MENÜ<br />
96<br />
GLEICHSTELLUNG<br />
Gleichberechtigung<br />
Eine gemeinsame Angelegenheit von Frauen und Männern<br />
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.<br />
Der Staat fördert die tatsächliche<br />
Durchsetzung der Gleichberechtigung von<br />
Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung<br />
bestehender Nachteile hin“.<br />
So steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik<br />
Deutschland (Artikel 3 Abs. 2).<br />
Die Aufgaben der Gleichstellungsstelle leiten<br />
sich aus diesem Grundsatzartikel ab.<br />
Das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen<br />
greift dies auf und formuliert<br />
die Ziele:<br />
• in Berufsbereichen, in denen der Frauenanteil<br />
unterrepräsentiert ist (zum<br />
Beispiel in technischen Berufen) diesen<br />
auf 50 Prozent zu erhöhen<br />
• den Frauenanteil in Führungspositionen<br />
ebenfalls auf 50 Prozent anzuheben<br />
Im Frauenförderplan der Kreisverwaltung<br />
wird der Weg, wie diese Ziele erreicht<br />
werden können, beschrieben und zwar für<br />
einen 3-jährigen Zeitraum. Jährlich berichtet<br />
der Landrat im Kreistag über die<br />
Fortentwicklung.<br />
Für die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-<br />
Kreises ist die Verpflichtung zur Gleichstellung<br />
von Frau und Mann in § 3 der<br />
Kreisordnung festgeschrieben. Diese<br />
Kreisordnung schreibt unter anderem<br />
auch die Bestellung einer hauptamtlichen<br />
Gleichstellungsbeauftragten vor.<br />
Ende 2007 hat der Kreistag den Beitritt<br />
zur Charta für die Gleichstellung von<br />
Frauen und Männern auf lokaler Ebene<br />
beschlossen. Ein weiterer Schritt, die<br />
Chancengleichheit von Frauen und Männern<br />
in allen Lebensbereichen zu erreichen.<br />
Frauenförderung findet im Alltag der<br />
Kreisverwaltung statt<br />
Die Gleichstellungsstelle wird bei jeder<br />
Einstellung, Beförderung und Höhergruppierung<br />
einbezogen. Die Umsetzung der<br />
Gleichstellung ist auch die besondere Aufgabe<br />
von Dienstkräften mit Leitungsfunktion.<br />
Eine zentrale Aufgabe der Gleichstellung<br />
ist die Förderung der Vereinbarkeit<br />
von Beruf und Familie. Neue Wege bei der<br />
Arbeitszeitgestaltung aufzuzeigen und zu<br />
ermöglichen sind dabei wichtige Bausteine.<br />
Verschiedene Arten der Teilzeitarbeit,<br />
zeitweilige Beurlaubung, die vorübergehende<br />
Reduzierung der Arbeitszeit oder<br />
auch die flexible Gestaltung von Beschäftigungszeiten<br />
sind eine große Hilfe. Auch<br />
Telearbeitsplätze können zur flexiblen Arbeitsgestaltung<br />
beitragen.<br />
Eine Unterstützung für beschäftigte Eltern<br />
in der Kreisverwaltung stellt das Eltern-Kind-Arbeitszimmer<br />
dar. Hier können<br />
Eltern bei plötzlichem Wegfall der Kinderbetreuung<br />
oder leichter Erkrankung des<br />
Kindes mit ihrem Kind im Eltern-Kind-Arbeitszimmer<br />
arbeiten.<br />
Ebenfalls vor dem Hintergrund von Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf führt die<br />
Gleichstellungsstelle Informationsveranstaltungen<br />
für die Zielgruppe der Berufsrückkehrerinnen<br />
und Wiedereinsteigerinnen<br />
durch. Jährlich findet eine Frauenberufsinformationsbörse<br />
im Kreishaus statt,<br />
gemeinsam organisiert durch den Arbeitskreis<br />
der Gleichstellungsbeauftrag-