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Beschilderung<br />

Eltern-Kind-Arbeitszimmer<br />

MENÜ<br />

96<br />

GLEICHSTELLUNG<br />

Gleichberechtigung<br />

Eine gemeinsame Angelegenheit von Frauen und Männern<br />

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.<br />

Der Staat fördert die tatsächliche<br />

Durchsetzung der Gleichberechtigung von<br />

Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung<br />

bestehender Nachteile hin“.<br />

So steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik<br />

Deutschland (Artikel 3 Abs. 2).<br />

Die Aufgaben der Gleichstellungsstelle leiten<br />

sich aus diesem Grundsatzartikel ab.<br />

Das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen<br />

greift dies auf und formuliert<br />

die Ziele:<br />

• in Berufsbereichen, in denen der Frauenanteil<br />

unterrepräsentiert ist (zum<br />

Beispiel in technischen Berufen) diesen<br />

auf 50 Prozent zu erhöhen<br />

• den Frauenanteil in Führungspositionen<br />

ebenfalls auf 50 Prozent anzuheben<br />

Im Frauenförderplan der Kreisverwaltung<br />

wird der Weg, wie diese Ziele erreicht<br />

werden können, beschrieben und zwar für<br />

einen 3-jährigen Zeitraum. Jährlich berichtet<br />

der Landrat im Kreistag über die<br />

Fortentwicklung.<br />

Für die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-<br />

Kreises ist die Verpflichtung zur Gleichstellung<br />

von Frau und Mann in § 3 der<br />

Kreisordnung festgeschrieben. Diese<br />

Kreisordnung schreibt unter anderem<br />

auch die Bestellung einer hauptamtlichen<br />

Gleichstellungsbeauftragten vor.<br />

Ende 2007 hat der Kreistag den Beitritt<br />

zur Charta für die Gleichstellung von<br />

Frauen und Männern auf lokaler Ebene<br />

beschlossen. Ein weiterer Schritt, die<br />

Chancengleichheit von Frauen und Männern<br />

in allen Lebensbereichen zu erreichen.<br />

Frauenförderung findet im Alltag der<br />

Kreisverwaltung statt<br />

Die Gleichstellungsstelle wird bei jeder<br />

Einstellung, Beförderung und Höhergruppierung<br />

einbezogen. Die Umsetzung der<br />

Gleichstellung ist auch die besondere Aufgabe<br />

von Dienstkräften mit Leitungsfunktion.<br />

Eine zentrale Aufgabe der Gleichstellung<br />

ist die Förderung der Vereinbarkeit<br />

von Beruf und Familie. Neue Wege bei der<br />

Arbeitszeitgestaltung aufzuzeigen und zu<br />

ermöglichen sind dabei wichtige Bausteine.<br />

Verschiedene Arten der Teilzeitarbeit,<br />

zeitweilige Beurlaubung, die vorübergehende<br />

Reduzierung der Arbeitszeit oder<br />

auch die flexible Gestaltung von Beschäftigungszeiten<br />

sind eine große Hilfe. Auch<br />

Telearbeitsplätze können zur flexiblen Arbeitsgestaltung<br />

beitragen.<br />

Eine Unterstützung für beschäftigte Eltern<br />

in der Kreisverwaltung stellt das Eltern-Kind-Arbeitszimmer<br />

dar. Hier können<br />

Eltern bei plötzlichem Wegfall der Kinderbetreuung<br />

oder leichter Erkrankung des<br />

Kindes mit ihrem Kind im Eltern-Kind-Arbeitszimmer<br />

arbeiten.<br />

Ebenfalls vor dem Hintergrund von Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf führt die<br />

Gleichstellungsstelle Informationsveranstaltungen<br />

für die Zielgruppe der Berufsrückkehrerinnen<br />

und Wiedereinsteigerinnen<br />

durch. Jährlich findet eine Frauenberufsinformationsbörse<br />

im Kreishaus statt,<br />

gemeinsam organisiert durch den Arbeitskreis<br />

der Gleichstellungsbeauftrag-

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