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G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

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- 52 -<br />

mit leichten Beschwerden........................................................................................0<br />

mit stärkeren Beschwerden und Kollapsneigung.............................................<strong>10</strong>–20<br />

<strong>10</strong>. Verdauungsorgane<br />

<strong>10</strong>.1 Speiseröhrenkrankheiten<br />

Traktionsdivertikel je nach Größe und Beschwerden .................................................0–<strong>10</strong><br />

Pulsionsdivertikel<br />

ohne wesentliche Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme je<br />

nach Größe und Beschwerden ..........................................................................0–<strong>10</strong><br />

mit erheblicher Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme je<br />

nach Auswirkung auf den Allgemein<strong>zu</strong>stand ...................................................20–40<br />

Funktionelle Stenosen <strong>der</strong> Speiseröhre (Ösophagospasmus, Achalasie)<br />

ohne wesentliche Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme...................................0–<strong>10</strong><br />

mit deutlicher Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme .......................................20–40<br />

mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und<br />

Ernährungs<strong>zu</strong>standes, häufige Aspiration .......................................................50–70<br />

Auswirkungen auf Nachbarorgane (z. B. durch Aspiration) sind<br />

<strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> bewerten.<br />

Organische Stenose <strong>der</strong> Speiseröhre (z. B. angeboren, nach Laugenverät<strong>zu</strong>ng,<br />

Narbenstenose, peptische Striktur)<br />

ohne wesentliche Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme je<br />

nach Größe und Beschwerden ..........................................................................0–<strong>10</strong><br />

mit deutlicher Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung<br />

(Einschränkung <strong>der</strong> Kostform, verlängerte Essdauer) ....................................20–40<br />

mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und<br />

Ernährungs<strong>zu</strong>standes......................................................................................50–70

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