14.08.2013 Aufrufe

G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

mit mittelgradigen Auswirkungen<br />

- 87 -<br />

(dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden,<br />

therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität) ...............................50–70<br />

mit schweren Auswirkungen<br />

(irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) .........................80–<strong>10</strong>0<br />

Auswirkungen über sechs Monate anhalten<strong>der</strong> aggressiver Therapien sind gegebenenfalls <strong>zu</strong>sätzlich<br />

<strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

18.2.2 Kollagenosen (z. B. systemischer Lupus erythematodes, progressiv-systemische Sklerose,<br />

Polymyositis/Dermatomyositis),<br />

18.2.3 Vaskulitiden (z. B. Panarteriitis nodosa, Polymyalgia rheumatica)<br />

Die Beurteilung des GdS bei Kollagenosen und Vaskulitiden richtet sich nach Art und Ausmaß<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemein<strong>zu</strong>stand,<br />

wobei auch eine Analogie <strong>zu</strong> den Muskelkrankheiten in Betracht kommen kann. Für die<br />

Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie soll ein GdS von 50<br />

nicht unterschritten werden.<br />

18.3 Bei <strong>der</strong> Beurteilung nicht-entzündlicher Krankheiten <strong>der</strong> Weichteile kommt es auf Art und<br />

Ausmaß <strong>der</strong> jeweiligen Organbeteiligung sowie auf die Auswirkungen auf den Allgemein<strong>zu</strong>stand<br />

an.<br />

18.4 Fibromyalgie<br />

Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungs-Syndrome (z. B. CFS/MCS) sind jeweils im<br />

Einzelfall entsprechend <strong>der</strong> funktionellen Auswirkungen analog <strong>zu</strong> beurteilen.<br />

18.5 Chronische Osteomyelitis<br />

Bei <strong>der</strong> Beurteilung des GdS sind die aus <strong>der</strong> Lokalisation und Ausdehnung des Prozesses<br />

sich ergebende Funktionsstörung, die dem Prozess innewohnende Aktivität und ihre Auswirkungen<br />

auf den Allgemein<strong>zu</strong>stand und außerdem etwaige Folgekrankheiten (z. B. Anämie,<br />

Amyloidose) <strong>zu</strong> berücksichtigen. Bei ausgeprägt schubförmigem Verlauf ist ein Durchschnitts-GdS<br />

<strong>zu</strong> bilden.<br />

Ruhende Osteomyelitis (Inaktivität wenigstens 5 Jahre) ............................................0–<strong>10</strong><br />

Chronische Osteomyelitis<br />

geringen Grades<br />

(eng begrenzt, mit geringer Aktivität, geringe Fisteleiterung) ............ mindestens 20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!