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G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

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Isolierte Senkung <strong>der</strong> Scheidenhinterwand mit leichten Defäkationsstörungen .........0–<strong>10</strong><br />

Scheiden-Gebärmutteraplasie, ohne Plastik, nach Vollendung<br />

des 14. Lebensjahres (einschließlich Sterilität) ..............................................................40<br />

Kraurosis vulvae<br />

geringen Grades (keine o<strong>der</strong> nur geringe Beschwerden)..................................0–<strong>10</strong><br />

mäßigen Grades (erhebliche Beschwerden,<br />

keine Sekundärverän<strong>der</strong>ungen) ......................................................................20–30<br />

stärkeren Grades (starke Beschwerden, therapeutisch schwer<br />

beeinflussbare Sekundärverän<strong>der</strong>ungen)..............................................................40<br />

Vollständige Entfernung <strong>der</strong> Vulva .................................................................................40<br />

Nach Beseitigung eines malignen Scheidentumors ist in den ersten fünf Jahren<br />

eine Heilungsbewährung ab<strong>zu</strong>warten; GdS während dieser Zeit<br />

nach Beseitigung im Stadium T1 N0 M0 ...............................................................60<br />

in höheren Stadien.................................................................................................80<br />

Nach Entfernung eines malignen Tumors <strong>der</strong> äußeren Geschlechtsteile ist in den ersten<br />

fünf Jahren eine Heilungsbewährung ab<strong>zu</strong>warten; GdS während dieser Zeit<br />

nach Entfernung im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 ...................................................50<br />

sonst ......................................................................................................................80<br />

15. Stoffwechsel, innere Sekretion<br />

In diesem Abschnitt nicht erwähnte angeborene Stoffwechselstörungen sind analog und unter Berücksichtigung<br />

ihrer vielfältigen Auswirkungen <strong>zu</strong> beurteilen. Normabweichungen <strong>der</strong> Laborwerte bedingen<br />

für sich allein noch keinen GdS.<br />

15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)<br />

mit Diät allein (ohne blut<strong>zu</strong>ckerregulierende Medikamente)....................................0

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