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G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

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ohne Funktionsstörungen, ohne Beschwerden .................................................0–<strong>10</strong><br />

mit Beschwerden (Koliken, Fettunverträglichkeit, Juckreiz),<br />

ohne Leberzirrhose...................................................................................20–40<br />

mit Leberzirrhose............................................................................................50<br />

mit dekompensierter Leberzirrhose ........................................................60–<strong>10</strong>0<br />

Folge<strong>zu</strong>stände sind <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> bewerten.<br />

Verlust <strong>der</strong> Gallenblase ohne wesentliche Störungen ......................................................0<br />

bei fortbestehenden Beschwerden wie bei Gallenwegskrankheiten<br />

Nach Entfernung eines malignen Gallenblasen-, Gallenwegs- o<strong>der</strong><br />

Papillentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung<br />

ab<strong>zu</strong>warten; GdS während dieser Zeit<br />

bei Gallenblasen- und Gallenwegstumor.............................................................<strong>10</strong>0<br />

bei Papillentumor ...................................................................................................80<br />

<strong>10</strong>.3.6 Chronische Krankheit <strong>der</strong> Bauchspeicheldrüse (exkretorische Funktion)<br />

je nach Auswirkung auf den Allgemein<strong>zu</strong>stand, Häufigkeit und Ausmaß<br />

<strong>der</strong> Schmerzen<br />

ohne wesentlichen Beschwerden, keine Beeinträchtigung<br />

des Kräfte- und Ernährungs<strong>zu</strong>standes ..............................................................0–<strong>10</strong><br />

geringe bis erhebliche Beschwerden, geringe bis mäßige<br />

Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungs<strong>zu</strong>standes ................................20–40<br />

starke Beschwerden, Fettstühle, deutliche bis ausgeprägte<br />

Herabset<strong>zu</strong>ng des Kräfte- und Ernährungs<strong>zu</strong>standes.....................................50–80<br />

Nach teilweiser o<strong>der</strong> vollständiger Entfernung <strong>der</strong> Bauchspeicheldrüse sind ggf.<br />

weitere Funktionsbeeinträchtigungen (z. B. bei Diabetes mellitus, Osteopathie,<br />

o<strong>der</strong> infolge chronischer Entzündungen <strong>der</strong> Gallenwege, Magenteilentfernung<br />

und Milzverlust) <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Nach Entfernung eines malignen Bauchspeicheldrüsentumors ist in den ersten<br />

fünf Jahren eine Heilungsbewährung ab<strong>zu</strong>warten; GdS während dieser Zeit <strong>10</strong>0.

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