G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...
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ohne wesentliche Gedeih- und Entwicklungsstörung ......................................<strong>10</strong>–20<br />
mit geringer Gedeih- und Entwicklungsstörung ...............................................30–40<br />
mit mittelgradiger Gedeih- und Entwicklungsstörung ............................................50<br />
mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung..............................................60–70<br />
Kurzdarmsyndrom im Kindesalter<br />
mit mittelschwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung .....................................50–60<br />
mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung<br />
(z. B. Notwendigkeit künstlicher Ernährung)..................................................70–<strong>10</strong>0<br />
Colitis ulcerosa, Crohn-Krankheit (Enteritis regionalis)<br />
mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine o<strong>der</strong><br />
geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungs<strong>zu</strong>standes,<br />
selten Durchfälle).............................................................................................<strong>10</strong>–20<br />
mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende o<strong>der</strong><br />
länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere<br />
Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungs<strong>zu</strong>standes,<br />
häufiger Durchfälle) .........................................................................................30–40<br />
mit schwerer Auswirkung (anhaltende o<strong>der</strong> häufig rezidivierende<br />
erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung<br />
des Kräfte- und Ernährungs<strong>zu</strong>standes, häufige, tägliche,<br />
auch nächtliche Durchfälle) .............................................................................50–60<br />
mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende o<strong>der</strong> anhaltende<br />
schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des<br />
Kräfte- und Ernährungs<strong>zu</strong>standes, ausgeprägte Anämie)...............................70–80<br />
Fisteln, Stenosen, postoperative Folge<strong>zu</strong>stände (z. B. Kurzdarmsyndrom, Stoma-<br />
komplikationen), extraintestinale Manifestationen (z. B. Arthritiden), bei Kin<strong>der</strong>n<br />
auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen, sind <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> bewerten.