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G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

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mittleren Grades<br />

- 88 -<br />

(ausgedehnterer Prozess, häufige o<strong>der</strong> ständige Fisteleiterung,<br />

Aktivitätszeichen auch in Laborbefunden) ......................................... mindestens 50<br />

schweren Grades<br />

(häufige schwere Schübe mit Fieber, ausgeprägter Infiltration<br />

<strong>der</strong> Weichteile, Eiterung und Sequesterabstoßung, erhebliche<br />

Aktivitätszeichen in den Laborbefunden)........................................... mindestens 70<br />

Eine wesentliche Besserung wegen Beruhigung des Prozesses kann erst angenommen werden,<br />

wenn nach einem Leidensverlauf von mehreren Jahren seit wenigstens zwei Jahren – nach jahrzehntelangem<br />

Verlauf seit fünf Jahren – keine Fistel mehr bestanden hat und auch aus den weiteren<br />

Befunden (einschließlich Röntgenbil<strong>der</strong>n und Laborbefunden) keine Aktivitätszeichen mehr<br />

erkennbar gewesen sind. Dabei ist in <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> GdS nur um 20 bis 30 Punkte niedriger ein<strong>zu</strong>schätzen<br />

und zwei bis vier Jahre lang noch eine weitere Heilungsbewährung ab<strong>zu</strong>warten, bis<br />

<strong>der</strong> GdS nur noch von dem verbliebenen Schaden bestimmt wird.<br />

18.6 Muskelkrankheiten<br />

Bei <strong>der</strong> Beurteilung des GdS ist von folgenden Funktionsbeeinträchtigungen aus<strong>zu</strong>gehen:<br />

Muskelschwäche<br />

mit geringen Auswirkungen (vorzeitige Ermüdung, gebrauchsabhängige<br />

Unsicherheiten)................................................................................................20–40<br />

mit mittelgradigen Auswirkungen (<strong>zu</strong>nehmende Gelenkkontrak-<br />

turen und Deformitäten, Aufrichten aus dem Liegen nicht mehr<br />

möglich, Unmöglichkeit des Treppensteigens) ................................................50–80<br />

mit schweren Auswirkungen (bis <strong>zu</strong>r Geh- und Stehunfähigkeit<br />

und Gebrauchsunfähigkeit <strong>der</strong> Arme)............................................................90–<strong>10</strong>0<br />

Zusätzlich sind bei einzelnen Muskelkrankheiten Auswirkungen auf innere Organe (z. B.<br />

Einschränkung <strong>der</strong> Lungenfunktion und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Herzleistung durch Brustkorbdeformierung)

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