G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...
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Anhaltende Funktionsstörungen infolge Wurzelkompression mit motorischen Ausfallerscheinungen<br />
– o<strong>der</strong> auch die intermittierenden Störungen bei <strong>der</strong> Spinalkanalstenose – sowie Auswirkungen<br />
auf die inneren Organe (z. B. Atemfunktionsstörungen) sind <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen kann auch ohne nachweisbare neurologische Ausfallerscheinungen<br />
(z. B. Postdiskotomiesyndrom) ein GdS über 30 in Betracht kommen.<br />
Das neurogene Hinken ist etwas günstiger als vergleichbare Einschränkungen des Gehvermögens<br />
bei arteriellen Verschlusskrankheiten <strong>zu</strong> bewerten.<br />
18.<strong>10</strong> Beckenschäden<br />
ohne funktionelle Auswirkungen ..............................................................................0<br />
mit geringen funktionellen Auswirkungen (z. B. stabiler Beckenring,<br />
degenerative Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kreuz-Darmbeingelenke) .................................<strong>10</strong><br />
mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen<br />
(z. B. instabiler Beckenring einschließlich Sekundärarthrose)...............................20<br />
mit schweren funktionellen Auswirkungen<br />
und Deformierung............................................................................................30–40<br />
18.11 Gliedmaßenschäden, Allgemeines<br />
Der GdS bei Gliedmaßenschäden ergibt sich aus dem Vergleich mit dem GdS für entsprechende<br />
Gliedverluste. Trotz erhaltener Extremität kann <strong>der</strong> Zustand gelegentlich ungünstiger sein als <strong>der</strong><br />
Verlust.<br />
Die aufgeführten GdS für Gliedmaßenverluste gehen – soweit nichts an<strong>der</strong>es erwähnt ist – von<br />
günstigen Verhältnissen des Stumpfes und <strong>der</strong> benachbarten Gelenke aus. Bei ausgesprochen<br />
ungünstigen Stumpfverhältnissen, bei nicht nur vorübergehenden Stumpfkrankheiten sowie bei<br />
nicht unwesentlicher Funktionsbeeinträchtigung des benachbarten Gelenkes sind diese Sätze im<br />
allgemeinen um <strong>10</strong> <strong>zu</strong> erhöhen, unabhängig davon, ob Körperersatzstücke getragen werden o<strong>der</strong><br />
nicht.<br />
Körperersatzstücke, orthopädische und an<strong>der</strong>e Hilfsmittel min<strong>der</strong>n bei Verlust und Funktionsstörungen<br />
<strong>der</strong> Gliedmaßen sowie bei Funktionseinschränkungen des Rumpfes die Auswirkungen <strong>der</strong><br />
Behin<strong>der</strong>ung, ohne dass dadurch <strong>der</strong> durch den Schaden allein bedingte GdS eine Än<strong>der</strong>ung er-