G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...
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Refluxkrankheit <strong>der</strong> Speiseröhre<br />
- 53 -<br />
mit anhaltenden Refluxbeschwerden je nach Ausmaß....................................<strong>10</strong>–30<br />
Auswirkungen auf Nachbarorgane sind <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> bewerten.<br />
Nach Entfernung eines malignen Speiseröhrentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung<br />
ab<strong>zu</strong>warten. GdS während dieser Zeit<br />
je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungs<strong>zu</strong>standes..................80–<strong>10</strong>0<br />
Speiseröhrenersatz<br />
Der GdS ist nach den Auswirkungen (z. B. Schluckstörungen, Reflux, Narben) jedoch nicht<br />
unter 20 <strong>zu</strong> bewerten.<br />
<strong>10</strong>.2 Magen- und Darmkrankheiten<br />
Bei organischen und funktionellen Krankheiten des Magen-Darmkanals ist <strong>der</strong> GdS nach dem<br />
Grad <strong>der</strong> Beeinträchtigung des Allgemein<strong>zu</strong>standes, <strong>der</strong> Schwere <strong>der</strong> Organstörung und nach <strong>der</strong><br />
Notwendigkeit beson<strong>der</strong>er Diätkost <strong>zu</strong> beurteilen. Bei allergisch bedingten Krankheiten ist auch<br />
die Vermeidbarkeit <strong>der</strong> Allergene von Bedeutung.<br />
<strong>10</strong>.2.1 Magen- o<strong>der</strong> Zwölffingerdarmgeschwürsleiden (chronisch rezidivierende Geschwüre, Intervallbeschwerden)<br />
mit Rezidiven in Abständen von zwei bis drei Jahren........................................0–<strong>10</strong><br />
mit häufigeren Rezidiven und Beeinträchtigung des<br />
Ernährungs- und Kräfte<strong>zu</strong>standes...................................................................20–30<br />
mit erheblichen Komplikationen (z. B. Magenausgangsstenose)<br />
und andauern<strong>der</strong> erheblicher Min<strong>der</strong>ung des Ernährungs- und<br />
Kräfte<strong>zu</strong>standes...............................................................................................40–50<br />
Nach einer selektiven proximalen Vagotomie kommt ein GdS nur in Betracht, wenn postoperative<br />
Darmstörungen o<strong>der</strong> noch Auswirkungen des Grundleidens vorliegen.<br />
Chronische Gastritis (histologisch gesicherte Verän<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Magenschleimhaut) ..............................................................................................0–<strong>10</strong>