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G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

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17. Haut<br />

- 81 -<br />

HIV-Infektion mit klinischer Symptomatik<br />

geringe Leistungsbeeinträchtigung (z. B. bei Lymphadenopathie<br />

syndrom [LAS]).........................................................................................30–40<br />

stärkere Leistungsbeeinträchtigung (z. B. bei AIDS-related<br />

complex [ARC]) ........................................................................................50–80<br />

schwere Leistungsbeeinträchtigung (AIDS-Vollbild).....................................<strong>10</strong>0<br />

Bei <strong>der</strong> Beurteilung des GdS von Hautkrankheiten sind Art, Ausdehnung, Sitz, Auswirkungen auf<br />

den Allgemein<strong>zu</strong>stand, Begleiterscheinungen (wie Jucken, Nässen, Brennen, unangenehme und<br />

abstoßende Gerüche) und die Rezidivbereitschaft bzw. die Chronizität sowie die Notwendigkeit<br />

wie<strong>der</strong>holter stationärer Behandlung <strong>zu</strong> berücksichtigen. Bei Hautkrankheiten mit stark schwankendem<br />

Leidensverlauf kommt ein Durchschnitts-GdS in Betracht. Bei Kin<strong>der</strong>n können sich Hautkrankheiten<br />

schwerer auswirken als bei Erwachsenen.<br />

Narben können durch Ausdehnung, Beschaffenheit (z. B. Verhärtung, Verdünnung, Narbenzüge),<br />

Sitz o<strong>der</strong> Einwirkung auf ihre Umgebung <strong>zu</strong> Störungen führen. Bei flächenhaften Narben nach<br />

Verbrennungen, Verät<strong>zu</strong>ngen und ähnlichem muss außerdem die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Haut als<br />

Schutz-, Ausscheidungs- und Sinnesorgan berücksichtigt werden. Diese Störungen bestimmen<br />

die Höhe des GdS.<br />

Bei Entstellungen ist <strong>zu</strong> berücksichtigen, dass sich Schwierigkeiten im Erwerbsleben, Unannehmlichkeiten<br />

im Verkehr mit fremden Menschen sowie seelische Konflikte ergeben können.<br />

17.1 Ekzeme<br />

Kontaktekzeme (z. B. irritatives und allergisches Kontaktekzem)<br />

geringe Ausdehnung und bis <strong>zu</strong> zweimal im Jahr für wenige<br />

Wochen auftretend ............................................................................................0–<strong>10</strong><br />

Sonst................................................................................................................20–30<br />

Atopisches Ekzem („Neuro<strong>der</strong>mitis constitutionalis“, „endogenes<br />

Ekzem“)<br />

geringe, auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung

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