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That's our business. - Oerlikon Barmag

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2.4 Aktien und Partizipationsscheine. Jede Namenaktie ist an der Generalversammlung<br />

zu einer Stimme berechtigt. Stimmrechte können nur ausgeübt<br />

werden, wenn der Aktionär ordnungsgemäss im Aktienregister eingetragen ist.<br />

Alle Aktien sind voll dividendenberechtigt. Die Stimmrechte der eigenen Aktien,<br />

gehalten von der Gesellschaft selbst oder ihren Tochtergesellschaften, ruhen. Im<br />

Falle einer Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien erhalten die bisherigen<br />

Aktionäre Bezugsrechte im Verhältnis ihres bisherigen Aktienbesitzes, sofern die<br />

Generalversammlung dieses Recht nicht aus wichtigen Gründen einschränkt<br />

oder ausschliesst. Wichtige Gründe sind insbesondere die Übernahme von Unternehmen,<br />

Unternehmensteilen oder Beteiligungen sowie die Mitarbeiterbeteiligung.<br />

Die Saurer AG hat keine (nicht stimmberechtigten) Partizipationsscheine ausgegeben.<br />

2.5 Genussscheine. Die Saurer AG hat keine Genussscheine ausgegeben.<br />

2.6 Beschränkungen der Übertragbarkeit und Nameneintragungen. Für die Eintragung<br />

in das Aktienregister bestehen weder für schweizerische noch für ausländische<br />

Anleger Einschränkungen. Ebenso bestehen keine Einschränkungen<br />

für die Anzahl einzutragender, stimmberechtigter Aktien, wobei gemäss Gesetz<br />

und Statuten je eine Meldepflicht bei Über- und Unterschreitung einer Beteiligungshöhe<br />

von 5, 10, 20, 33 1 /3, 50 und 66 2 /3 Prozent besteht. Beim Erreichen einer<br />

Beteiligung von 33 1 /3 Prozent hat der Investor die Pflicht zur Unterbreitung eines<br />

öffentlichen Kaufangebotes (gemäss Statuten der Firma und dem Bundesgesetz<br />

über die Börsen und den Effektenhandel – «BEHG» von 1995, Art. 20 und 32).<br />

Nicht verurkundete Aktien inklusive der daraus entspringenden Rechte können<br />

nur durch Zession übertragen werden. Eine solche Zession bedarf zu ihrer Gültigkeit<br />

der Anzeige an die Saurer AG. Werden nicht verurkundete Aktien von einer<br />

Bank im Auftrag des Aktionärs verwaltet, so können diese Aktien nur unter<br />

Mitwirkung der Bank übertragen werden.<br />

2.7 Wandelanleihen und Optionen. Details zur Wandelanleihe sind in Anmerkung<br />

13 auf Seite 50 und 51, Details zu Aktienoptionen in Anmerkung 20 auf<br />

Seite 56 dargestellt.<br />

3. Verwaltungsrat.<br />

3.1 Mitglieder des Verwaltungsrates. Gemäss Statuten besteht der Verwaltungsrat<br />

aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Der aktuelle Verwaltungsrat<br />

setzt sich folgendermassen zusammen:<br />

Name Nationalität Stellung Datum der ersten Wahl<br />

Prof. Dr. Giorgio Behr Schweiz Präsident, nicht-exekutiv 6. Juni 1995<br />

Ulrich Schmidt Deutschland Vizepräsident, nicht-exekutiv 16. Mai 2000<br />

Heinrich Fischer Schweiz Delegierter, exekutives Mitglied 18. Mai 1998<br />

Heinz Bachmann Schweiz Nicht-exekutives Mitglied 14. Mai 2003<br />

Alexis Fries Schweiz Nicht-exekutives Mitglied 16. Mai 2002<br />

Hans-Georg Härter Deutschland Nicht-exekutives Mitglied 16. Mai 2002<br />

Prof. Dr. Günther Schuh Deutschland Nicht-exekutives Mitglied 16. Mai 2002<br />

74 /// Corporate Governance.

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