That's our business. - Oerlikon Barmag
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2.4 Aktien und Partizipationsscheine. Jede Namenaktie ist an der Generalversammlung<br />
zu einer Stimme berechtigt. Stimmrechte können nur ausgeübt<br />
werden, wenn der Aktionär ordnungsgemäss im Aktienregister eingetragen ist.<br />
Alle Aktien sind voll dividendenberechtigt. Die Stimmrechte der eigenen Aktien,<br />
gehalten von der Gesellschaft selbst oder ihren Tochtergesellschaften, ruhen. Im<br />
Falle einer Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien erhalten die bisherigen<br />
Aktionäre Bezugsrechte im Verhältnis ihres bisherigen Aktienbesitzes, sofern die<br />
Generalversammlung dieses Recht nicht aus wichtigen Gründen einschränkt<br />
oder ausschliesst. Wichtige Gründe sind insbesondere die Übernahme von Unternehmen,<br />
Unternehmensteilen oder Beteiligungen sowie die Mitarbeiterbeteiligung.<br />
Die Saurer AG hat keine (nicht stimmberechtigten) Partizipationsscheine ausgegeben.<br />
2.5 Genussscheine. Die Saurer AG hat keine Genussscheine ausgegeben.<br />
2.6 Beschränkungen der Übertragbarkeit und Nameneintragungen. Für die Eintragung<br />
in das Aktienregister bestehen weder für schweizerische noch für ausländische<br />
Anleger Einschränkungen. Ebenso bestehen keine Einschränkungen<br />
für die Anzahl einzutragender, stimmberechtigter Aktien, wobei gemäss Gesetz<br />
und Statuten je eine Meldepflicht bei Über- und Unterschreitung einer Beteiligungshöhe<br />
von 5, 10, 20, 33 1 /3, 50 und 66 2 /3 Prozent besteht. Beim Erreichen einer<br />
Beteiligung von 33 1 /3 Prozent hat der Investor die Pflicht zur Unterbreitung eines<br />
öffentlichen Kaufangebotes (gemäss Statuten der Firma und dem Bundesgesetz<br />
über die Börsen und den Effektenhandel – «BEHG» von 1995, Art. 20 und 32).<br />
Nicht verurkundete Aktien inklusive der daraus entspringenden Rechte können<br />
nur durch Zession übertragen werden. Eine solche Zession bedarf zu ihrer Gültigkeit<br />
der Anzeige an die Saurer AG. Werden nicht verurkundete Aktien von einer<br />
Bank im Auftrag des Aktionärs verwaltet, so können diese Aktien nur unter<br />
Mitwirkung der Bank übertragen werden.<br />
2.7 Wandelanleihen und Optionen. Details zur Wandelanleihe sind in Anmerkung<br />
13 auf Seite 50 und 51, Details zu Aktienoptionen in Anmerkung 20 auf<br />
Seite 56 dargestellt.<br />
3. Verwaltungsrat.<br />
3.1 Mitglieder des Verwaltungsrates. Gemäss Statuten besteht der Verwaltungsrat<br />
aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Der aktuelle Verwaltungsrat<br />
setzt sich folgendermassen zusammen:<br />
Name Nationalität Stellung Datum der ersten Wahl<br />
Prof. Dr. Giorgio Behr Schweiz Präsident, nicht-exekutiv 6. Juni 1995<br />
Ulrich Schmidt Deutschland Vizepräsident, nicht-exekutiv 16. Mai 2000<br />
Heinrich Fischer Schweiz Delegierter, exekutives Mitglied 18. Mai 1998<br />
Heinz Bachmann Schweiz Nicht-exekutives Mitglied 14. Mai 2003<br />
Alexis Fries Schweiz Nicht-exekutives Mitglied 16. Mai 2002<br />
Hans-Georg Härter Deutschland Nicht-exekutives Mitglied 16. Mai 2002<br />
Prof. Dr. Günther Schuh Deutschland Nicht-exekutives Mitglied 16. Mai 2002<br />
74 /// Corporate Governance.