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That's our business. - Oerlikon Barmag

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Prof. Dr. Günther Schuh<br />

Ausbildung: Dr.-Ing., Dipl.-Wirt. Ing., RWTH Aachen. Habilitation an der Universität<br />

St. Gallen (HSG).<br />

Beruflicher Werdegang: Dozent und Professor an der Universität St. Gallen (HSG).<br />

Seit 2002 vollamtlicher Professor für Produktionssystematik an der Rheinisch-<br />

Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH)Aachen. Direktoriumsmitglied<br />

des Laboratoriums für Werkzeugmaschinen und Betriebslehre (WZL) der RWTH<br />

Aachen und Mitglied des Direktoriums des Fraunhofer IPT Aachen und des<br />

Forschungsinstituts für Rationalisierung (FIR) e.V. an der RWTH Aachen.<br />

Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien: Mitglied des Verwaltungsrates<br />

der Gallus Holding AG, St. Gallen. Stellvertrender Vorsitzender des Aufsichtsrates<br />

der Schott Zwiesel AG, Zwiesel, Mitglied des Aufsichtsrates der Peiniger Röro<br />

GmbH, Gelsenkirchen. Präsident des Verwaltungsrates der Virtuellen Fabrik AG,<br />

St. Gallen, und der GPS AG, St. Gallen. Vorsitzender des Aufsichtsrats der WZL<br />

forum gGmbH, Aachen.<br />

Ständige Geschäftsführungs- und Beratungsaktivitäten für schweizerische und<br />

ausländische Interessengruppen: Ständiger Gastprofessor an der Universität<br />

St. Gallen (HSG).<br />

Spezialaufgaben im Verwaltungsrat: Vorsitzender des Audit Committee.<br />

3.3 Kreuzverflechtungen. Es gibt keine Kreuzverflechtungen mit Verwaltungs-<br />

räten anderer kotierter Unternehmungen.<br />

3.4 Wahl und Amtszeit. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden in der Regel<br />

für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Als Amtsdauer ist der Zeitraum zwischen<br />

einer ordentlichen und der folgenden ordentlichen Generalversammlung<br />

definiert. Mitglieder sind stets wieder wählbar, längstens aber mit Wirkung bis<br />

zur Vollendung des siebzigsten Altersjahres.<br />

3.5 Interne Organisationsstruktur. Der Verwaltungsrat der Saurer AG («Gesellschaft»)<br />

hat schriftliche «Interne Richtlinien» für das Management der Gesellschaft<br />

selbst und ihrer Tochtergesellschaften gemäss Art. 716b des Schweizerischen<br />

Obligationenrechts, der Regeln der SWX Swiss Exchange und den Statuten<br />

der Gesellschaft erlassen.<br />

3.5.1 Aufgabenteilung des Verwaltungsrates<br />

Der Verwaltungsrat wählt einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Bis zur<br />

Wahl oder in Absenz des Präsidenten und des Vizepräsidenten präsidiert das<br />

dienstälteste Verwaltungsratsmitglied. Der Präsident des Verwaltungsrates ist<br />

auch Vorsitzender des Verwaltungsratsausschusses, falls dieser eingesetzt wird<br />

(siehe 3.5.2).<br />

Der Verwaltungsrat wählt den Vorsitzenden des Audit Committee. Dieser darf<br />

nicht gleichzeitig Präsident des Verwaltungsrates sein. Der Leiter Interne Revision<br />

und Risikomanagement ist ihm direkt unterstellt.<br />

Der Delegierte des Verwaltungsrates ist gleichzeitig Vorsitzender der Konzernleitung<br />

der Gesellschaft.<br />

Der Verwaltungsrat wählt einen Sekretär für den Verwaltungsrat und für die<br />

Gesellschaft. Dieser muss nicht Mitglied des Verwaltungsrates sein. Gegenwärtig<br />

wird diese Aufgabe vom Finanzchef der Gesellschaft ausgeübt.<br />

Corporate Governance. /// 77

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