Download - Österreichischer Integrationsfonds
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4.1.1. Zum Hafen<br />
Bis in die zweite Hälfte des<br />
20. Jahrhunderts mussten die Auswanderungswilligen<br />
bis nach Bremen<br />
oder Hamburg (Deutschland), Le Havre<br />
(Frankreich), Antwerpen oder Rotterdam<br />
(Niederlande), oder Triest (Österreich,<br />
später Italien) fahren, um ihr Schiff zu<br />
erreichen. Sie gingen zu Fuß, fuhren auf<br />
Abbildung 3<br />
Wagen oder in der Kutsche bis zum nächsten Bahnhof. Durch den Ausbau des<br />
Eisenbahnnetzes waren die Überseehäfen für die Auswanderer einfacher und<br />
schneller erreichbar.<br />
Abbildung 4<br />
In den Hafenstädten mussten die Auswanderer manchmal wochenlang auf das<br />
Auslaufen ihres Segelschiffs warten. Hier kauften sie die vorgeschriebene<br />
Ausrüstung und zusätzliche Verpflegung für die Überfahrt. Um die Ortsfremden vor<br />
Geschäftemachern zu schützen und gleichzeitig den guten Ruf der Stadt als<br />
Auswandererhafen zu wahren, richtete z. B. der Bremer Magistrat bereits um 1845<br />
eine „Inspektion für das Auswanderungswesen“ ein. Sie wachte darüber, dass die<br />
Auswanderer nicht übervorteilt wurden. Hamburg folgte dem Bremer Vorbild mit einer<br />
ähnlichen Behörde. Zur Unterbringung der durchreisenden Menschenmengen<br />
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