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Download - Österreichischer Integrationsfonds

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4.1.1. Zum Hafen<br />

Bis in die zweite Hälfte des<br />

20. Jahrhunderts mussten die Auswanderungswilligen<br />

bis nach Bremen<br />

oder Hamburg (Deutschland), Le Havre<br />

(Frankreich), Antwerpen oder Rotterdam<br />

(Niederlande), oder Triest (Österreich,<br />

später Italien) fahren, um ihr Schiff zu<br />

erreichen. Sie gingen zu Fuß, fuhren auf<br />

Abbildung 3<br />

Wagen oder in der Kutsche bis zum nächsten Bahnhof. Durch den Ausbau des<br />

Eisenbahnnetzes waren die Überseehäfen für die Auswanderer einfacher und<br />

schneller erreichbar.<br />

Abbildung 4<br />

In den Hafenstädten mussten die Auswanderer manchmal wochenlang auf das<br />

Auslaufen ihres Segelschiffs warten. Hier kauften sie die vorgeschriebene<br />

Ausrüstung und zusätzliche Verpflegung für die Überfahrt. Um die Ortsfremden vor<br />

Geschäftemachern zu schützen und gleichzeitig den guten Ruf der Stadt als<br />

Auswandererhafen zu wahren, richtete z. B. der Bremer Magistrat bereits um 1845<br />

eine „Inspektion für das Auswanderungswesen“ ein. Sie wachte darüber, dass die<br />

Auswanderer nicht übervorteilt wurden. Hamburg folgte dem Bremer Vorbild mit einer<br />

ähnlichen Behörde. Zur Unterbringung der durchreisenden Menschenmengen<br />

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