Download - Österreichischer Integrationsfonds
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9. Das Geschäft mit den Auswanderern<br />
Das Geschäft mit der Auswandererwerbung war eingangs ergiebig. Gemeinsam mit<br />
den Reedereien waren die Auswandereragenturen bemüht, jedes Schiff mit<br />
genügend Auswanderungswilligen auszulasten.<br />
Ein Blick in die Auswandererwerbeschriften zeigt die Strategie: Die Auswanderung<br />
sollte als wohl organisierte Unternehmung und die Ansiedelung in Amerika als<br />
Garant für eine glückliche Zukunft erscheinen.<br />
Blättert man in burgenländischen Wochenzeitungen der Zwanziger und Dreißiger<br />
Jahre des 20. Jahrhunderts, so stechen dem Leser beim Anzeigenteil die zahlreichen<br />
Werbeanzeigen von Schifffahrtsgesellschaften ins Auge. Der Geschäftsbetrieb der<br />
einzelnen Schifffahrtsgesellschaften wurde durch deren Geschäftsstellen<br />
(Repräsentanz, Zweigstellen, Passagebüros, Kartenverkaufs- und Informationsbüros,<br />
u. a.) abgewickelt. Alle Geschäftsstellen waren unmittelbar der jeweiligen<br />
Repräsentanz in Wien unterstellt, die ihrerseits direkt dem Hauptsitz der Gesellschaft<br />
unterstellt sein musste.<br />
Die Schifffahrtsgesellschaften durften keinerlei Werbung für die Auswanderung an<br />
sich betreiben, sondern mussten sich in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf<br />
beschränken, Angaben über ihre Buchungsstellen, die Fahrordnung ihrer Linien, die<br />
Beschaffenheit ihrer Schiffe und die Beförderungsbedingungen zu geben. Diese<br />
Angaben konnten per Anschlag oder als Anzeige in periodischen Druckwerken<br />
veröffentlicht werden.<br />
Diese Bestimmungen standen in Konnex mit der offiziellen Politik des Bundes,<br />
gemäß der die Auswanderung zwar ermöglicht, keineswegs aber durch irgendwelche<br />
fördernde Maßnahmen unterstützt werden sollte. Das Wanderungsamt, dem seit<br />
1922 innerhalb des Bundeskanzleramtes die Agenden des Auswanderungswesens<br />
übertragen waren, trug dem genannten Grundsatz bei seiner praktischen Tätigkeit<br />
voll Rechnung. Demgemäß war auch im Regulativ das Verbot der Tätigkeit von<br />
Auswanderungsagenten, Subagenten (Zutreibern) und Winkelbüros festgehalten. 73<br />
73 Tobler Felix; Zweigstellen von Schifffahrtsgesellschaften im Burgenland (1921-1938). In: Chmelar Hans<br />
(Hg.): … nach Amerika, Burgenländische Landesausstellung 1992. Seite 121f, Eisenstadt 1992<br />
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