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Download - Österreichischer Integrationsfonds

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9. Das Geschäft mit den Auswanderern<br />

Das Geschäft mit der Auswandererwerbung war eingangs ergiebig. Gemeinsam mit<br />

den Reedereien waren die Auswandereragenturen bemüht, jedes Schiff mit<br />

genügend Auswanderungswilligen auszulasten.<br />

Ein Blick in die Auswandererwerbeschriften zeigt die Strategie: Die Auswanderung<br />

sollte als wohl organisierte Unternehmung und die Ansiedelung in Amerika als<br />

Garant für eine glückliche Zukunft erscheinen.<br />

Blättert man in burgenländischen Wochenzeitungen der Zwanziger und Dreißiger<br />

Jahre des 20. Jahrhunderts, so stechen dem Leser beim Anzeigenteil die zahlreichen<br />

Werbeanzeigen von Schifffahrtsgesellschaften ins Auge. Der Geschäftsbetrieb der<br />

einzelnen Schifffahrtsgesellschaften wurde durch deren Geschäftsstellen<br />

(Repräsentanz, Zweigstellen, Passagebüros, Kartenverkaufs- und Informationsbüros,<br />

u. a.) abgewickelt. Alle Geschäftsstellen waren unmittelbar der jeweiligen<br />

Repräsentanz in Wien unterstellt, die ihrerseits direkt dem Hauptsitz der Gesellschaft<br />

unterstellt sein musste.<br />

Die Schifffahrtsgesellschaften durften keinerlei Werbung für die Auswanderung an<br />

sich betreiben, sondern mussten sich in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf<br />

beschränken, Angaben über ihre Buchungsstellen, die Fahrordnung ihrer Linien, die<br />

Beschaffenheit ihrer Schiffe und die Beförderungsbedingungen zu geben. Diese<br />

Angaben konnten per Anschlag oder als Anzeige in periodischen Druckwerken<br />

veröffentlicht werden.<br />

Diese Bestimmungen standen in Konnex mit der offiziellen Politik des Bundes,<br />

gemäß der die Auswanderung zwar ermöglicht, keineswegs aber durch irgendwelche<br />

fördernde Maßnahmen unterstützt werden sollte. Das Wanderungsamt, dem seit<br />

1922 innerhalb des Bundeskanzleramtes die Agenden des Auswanderungswesens<br />

übertragen waren, trug dem genannten Grundsatz bei seiner praktischen Tätigkeit<br />

voll Rechnung. Demgemäß war auch im Regulativ das Verbot der Tätigkeit von<br />

Auswanderungsagenten, Subagenten (Zutreibern) und Winkelbüros festgehalten. 73<br />

73 Tobler Felix; Zweigstellen von Schifffahrtsgesellschaften im Burgenland (1921-1938). In: Chmelar Hans<br />

(Hg.): … nach Amerika, Burgenländische Landesausstellung 1992. Seite 121f, Eisenstadt 1992<br />

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