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Magazin 197710

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Schutzbaugesetz. Mit dem Selbstschutzgesetz<br />

war die Vorstellung verbunden,<br />

daß perfekter Selbstschutz<br />

der Bevölkerung nicht - wie im 1. ZBG<br />

vorgesehen - auf freiwilliger Basis<br />

aufzubauen sei. Eine umfassende<br />

Selbstschutzpflicht, die Organisation<br />

des Selbstschutzes und die Ausbildung<br />

waren nunmehr gesetzlich verankert.<br />

Selbstschutzgesetz und<br />

Schutzbaugesetz erwiesen sich jedoch<br />

als finanziell nicht durchsetzbar, das<br />

Selbstschutzgesetz wurde schließlich<br />

durch das Gesetz über die Erweiterung<br />

des Katastrophenschutzes (§ 18,<br />

Abs. 2) aufgehoben.<br />

Das KatSG vom 9. Juli 1968 beseitigte<br />

die Zweigleisigkeit der Vorsorgemaßnahmen,<br />

die bis dahin bestanden hatte:<br />

Während die Länder und Kommunen<br />

für den friedensmäßigen Katastrophenschutz<br />

zuständig waren, betrieb<br />

der Bund Vorsorge für den Verteidigungsfall,<br />

vor allem durch die Bereitstellung<br />

des Luftschutzhilfsdienstes.<br />

Mit dem KatSG wurde eine Vereinheitlichung<br />

erreicht zur Verbesserung<br />

der Effizienz im Frieden wie Verteidigungsfall.<br />

Für den Selbstschutz ergab sich aus<br />

dem KatSG die Konsequenz, daß<br />

nunmehr der Selbstschutz wieder<br />

auf freiwilliger Basis durchgeführt<br />

wird. Aufbau, Förderung und Leitung<br />

des Selbstschutzes sind Pflichtaufgaben<br />

der Gemeinden, denen der Sundesverband<br />

für den Selbstschutz -<br />

diese Namensänderung war in § 11 ,<br />

Abs. 1 KatSG vorgesehen - für die<br />

Unterrichtung und Ausbildung zur<br />

Verfügung steht. Während dem BVS<br />

nun nicht mehr die Aufgabe obliegt,<br />

die " selbstschutzpflichtige" Bevölkerung<br />

zu unterweisen, hat der Verband<br />

neu die Aufgabe der " Öffentlichkeitsarbeit".<br />

Auch die "Selbstschutzzüge",<br />

die der BLSV aufgestellt, ausgerüstet<br />

und ausgebildet hatte und die sich<br />

bei der großen Sturmflutkatastrophe<br />

in Hamburg im Frühjahr 1962 ausgezeichnet<br />

bewährt hatten, entfielen<br />

bzw. wurden nach § 13 KatSG in den<br />

Katastrophenschutz der kreisfreien<br />

Städte und Kreise eingegliedert. Präzisiert<br />

wird das KatSG im Hinblick auf<br />

den Selbstschutz durch die " Allgemeine<br />

Verwaltungsvorschrift für Aufbau<br />

, Förderung und Leitung des<br />

Selbstschutzes (VwV Selbstschutz)"<br />

vom " . Mai 1971 , die "Empfehlungen<br />

für den Selbstschutz in Behörden<br />

nach § 17 VwV Selbstschutz" (20.<br />

September 1972), die " Empfehlungen<br />

für den betrieblichen Katastrophenschutz"<br />

(6 . Juni 1972) und die " Empfehlungen<br />

für die Selbstschutzausstattung<br />

in Wohnstätten nach § 16 VwV<br />

Selbstschutz" (20. September 1972).<br />

Es ist völlig klar, daß die mehrfach<br />

gewandelten gesetzlichen Vorgaben<br />

für den BLSV bzw. BVS Konsequenzen<br />

verschiedener Art hatten. So hätte<br />

der BLSV nach dem Selbstschutzgesetz<br />

rund 160000 Mitarbeiter haben<br />

müssen, um die gesetzlich vorgesehenen<br />

Funktionen wahrnehmen zu können;<br />

der Helfer-Stand wies immerhin<br />

Ende 1964 rund 100000 ehren- und<br />

hauptamtliche Mitarbeiter aus. Zugleich<br />

waren die hauptamtlichen Steilen<br />

nach dem Selbstschutzgesetz von<br />

880 auf 1670 vermehrt worden. Eine<br />

organisatorische Straffung im Jahre<br />

1968 hatte die Aufgabe von 610 vorgesehenen<br />

Stellen sowie eine drastische<br />

Verminderung der Dienststellen zur<br />

Folge. Heute zählt der Verband knapp<br />

1000 haupt- und etwa 9200 ehrenamt-<br />

-<br />

liehe Helfer in über 320 Dienststellen.<br />

Von 1951 bis jetzt hat der BVS rund<br />

3,5 Millionen Bundesbürger in Selbstschutz-Grundausbildungenunterrichtet<br />

und über 560 000 Fachlehrgänge<br />

durchgeführt. Wieviel Menschen<br />

in den 140000 Informationsveranstaltungen<br />

aller Art über zivile Verteidigung,<br />

Zivi l- und Selbstschutz<br />

informiert worden sind, läßt sich<br />

nur schwer abschätzen.<br />

Im Zuge der Bemühungen der Bundesregierung<br />

- aufgrund der Kabinettsvorlage<br />

des Bundesministers<br />

des Innern vom Juli dieses Jahres<br />

- werden im Bereich der öffentlichkeitsarbeit<br />

sicherlich vom BVS neue<br />

Aktivitäten geplant und durchgeführt<br />

werden müssen. Neben einer Steigerung<br />

der Wirksamkeit aller Vorsorgemaßnahmen,<br />

die unter den Gesamtbegriff<br />

" Zivilverteidigung" fallen, betont<br />

die Bundesregierung besonders die<br />

Information und Unterrichtung der<br />

Bevölkerung, die die staatlichen Maßnahmen<br />

noch mehr als bisher unterstützen<br />

soll. Die Aufklärung über mögliche<br />

neue Bedrohungslagen - abseits<br />

des totalen Nuklearkrieges - , die Bereitschaft<br />

der Bürger, den Selbstschutz<br />

als freiwillige Grundpflicht<br />

anzuerkennen, die Bereitschaft zum<br />

Bau von Hausschutzräumen, das alles<br />

wird neue Anstrengungen vom BVS<br />

fordern. " Zivile Verteidigung muß<br />

normales selbstverständliches Gebot<br />

im öffentlichen Leben werden", stellt<br />

Ministerialdirektor Menke-Glückert,<br />

Abteilungsleiter " Zivile Verteidigung"<br />

im Bundesministerium des Innern,<br />

fest. Dieses allgemeine Bewußtsein<br />

zu stärken und zu verankern, wird<br />

wesentliche Zukunftsaufgabe des BVS<br />

sein .<br />

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