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Magazin 197710

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Nach Einsätzen und Obungen Ist das Zubehör sofort zu überprüfe n und gegebe nenfalls<br />

zu warte n - auch das Zubehör des Tragkraftsprltzen-An hä nge rs muß stets ko mplett<br />

und einsatzbereit sein.<br />

der Löschkarre kann diese auch in<br />

Rücktragebehälter verlastet werden<br />

, die einfacher unterzubringen<br />

sind. Zweckmäßigerweise sollten<br />

Rückentragebehälter etwa in Schulterhöhe<br />

oder knapp darunter in einem<br />

Regal oder an einer Wand gelagert<br />

bzw. aufgehangen werden, damit die<br />

Einsatzkräfte der Brandschutzstaffel<br />

die Behälter bequem auf den Rücken<br />

nehmen können. Der für den Transport<br />

dieser Rückentragebehälter über<br />

längere Strecken empfohlene Löschkarren<br />

ist zusammenlegbar und somit<br />

ohne großen Raumbedarf zu lagern.<br />

Wie bereits angedeutet, erscheint es<br />

zweckmäßig, die persönliche Ausstattung<br />

den Einsatzkräften des Behördenselbstschutzes<br />

auszuhändigen<br />

und von diesen im Arbeitszimmer oder<br />

am ständigen Aufenthaltsort aufzubewahren.<br />

Damit kann Lagerraum gespart<br />

und gleichzeitig die schnelle<br />

Einkleidung und Einsatzbereitschaft<br />

der Einsatzkräfte sichergestellt werden.<br />

Ebenso wie die zentral gelagerte Ausstattung<br />

sollte auch die ausgegebene<br />

persönliche Ausstattung von Zeit zu<br />

Zeit auf Einsatzbereitschaft, Vol lzähligkeit<br />

und Zustand durch den Behördenselbstschutzleiter<br />

oder den für<br />

diese Ausstattung zuständigen Geräteverwalter<br />

überprüft werden . Für die<br />

Lagerung im Büroraum gelten grundsätzlic<br />

h die gleichen Bestimm ungen<br />

und Verhaltensweisen wie für die Aufbewahrung<br />

im Lagerraum .<br />

Sicherheitsmaßnahmen<br />

In den Lagerräumen sollten allgemeine<br />

Sicherheitsmaßnahmen und vorbeugende<br />

Maßnahmen in erster Linie<br />

gegen Brand und Diebstahl getroffen<br />

werden. Zu den vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen<br />

gehört neben dem<br />

Anbringen von entsprechenden Hinweisschildern<br />

, wie z. B. " Rauchverbot",<br />

das Aufstellen bzw. Bereithalten<br />

von Feuerlöschern bzw. Kleinlöschgeräten<br />

(z. B. Kübelspritze). Als Feuerlöscher<br />

sind Pulverlöscher in den Ausführungen<br />

PG 6 H oder PG 12 H (nach<br />

Neufassung der DIN 14406 jetzt ABC­<br />

Feuerlöscher) zur Bekämpfung von<br />

Bränden der Brandklassen A (brennbare<br />

feste Stoffe, f1ammen- und glutbildend),<br />

B (brennbare flüssige Stoffe)<br />

und C (brennbare Gase) empfehlenswert,<br />

soweit nicht schon aufgrund<br />

bestehender Brandschutzvorschriften<br />

das Vorhandensein von Feuerlöschern<br />

gesetzlich bestimmt ist. Die Anzahl<br />

der bereitzustellenden Feuerlöscher<br />

bzw. Kleinlöschgeräte richtet sich<br />

nach der Größe des Lagerraumes und<br />

der Menge und Brandempfindlichkeit<br />

der eingelagerten Ausstattungsgegenstände.<br />

Als Faustformel für die Ausstattung<br />

mit Feuerlöschern kann dabei<br />

gelten: für normal große Räume<br />

1 Feuerlöscher, für Räume bis ca.<br />

150 m' 2 Feuerlöscher. Sind andere<br />

Löscheinrichtungen vorhanden , kann<br />

hiervon abgewichen werden. Selbstverständlich<br />

sollte beim Aufstellen<br />

von Feuerlöschern eine regelmäßige<br />

Wartung und Überprüfung auf ihre<br />

Funktionsfähigkeit sein. Bei aufgestellten<br />

Kübelspritzen ist von Zeit zu Zeit<br />

das Wasser zu erneuern.<br />

Darüber hinau s ist eine Notbeleuch-<br />

, tung (Batterieleuchten) wünschenswert,<br />

insbesondere in solchen Lagerräumen,<br />

die nicht uber ausreichendes<br />

Tageslicht verfügen.<br />

Die Lagerräume sollten verschlossen<br />

sein. Damit im Einsatzfall die Ausstattung<br />

aber sofort für die Einsatzkräfte<br />

verfügbar ist, muß an oder neben der<br />

Tür des Lagerraumes ein Zweitschlüssel<br />

in einem Schlüsselkästchen aufbewahrt<br />

werden, das leicht zu öffnen<br />

ist (z. B. durch Zerschlagen einer<br />

Glasscheibe). Der einschlägige Fachhandel<br />

(Ausrüster für Feuerwehrbedarf)<br />

bietet entsprechende Ausführungen<br />

preisgünstig an .<br />

Bestandskontrollen<br />

Gelegentliche Bestandskontrollen<br />

der Ausstattung dienen nicht nur zur<br />

Feststellung des gen auen Bestands,<br />

sondern bieten zugleich die Möglichkeit,<br />

den Wartungszustand der einzelnen<br />

Geräte zu überprüfen. Bestands­<br />

(und Zustands-)kontrollen sind zweckmäßigerweise<br />

aktenkundig zu machen.<br />

Folgende Grundsätze sollten bei der<br />

Lagerung der Ausstattung immer beachtet<br />

werden :<br />

• Niemals verschmutzte, defekte oder<br />

unbrauchbar gewordene Ausstattungsgegenstände<br />

mit den übrigen<br />

Geräten zusammen lagern! Auch nicht<br />

vorübergehend.<br />

• Möglichst immer die Ausstattung<br />

sofort nach Gebrauch reinigen und<br />

instandsetzen und dann erst einlagern.<br />

Auch notwend ig gewordene umfangreichere<br />

Wartungsarbeiten sofort ausführen<br />

oder durch Fachfirmen oder<br />

Katastrophen sc h utze i n ric htu ngen<br />

(Zentralwerkstätten) ausführen lassen.<br />

• Fehlende Ausstattungsgegenstände<br />

mögliChst sofort ersetzen . Denn jedes<br />

fehlende oder nicht funkti onierende<br />

Ausstattungsteil vermindert im Einsatzfall<br />

die Einsatzfähigkeit des Behördenselbstschutzes.<br />

Dieser Be itrag wird mit Hinweisen<br />

zur fachgerechten Wartung und richtigen<br />

Pflege der Ausstattung des<br />

Behördenselbstschutzes fortgesetzt.<br />

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