Magazin 197710
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Nach Einsätzen und Obungen Ist das Zubehör sofort zu überprüfe n und gegebe nenfalls<br />
zu warte n - auch das Zubehör des Tragkraftsprltzen-An hä nge rs muß stets ko mplett<br />
und einsatzbereit sein.<br />
der Löschkarre kann diese auch in<br />
Rücktragebehälter verlastet werden<br />
, die einfacher unterzubringen<br />
sind. Zweckmäßigerweise sollten<br />
Rückentragebehälter etwa in Schulterhöhe<br />
oder knapp darunter in einem<br />
Regal oder an einer Wand gelagert<br />
bzw. aufgehangen werden, damit die<br />
Einsatzkräfte der Brandschutzstaffel<br />
die Behälter bequem auf den Rücken<br />
nehmen können. Der für den Transport<br />
dieser Rückentragebehälter über<br />
längere Strecken empfohlene Löschkarren<br />
ist zusammenlegbar und somit<br />
ohne großen Raumbedarf zu lagern.<br />
Wie bereits angedeutet, erscheint es<br />
zweckmäßig, die persönliche Ausstattung<br />
den Einsatzkräften des Behördenselbstschutzes<br />
auszuhändigen<br />
und von diesen im Arbeitszimmer oder<br />
am ständigen Aufenthaltsort aufzubewahren.<br />
Damit kann Lagerraum gespart<br />
und gleichzeitig die schnelle<br />
Einkleidung und Einsatzbereitschaft<br />
der Einsatzkräfte sichergestellt werden.<br />
Ebenso wie die zentral gelagerte Ausstattung<br />
sollte auch die ausgegebene<br />
persönliche Ausstattung von Zeit zu<br />
Zeit auf Einsatzbereitschaft, Vol lzähligkeit<br />
und Zustand durch den Behördenselbstschutzleiter<br />
oder den für<br />
diese Ausstattung zuständigen Geräteverwalter<br />
überprüft werden . Für die<br />
Lagerung im Büroraum gelten grundsätzlic<br />
h die gleichen Bestimm ungen<br />
und Verhaltensweisen wie für die Aufbewahrung<br />
im Lagerraum .<br />
Sicherheitsmaßnahmen<br />
In den Lagerräumen sollten allgemeine<br />
Sicherheitsmaßnahmen und vorbeugende<br />
Maßnahmen in erster Linie<br />
gegen Brand und Diebstahl getroffen<br />
werden. Zu den vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen<br />
gehört neben dem<br />
Anbringen von entsprechenden Hinweisschildern<br />
, wie z. B. " Rauchverbot",<br />
das Aufstellen bzw. Bereithalten<br />
von Feuerlöschern bzw. Kleinlöschgeräten<br />
(z. B. Kübelspritze). Als Feuerlöscher<br />
sind Pulverlöscher in den Ausführungen<br />
PG 6 H oder PG 12 H (nach<br />
Neufassung der DIN 14406 jetzt ABC<br />
Feuerlöscher) zur Bekämpfung von<br />
Bränden der Brandklassen A (brennbare<br />
feste Stoffe, f1ammen- und glutbildend),<br />
B (brennbare flüssige Stoffe)<br />
und C (brennbare Gase) empfehlenswert,<br />
soweit nicht schon aufgrund<br />
bestehender Brandschutzvorschriften<br />
das Vorhandensein von Feuerlöschern<br />
gesetzlich bestimmt ist. Die Anzahl<br />
der bereitzustellenden Feuerlöscher<br />
bzw. Kleinlöschgeräte richtet sich<br />
nach der Größe des Lagerraumes und<br />
der Menge und Brandempfindlichkeit<br />
der eingelagerten Ausstattungsgegenstände.<br />
Als Faustformel für die Ausstattung<br />
mit Feuerlöschern kann dabei<br />
gelten: für normal große Räume<br />
1 Feuerlöscher, für Räume bis ca.<br />
150 m' 2 Feuerlöscher. Sind andere<br />
Löscheinrichtungen vorhanden , kann<br />
hiervon abgewichen werden. Selbstverständlich<br />
sollte beim Aufstellen<br />
von Feuerlöschern eine regelmäßige<br />
Wartung und Überprüfung auf ihre<br />
Funktionsfähigkeit sein. Bei aufgestellten<br />
Kübelspritzen ist von Zeit zu Zeit<br />
das Wasser zu erneuern.<br />
Darüber hinau s ist eine Notbeleuch-<br />
, tung (Batterieleuchten) wünschenswert,<br />
insbesondere in solchen Lagerräumen,<br />
die nicht uber ausreichendes<br />
Tageslicht verfügen.<br />
Die Lagerräume sollten verschlossen<br />
sein. Damit im Einsatzfall die Ausstattung<br />
aber sofort für die Einsatzkräfte<br />
verfügbar ist, muß an oder neben der<br />
Tür des Lagerraumes ein Zweitschlüssel<br />
in einem Schlüsselkästchen aufbewahrt<br />
werden, das leicht zu öffnen<br />
ist (z. B. durch Zerschlagen einer<br />
Glasscheibe). Der einschlägige Fachhandel<br />
(Ausrüster für Feuerwehrbedarf)<br />
bietet entsprechende Ausführungen<br />
preisgünstig an .<br />
Bestandskontrollen<br />
Gelegentliche Bestandskontrollen<br />
der Ausstattung dienen nicht nur zur<br />
Feststellung des gen auen Bestands,<br />
sondern bieten zugleich die Möglichkeit,<br />
den Wartungszustand der einzelnen<br />
Geräte zu überprüfen. Bestands<br />
(und Zustands-)kontrollen sind zweckmäßigerweise<br />
aktenkundig zu machen.<br />
Folgende Grundsätze sollten bei der<br />
Lagerung der Ausstattung immer beachtet<br />
werden :<br />
• Niemals verschmutzte, defekte oder<br />
unbrauchbar gewordene Ausstattungsgegenstände<br />
mit den übrigen<br />
Geräten zusammen lagern! Auch nicht<br />
vorübergehend.<br />
• Möglichst immer die Ausstattung<br />
sofort nach Gebrauch reinigen und<br />
instandsetzen und dann erst einlagern.<br />
Auch notwend ig gewordene umfangreichere<br />
Wartungsarbeiten sofort ausführen<br />
oder durch Fachfirmen oder<br />
Katastrophen sc h utze i n ric htu ngen<br />
(Zentralwerkstätten) ausführen lassen.<br />
• Fehlende Ausstattungsgegenstände<br />
mögliChst sofort ersetzen . Denn jedes<br />
fehlende oder nicht funkti onierende<br />
Ausstattungsteil vermindert im Einsatzfall<br />
die Einsatzfähigkeit des Behördenselbstschutzes.<br />
Dieser Be itrag wird mit Hinweisen<br />
zur fachgerechten Wartung und richtigen<br />
Pflege der Ausstattung des<br />
Behördenselbstschutzes fortgesetzt.<br />
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