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Magazin 197710

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Teile der Fachdien sta usstattung werden In Rucksäcken einsatzbereit aufbewahrt.<br />

Der Lagerrau m sollte deshai b 50 I iegen,<br />

daß er hiervor geschützt ist.<br />

Steht ein solcher Raum nicht zur Verfügung,<br />

sind geeignete Verdunkelungsmaßnahmen<br />

durchzuführen.<br />

Die Fenster oder Lichteinfallöffnungen<br />

sind mit Vorhängen, Decken, Planen ,<br />

Jalousien weitgehend lichtundurchlässig<br />

abzudecken oder mit einem<br />

Schutzanstrich (hierfür 5011 keine<br />

blaue Farbe verwendet werden) zu<br />

versehen.<br />

2. Lagerräume müssen darüber hinaus<br />

- ausreichend groß und für die Ein ­<br />

satzkräfte<br />

- gut zugänglich sein.<br />

3. Die Lagerräume sollten möglichst<br />

so liegen, daß sie , soweit vorhersehbar,<br />

gegen Brandeinwirkung und vor<br />

Vertrümmerung geschützt sind.<br />

4. Die Unterbringung des Großgeräts<br />

der Ausstattung des Behördenselbstschutzes,<br />

die Löschkarre der Brandschutzstaffel<br />

und der Tragkraftspritzenanhänger<br />

der Brandschutzgruppe<br />

stellen spezielle Anforderungen an<br />

Größe und Zugänglichkeit der entsprechenden<br />

Lagerräume.<br />

Dieses Gerät wird am zweckmäßigsten<br />

in einer im oder in unmittelbarer Nähe<br />

des Bürogebäudes liegenden Garage<br />

oder einem Lagerraum mit direktem<br />

Ausgang unterzubringen sein .<br />

5. Bei Au fbewahrung der Ausstattung<br />

außerhalb fester Gebäude sind unbedingt<br />

Maßnahmen zum Schutz vor<br />

Witterungseinflüssen (Regen, Schnee<br />

und Sonneneinwirkung) und anderen<br />

schädlichen Einflüssen erforderlich.<br />

Lagerung<br />

Eine sinnvolle und zweckmäßige Lagerung<br />

der Ausstattung des Behördenselbstschutzes<br />

setzt die Erfüllung bestimmter<br />

Mindestforderungen voraus.<br />

Größe und Bauart des zur Verfügung<br />

stehenden Lagerraumes bestimmen<br />

seine Aufteilung und Belegung.<br />

1. Schränke und Regale sind 50 aufzustellen,<br />

daß sie möglichst von zwei<br />

Seiten von allen Einsatzkräften erreichbar<br />

sind; es darf keine Engpässe<br />

geben und die Einsatzkräfte dürfen<br />

sich beim Ausstatten nicht gegenseitig<br />

behindern.<br />

2. Jedes Teil der persönlichen Ausstattung<br />

ist mit dem Namen des Helfers<br />

zu kennzeichnen und bestimmte Teile<br />

der Fachdienstausstattung, wie z. B.<br />

Tragetaschen, Rucksäcke, Sanitätsund<br />

Verbandmitteltaschen mit der<br />

Funktionsbezeichnung (z. B. TF 1<br />

Truppführer 1; TM 1 = Truppmann<br />

1).<br />

Damit ist gewährleistet, daß bei der<br />

Ausgabe der Ausstattung unnötiges<br />

Suchen und damit Zeitverlust vermieden<br />

wird .<br />

3. Löschkarren und Tragkraftspritzenanhänger<br />

müssen so abgestellt sein,<br />

daß sie jederzeit fahr- und einsatzbereit<br />

sind .<br />

4. Die Ausstattung muß gegen Verstaubung,<br />

Verschmutzung und Diebstahl<br />

geschützt sein.<br />

5. Es sollten geeignete Umkleideräume<br />

zur Verfügung stehen , die auch zum<br />

Trocknen und Auslüften der Einsatzbekleidung<br />

nach Ausbildungsveranstaltungen<br />

und Übungen verwendbar<br />

sind.<br />

Der Bundesminister des Innern hat<br />

mit Rundschreiben an die obersten<br />

Bu ndesbehörden vom 27. Juli 1970<br />

- ZV 5 - 746 345/ 4 - Empfehlungen<br />

für die Lagerung der Ausstattung des<br />

Behördenselbstschutzes herausgegeben.<br />

Die darin gegebenen Hinweise beruhen<br />

auf Erfahrungen des Bundesamtes<br />

für Zivilschutz. Im einzelnen wird aufgezeigt,<br />

welche Möglichkeiten für<br />

eine zweckmäßige Lagerung der Ausstattung<br />

des Behördenselbstschutzes<br />

nach den bisher gemachten Erfahrungen<br />

bestehen. Da diese Empfehlungen<br />

ihre Aktualität nicht verloren haben<br />

und nach wie vor anzuwenden sind,<br />

stützen sich die folgenden Ausführungen<br />

im wesentlichen darauf ab.<br />

Die Lagerung der persönlichen Ausstattung<br />

(soweit nicht an die Einsatzkräfte<br />

ständig ausgegeben) und der<br />

Fachdienstausstattung kann in<br />

Schränken aus Stahlblech, Regalen<br />

aus Holz oder Regalen aus Lochprofileisen<br />

erfolgen.<br />

Die Ausstattung ist stets 50 zu lagern,<br />

daß die einzelnen Gegenstände geordnet<br />

und griffbereit aufbewahrt werden.<br />

Damit wird die Durchführung<br />

von Prüfungen, Bestands- und Zustandskontrollen<br />

erleichtert und eine<br />

schnelle Ausgabe si chergestellt.<br />

Schränke aus Stahlblech<br />

Vom einschlägigen Fachhandel werden<br />

Büroschränke aus Stahlblech<br />

mit entsprechender Inneneinteilung<br />

angeboten. Sie werden in zwei verschiedenen<br />

Ausführungen hergestellt<br />

und sind bereits in großen Stückzahlen<br />

u. a. an oberste und obere Bundes-<br />

und Landesbehörden geliefert<br />

worden . Eine Ausführung ist für die<br />

Lagerung der persönlichen Ausstattung<br />

von 6 Einsatzkräften (Staffelstärke),<br />

die zweite Ausführung für die<br />

Lagerung der Fachdienstausstattung<br />

von<br />

1 Bergungsstaffel<br />

und<br />

1 Sanitätsstaffel<br />

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