Magazin 197710
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Teile der Fachdien sta usstattung werden In Rucksäcken einsatzbereit aufbewahrt.<br />
Der Lagerrau m sollte deshai b 50 I iegen,<br />
daß er hiervor geschützt ist.<br />
Steht ein solcher Raum nicht zur Verfügung,<br />
sind geeignete Verdunkelungsmaßnahmen<br />
durchzuführen.<br />
Die Fenster oder Lichteinfallöffnungen<br />
sind mit Vorhängen, Decken, Planen ,<br />
Jalousien weitgehend lichtundurchlässig<br />
abzudecken oder mit einem<br />
Schutzanstrich (hierfür 5011 keine<br />
blaue Farbe verwendet werden) zu<br />
versehen.<br />
2. Lagerräume müssen darüber hinaus<br />
- ausreichend groß und für die Ein <br />
satzkräfte<br />
- gut zugänglich sein.<br />
3. Die Lagerräume sollten möglichst<br />
so liegen, daß sie , soweit vorhersehbar,<br />
gegen Brandeinwirkung und vor<br />
Vertrümmerung geschützt sind.<br />
4. Die Unterbringung des Großgeräts<br />
der Ausstattung des Behördenselbstschutzes,<br />
die Löschkarre der Brandschutzstaffel<br />
und der Tragkraftspritzenanhänger<br />
der Brandschutzgruppe<br />
stellen spezielle Anforderungen an<br />
Größe und Zugänglichkeit der entsprechenden<br />
Lagerräume.<br />
Dieses Gerät wird am zweckmäßigsten<br />
in einer im oder in unmittelbarer Nähe<br />
des Bürogebäudes liegenden Garage<br />
oder einem Lagerraum mit direktem<br />
Ausgang unterzubringen sein .<br />
5. Bei Au fbewahrung der Ausstattung<br />
außerhalb fester Gebäude sind unbedingt<br />
Maßnahmen zum Schutz vor<br />
Witterungseinflüssen (Regen, Schnee<br />
und Sonneneinwirkung) und anderen<br />
schädlichen Einflüssen erforderlich.<br />
Lagerung<br />
Eine sinnvolle und zweckmäßige Lagerung<br />
der Ausstattung des Behördenselbstschutzes<br />
setzt die Erfüllung bestimmter<br />
Mindestforderungen voraus.<br />
Größe und Bauart des zur Verfügung<br />
stehenden Lagerraumes bestimmen<br />
seine Aufteilung und Belegung.<br />
1. Schränke und Regale sind 50 aufzustellen,<br />
daß sie möglichst von zwei<br />
Seiten von allen Einsatzkräften erreichbar<br />
sind; es darf keine Engpässe<br />
geben und die Einsatzkräfte dürfen<br />
sich beim Ausstatten nicht gegenseitig<br />
behindern.<br />
2. Jedes Teil der persönlichen Ausstattung<br />
ist mit dem Namen des Helfers<br />
zu kennzeichnen und bestimmte Teile<br />
der Fachdienstausstattung, wie z. B.<br />
Tragetaschen, Rucksäcke, Sanitätsund<br />
Verbandmitteltaschen mit der<br />
Funktionsbezeichnung (z. B. TF 1<br />
Truppführer 1; TM 1 = Truppmann<br />
1).<br />
Damit ist gewährleistet, daß bei der<br />
Ausgabe der Ausstattung unnötiges<br />
Suchen und damit Zeitverlust vermieden<br />
wird .<br />
3. Löschkarren und Tragkraftspritzenanhänger<br />
müssen so abgestellt sein,<br />
daß sie jederzeit fahr- und einsatzbereit<br />
sind .<br />
4. Die Ausstattung muß gegen Verstaubung,<br />
Verschmutzung und Diebstahl<br />
geschützt sein.<br />
5. Es sollten geeignete Umkleideräume<br />
zur Verfügung stehen , die auch zum<br />
Trocknen und Auslüften der Einsatzbekleidung<br />
nach Ausbildungsveranstaltungen<br />
und Übungen verwendbar<br />
sind.<br />
Der Bundesminister des Innern hat<br />
mit Rundschreiben an die obersten<br />
Bu ndesbehörden vom 27. Juli 1970<br />
- ZV 5 - 746 345/ 4 - Empfehlungen<br />
für die Lagerung der Ausstattung des<br />
Behördenselbstschutzes herausgegeben.<br />
Die darin gegebenen Hinweise beruhen<br />
auf Erfahrungen des Bundesamtes<br />
für Zivilschutz. Im einzelnen wird aufgezeigt,<br />
welche Möglichkeiten für<br />
eine zweckmäßige Lagerung der Ausstattung<br />
des Behördenselbstschutzes<br />
nach den bisher gemachten Erfahrungen<br />
bestehen. Da diese Empfehlungen<br />
ihre Aktualität nicht verloren haben<br />
und nach wie vor anzuwenden sind,<br />
stützen sich die folgenden Ausführungen<br />
im wesentlichen darauf ab.<br />
Die Lagerung der persönlichen Ausstattung<br />
(soweit nicht an die Einsatzkräfte<br />
ständig ausgegeben) und der<br />
Fachdienstausstattung kann in<br />
Schränken aus Stahlblech, Regalen<br />
aus Holz oder Regalen aus Lochprofileisen<br />
erfolgen.<br />
Die Ausstattung ist stets 50 zu lagern,<br />
daß die einzelnen Gegenstände geordnet<br />
und griffbereit aufbewahrt werden.<br />
Damit wird die Durchführung<br />
von Prüfungen, Bestands- und Zustandskontrollen<br />
erleichtert und eine<br />
schnelle Ausgabe si chergestellt.<br />
Schränke aus Stahlblech<br />
Vom einschlägigen Fachhandel werden<br />
Büroschränke aus Stahlblech<br />
mit entsprechender Inneneinteilung<br />
angeboten. Sie werden in zwei verschiedenen<br />
Ausführungen hergestellt<br />
und sind bereits in großen Stückzahlen<br />
u. a. an oberste und obere Bundes-<br />
und Landesbehörden geliefert<br />
worden . Eine Ausführung ist für die<br />
Lagerung der persönlichen Ausstattung<br />
von 6 Einsatzkräften (Staffelstärke),<br />
die zweite Ausführung für die<br />
Lagerung der Fachdienstausstattung<br />
von<br />
1 Bergungsstaffel<br />
und<br />
1 Sanitätsstaffel<br />
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