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4<br />

willst treffen du die ausgefeimte Ban<strong>de</strong>,<br />

und es begrinst gemütlich je<strong>de</strong>r Schuft<br />

als Landsmann dich in diesem Lan<strong>de</strong>.<br />

<strong>Glossen</strong><br />

DAS PUBLIKUM<br />

In <strong>de</strong>mselben Blatt, an <strong>de</strong>mselben Tag:<br />

Nach elftägiger Verhandlung ist <strong>de</strong>r<br />

aufsehenerregen<strong>de</strong> Ehescheidungsprozeß<br />

zu En<strong>de</strong> geführt wor<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n<br />

Lord — —, <strong>de</strong>r Sohn und Erbe <strong>de</strong>s<br />

Lord — —, gegen seine Gattin, die<br />

Tochter eines Obersten, angestrengt<br />

hatte ...<br />

Der Prozeß drehte sich in <strong>de</strong>r<br />

Hauptsache um die Vaterschaft <strong>de</strong>s<br />

Kin<strong>de</strong>s, das Lady — — im Oktober<br />

1921 zur Welt gebracht hat und als<br />

<strong>de</strong>ssen Erzeuger sie ihren Gatten<br />

angibt. Dieser bestreitet aber die<br />

Vaterschaft auf das entschie<strong>de</strong>nste.<br />

Er habe sich seiner Gattin, so erklärte<br />

er vor Gericht, schon lange vor<br />

<strong>de</strong>r in Betracht kommen<strong>de</strong>n Zeit<br />

nicht nähern dürfen. Nicht einmal<br />

einen Kuß wollte sich die Lady von<br />

ihm gefallen lassen. Das Paar schlief<br />

in getrennten Zimmern. Je<strong>de</strong>n Annäherungsversuch<br />

wies sie grob, mitunter<br />

sogar mit Fußtritten ab. Demgegenüber<br />

gab Lady — — zwar zu,<br />

daß sich ihr Eheleben im großen<br />

und ganzen in <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m gekränkten<br />

Gatten geschil<strong>de</strong>rten Weise abgespielt<br />

habe, sie behauptet jedoch,<br />

daß es ihrem Mann eines Nachts<br />

<strong>de</strong>nnoch gelungen sei, seine ehelichen<br />

Rechte auszuüben. Lord — —<br />

sei nämlich mondsüchtig und sei zur<br />

kritischen Zeit in somnambulem Zustan<strong>de</strong><br />

unvermutet in Ihr Schlafzimmer<br />

gedrungen …<br />

Ein hoher ungarischer Ministerialbeamter<br />

for<strong>de</strong>rte kürzlich beim Budapester<br />

Wohnungsamt die Wohnungen<br />

Franz Molnars und seiner Gattin,<br />

<strong>de</strong>r berühmten ungarischen<br />

Schauspielerin Sari Fedak, mit <strong>de</strong>r<br />

Begründung an, daß sie zwar eine<br />

Ehe geschlossen hätten, aber je<strong>de</strong>s<br />

seine Wohnung behalten habe. Dies<br />

sei Unfug. Anständige Eheleute<br />

müßten beisammen leben. Wenn<br />

Franz Molnar und Sari Fedak sich<br />

dieser allgemein anerkannten Sitte<br />

nicht zu fügen gedächten, dürfe man<br />

sie doch für eine solche Zuchtlosigkeit<br />

nicht noch belohnen und ihnen<br />

zwei Wohnungen bewilligen. Das<br />

Budapester Wohnungsamt verhan<strong>de</strong>lte<br />

vor einem großen und an dieser<br />

Stelle sonst nicht anwesen<strong>de</strong>n<br />

Publikum diesen Anfor<strong>de</strong>rungsprozeß<br />

und lehnte zuletzt das Anfor<strong>de</strong>rungsgesuch<br />

<strong>de</strong>s Ministerialbeamten<br />

ab. In <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>s Urteils<br />

erklärte das Wohnungsamt, daß<br />

<strong>de</strong>r Ministerialbeamte, also eine außenstehen<strong>de</strong><br />

dritte Person, keinesfalls<br />

das Recht habe, das Zusammenleben<br />

<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Ehegatten zu<br />

verlangen. Ihr Leben nach ihrem<br />

Gutdünken einzurichten, sei ausschließliches<br />

Recht <strong>de</strong>r Eheleute<br />

und ihre rein private Angelegenheit.<br />

Außer<strong>de</strong>m for<strong>de</strong>re es <strong>de</strong>r gute Ruf<br />

Ungarns, daß Franz Molnar und

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