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willst treffen du die ausgefeimte Ban<strong>de</strong>,<br />
und es begrinst gemütlich je<strong>de</strong>r Schuft<br />
als Landsmann dich in diesem Lan<strong>de</strong>.<br />
<strong>Glossen</strong><br />
DAS PUBLIKUM<br />
In <strong>de</strong>mselben Blatt, an <strong>de</strong>mselben Tag:<br />
Nach elftägiger Verhandlung ist <strong>de</strong>r<br />
aufsehenerregen<strong>de</strong> Ehescheidungsprozeß<br />
zu En<strong>de</strong> geführt wor<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n<br />
Lord — —, <strong>de</strong>r Sohn und Erbe <strong>de</strong>s<br />
Lord — —, gegen seine Gattin, die<br />
Tochter eines Obersten, angestrengt<br />
hatte ...<br />
Der Prozeß drehte sich in <strong>de</strong>r<br />
Hauptsache um die Vaterschaft <strong>de</strong>s<br />
Kin<strong>de</strong>s, das Lady — — im Oktober<br />
1921 zur Welt gebracht hat und als<br />
<strong>de</strong>ssen Erzeuger sie ihren Gatten<br />
angibt. Dieser bestreitet aber die<br />
Vaterschaft auf das entschie<strong>de</strong>nste.<br />
Er habe sich seiner Gattin, so erklärte<br />
er vor Gericht, schon lange vor<br />
<strong>de</strong>r in Betracht kommen<strong>de</strong>n Zeit<br />
nicht nähern dürfen. Nicht einmal<br />
einen Kuß wollte sich die Lady von<br />
ihm gefallen lassen. Das Paar schlief<br />
in getrennten Zimmern. Je<strong>de</strong>n Annäherungsversuch<br />
wies sie grob, mitunter<br />
sogar mit Fußtritten ab. Demgegenüber<br />
gab Lady — — zwar zu,<br />
daß sich ihr Eheleben im großen<br />
und ganzen in <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m gekränkten<br />
Gatten geschil<strong>de</strong>rten Weise abgespielt<br />
habe, sie behauptet jedoch,<br />
daß es ihrem Mann eines Nachts<br />
<strong>de</strong>nnoch gelungen sei, seine ehelichen<br />
Rechte auszuüben. Lord — —<br />
sei nämlich mondsüchtig und sei zur<br />
kritischen Zeit in somnambulem Zustan<strong>de</strong><br />
unvermutet in Ihr Schlafzimmer<br />
gedrungen …<br />
Ein hoher ungarischer Ministerialbeamter<br />
for<strong>de</strong>rte kürzlich beim Budapester<br />
Wohnungsamt die Wohnungen<br />
Franz Molnars und seiner Gattin,<br />
<strong>de</strong>r berühmten ungarischen<br />
Schauspielerin Sari Fedak, mit <strong>de</strong>r<br />
Begründung an, daß sie zwar eine<br />
Ehe geschlossen hätten, aber je<strong>de</strong>s<br />
seine Wohnung behalten habe. Dies<br />
sei Unfug. Anständige Eheleute<br />
müßten beisammen leben. Wenn<br />
Franz Molnar und Sari Fedak sich<br />
dieser allgemein anerkannten Sitte<br />
nicht zu fügen gedächten, dürfe man<br />
sie doch für eine solche Zuchtlosigkeit<br />
nicht noch belohnen und ihnen<br />
zwei Wohnungen bewilligen. Das<br />
Budapester Wohnungsamt verhan<strong>de</strong>lte<br />
vor einem großen und an dieser<br />
Stelle sonst nicht anwesen<strong>de</strong>n<br />
Publikum diesen Anfor<strong>de</strong>rungsprozeß<br />
und lehnte zuletzt das Anfor<strong>de</strong>rungsgesuch<br />
<strong>de</strong>s Ministerialbeamten<br />
ab. In <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>s Urteils<br />
erklärte das Wohnungsamt, daß<br />
<strong>de</strong>r Ministerialbeamte, also eine außenstehen<strong>de</strong><br />
dritte Person, keinesfalls<br />
das Recht habe, das Zusammenleben<br />
<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Ehegatten zu<br />
verlangen. Ihr Leben nach ihrem<br />
Gutdünken einzurichten, sei ausschließliches<br />
Recht <strong>de</strong>r Eheleute<br />
und ihre rein private Angelegenheit.<br />
Außer<strong>de</strong>m for<strong>de</strong>re es <strong>de</strong>r gute Ruf<br />
Ungarns, daß Franz Molnar und