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080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart

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Mögliche Interessenkonflikte<br />

Die Emittentin, die Garantin sowie die Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen der Garantin (die<br />

"Gruppe") können zeitweise jeweils (i) für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter Geschäfte in Bezug auf<br />

den Index abschließen (und können sich bezüglich derartiger Geschäfte so verhalten, als wären die<br />

Schuldverschreibungen nicht begeben worden, unabhängig davon, ob dies unmittelbar oder mittelbar nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Wertentwicklung des Index hat), (ii) eine <strong>and</strong>ere Funktion als die derzeitige (z. B. als<br />

Berechnungsstelle) ausüben, (iii) in Bezug auf den Index weitere derivative Instrumente begeben, auch wenn die<br />

Einführung solcher Konkurrenzprodukte auf dem Markt den Wert der Schuldverschreibungen beeinträchtigt,<br />

und (iv) bei künftigen Angeboten in Bezug auf den Index als Konsortialbank, als Finanzberater des Index-<br />

Sponsors oder als Geschäftsbank des Index-Sponsors fungieren. Aus diesen Tätigkeiten können<br />

Interessenkonflikte erwachsen und sie können den Wert des Index und/oder der Schuldverschreibungen<br />

beeinträchtigen.<br />

Im Rahmen der verschiedenen vorstehend beschriebenen Beziehungen können die Emittentin, die Garantin<br />

sowie die Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen der Garantin wesentliche Unterlagen und nicht<br />

öffentlich zugängliche Informationen in Bezug auf den Index erhalten. Sie sind nicht verpflichtet, diese<br />

Informationen oder Beziehungen den Anleihegläubigern bekannt zu geben.<br />

Kein Kapitalschutz bei einer Vorzeitigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen<br />

Ausgenommen der ersten Ratenzahlung in 2009 können die Schuldverschreibungen aufgrund <strong>and</strong>erer Umstände<br />

vor dem Endfälligkeitstag zurückgezahlt werden, insbesondere aus steuerlichen Gründen, nach einem<br />

Kündigungsgrund, oder nach bestimmten Zusätzlichen Beendigungsgründen. Der unter diesen <strong>and</strong>eren<br />

Umständen fällige Vorzeitige Rückzahlungsbetrag ist der Marktwert der Schuldverschreibungen, wie er von der<br />

Berechnungsstelle unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben und in kaufmännisch<br />

vernünftiger Weise unmittelbar vor einer solchen vorzeitigen Rückzahlung (ungeachtet der dazu führenden<br />

Umstände) festgelegt wird und der angepasst wurde, um etwaigen angemessenen Aufwendungen und Kosten für<br />

die Auflösung von zu Grunde liegenden und/oder damit in Zusammenhang stehenden Absicherungs- und<br />

Finanzierungsvereinbarungen (unter <strong>and</strong>erem einschließlich von Optionen, Swaps oder sonstigen Instrumenten<br />

gleich welcher Art, die die Verpflichtungen der Emittentin aus diesen Schuldverschreibungen absichern) in<br />

vollem Umfang Rechnung zu tragen.<br />

Anleger sollten beachten, dass dieser markgerechte Wert unter Umständen weniger als 100% des<br />

Ausgabepreises/Emissionspreises pro Schuldverschreibung betragen kann.<br />

Es besteht kein 100% iger Kapitalschutz bezüglich des Festgelegten Nennbetrages im Falle des Erwerbs<br />

der Schuldverschreibungen nach der ersten Ratenzahlung.<br />

Erwirbt ein Anleger die Schuldverschreibungen nach der ersten Ratenzahlung im Jahre 2009, ist er nur zum<br />

Erhalt der letzten Ratenzahlung bei Endfälligkeit, mit einem Betrag in Höhe von mindestens 50% des<br />

Festgelegten Nennbetrages, berechtigt. Ein solcher Anleger hat deshalb keinen Kapitalschutz in Höhe von 100%<br />

des Festgelegten Nennbetrages, sondern nur einen in Höhe von 50% des Festgelegten Nennbetrages.<br />

Hedging<br />

Unabhängig davon, ob es zu einem Market-Making am Sekundärmarkt kommt, können die Emittentin, die<br />

Garantin und/oder die Gruppe im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs Geschäfte auf eigene<br />

Rechnung oder auf Rechnung ihrer Kunden abschließen und Long Positionen oder Short Positionen in Bezug<br />

auf den Index oder in verbundenen Derivaten halten. Ferner können die Emittentin, die Garantin und/oder die<br />

Gruppe in Verbindung mit dem Angebot der Schuldverschreibungen Absicherungsgeschäfte in Bezug auf den<br />

Index oder verbundene Derivate abschließen. In Zusammenhang mit diesen Absicherungs- oder Market-<br />

Making-Geschäften oder in Bezug auf die Eigenh<strong>and</strong>els- oder sonstigen H<strong>and</strong>elsaktivitäten der Emittentin, der<br />

Garantin und/oder der Gruppe können die Emittentin, die Garantin und/oder die Gruppe Transaktionen mit<br />

Bezug auf den Index oder verbundene Derivate abschließen, die sich auf den Marktpreis, die Liquidität oder den<br />

A09110530 AF 107

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