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080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart

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insgesamt 26,375 %, auf die positive Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Veräußerungspreis<br />

oder Einlösungsbetrag der Schuldverschreibungen erhoben. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, die<br />

Schuldverschreibungen beispielsweise nach einem Wertpapierdepotwechsel verkauft oder zurückgeben werden,<br />

kann der Anleger unter bestimmten Umständen die Anschaffungskosten nachweisen. Werden die<br />

Anschaffungskosten nicht nachgewiesen, so wird der Unterschiedsbetrag als Bemessungsgrundlage für die<br />

Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag durch eine Pauschale von 30% des Veräußerungspreises oder<br />

Rückgabebetrags ersetzt.<br />

Für Anleger, die die Schuldverschreibungen im Privatvermögen halten, wird die Kapitalertragsteuer im<br />

Allgemeinen abgeltende Wirkung haben. Eine Einbeziehung in die Veranlagung soll nur noch auf Antrag<br />

erfolgen, namentlich wenn der persönliche Steuersatz des Anlegers niedriger als 25 % ist. Der Sparer-Freibetrag<br />

sowie die Werbungskostenpauschale werden durch einen einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801<br />

Euro (1.602 Euro für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden) für die gesamten Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen ersetzt. Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten wird für diese Anleger ausgeschlossen.<br />

Steuerausländer:<br />

Personen, die nicht steuerlich in Deutschl<strong>and</strong> ansässig sind, sind im allgemeinen von der deutschen<br />

Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit. Bei sog. Tafelgeschäften (Zahlung oder Gutschrift der<br />

Kapitalerträge gegen Aushändigung der Schuldverschreibungen oder Zinsscheine bei einem deutschen Kredit-<br />

oder Finanzdienstleistungsinstitut bzw. bei der inländischen Niederlassung eines ausländischen Instituts, einem<br />

inländischen Wertpapierh<strong>and</strong>elsunternehmens oder einer inländischen Wertpapierh<strong>and</strong>elsbank) - mit Ausnahme<br />

von solchen, die von ausländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten getätigt werden - wird ein<br />

Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag, mithin 26,375% erhoben. Unter<br />

Umständen können die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag erstattet werden.<br />

Stehen die Kapitalerträge aus den Schuldverschreibungen, die in einem Wertpapierdepot eines deutschen Kredit-<br />

oder Finanzdienstleistungsinstituts (bzw. in der inländischen Niederlassung eines ausländischen Instituts), eines<br />

inländischen Wertpapierh<strong>and</strong>elsunternehmens oder einer inländischen Wertpapierh<strong>and</strong>elsbank verwahrt oder<br />

verwaltet werden, nach deutschem Steuerrecht effektiv mit einem deutschen Gewerbe oder Geschäft eines<br />

Steuerausländers in Verbindung, entspricht die Besteuerung im Wesentlichen der oben unter „Steuerinländer"<br />

beschrieben.<br />

A09110530 AF 122<br />

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