080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart
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insgesamt 26,375 %, auf die positive Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Veräußerungspreis<br />
oder Einlösungsbetrag der Schuldverschreibungen erhoben. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, die<br />
Schuldverschreibungen beispielsweise nach einem Wertpapierdepotwechsel verkauft oder zurückgeben werden,<br />
kann der Anleger unter bestimmten Umständen die Anschaffungskosten nachweisen. Werden die<br />
Anschaffungskosten nicht nachgewiesen, so wird der Unterschiedsbetrag als Bemessungsgrundlage für die<br />
Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag durch eine Pauschale von 30% des Veräußerungspreises oder<br />
Rückgabebetrags ersetzt.<br />
Für Anleger, die die Schuldverschreibungen im Privatvermögen halten, wird die Kapitalertragsteuer im<br />
Allgemeinen abgeltende Wirkung haben. Eine Einbeziehung in die Veranlagung soll nur noch auf Antrag<br />
erfolgen, namentlich wenn der persönliche Steuersatz des Anlegers niedriger als 25 % ist. Der Sparer-Freibetrag<br />
sowie die Werbungskostenpauschale werden durch einen einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801<br />
Euro (1.602 Euro für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden) für die gesamten Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen ersetzt. Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten wird für diese Anleger ausgeschlossen.<br />
Steuerausländer:<br />
Personen, die nicht steuerlich in Deutschl<strong>and</strong> ansässig sind, sind im allgemeinen von der deutschen<br />
Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit. Bei sog. Tafelgeschäften (Zahlung oder Gutschrift der<br />
Kapitalerträge gegen Aushändigung der Schuldverschreibungen oder Zinsscheine bei einem deutschen Kredit-<br />
oder Finanzdienstleistungsinstitut bzw. bei der inländischen Niederlassung eines ausländischen Instituts, einem<br />
inländischen Wertpapierh<strong>and</strong>elsunternehmens oder einer inländischen Wertpapierh<strong>and</strong>elsbank) - mit Ausnahme<br />
von solchen, die von ausländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten getätigt werden - wird ein<br />
Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag, mithin 26,375% erhoben. Unter<br />
Umständen können die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag erstattet werden.<br />
Stehen die Kapitalerträge aus den Schuldverschreibungen, die in einem Wertpapierdepot eines deutschen Kredit-<br />
oder Finanzdienstleistungsinstituts (bzw. in der inländischen Niederlassung eines ausländischen Instituts), eines<br />
inländischen Wertpapierh<strong>and</strong>elsunternehmens oder einer inländischen Wertpapierh<strong>and</strong>elsbank verwahrt oder<br />
verwaltet werden, nach deutschem Steuerrecht effektiv mit einem deutschen Gewerbe oder Geschäft eines<br />
Steuerausländers in Verbindung, entspricht die Besteuerung im Wesentlichen der oben unter „Steuerinländer"<br />
beschrieben.<br />
A09110530 AF 122<br />
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