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080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart

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A09110530 AF 135<br />

wird die Emittentin oder die Garantin, vorbehaltlich bestimmter in den<br />

Anleihebedingungen aufgeführter Einschränkungen und Ausnahmen,<br />

an Anleihegläubiger, die U.S.-Ausländer (im Falle von mit den<br />

Vereinigten Staaten in Zusammenhang stehenden Steuern) bzw. die<br />

nicht In Jersey Steuerpflichtige (im Falle von mit Jersey in<br />

Zusammenhang stehenden Steuern) sind, diejenigen zusätzlichen<br />

Beträge zahlen, die erforderlich sind, damit alle Nettozahlungen der<br />

Emittentin oder der Garantin oder einer ihrer Zahlstellen von Kapital<br />

oder Zinsbeträgen in Bezug auf die Schuldverschreibungen nach<br />

Abzug oder Einbehalt von oder aufgrund von gegenwärtigen oder<br />

zukünftigen Steuern, Veranlagungen oder <strong>and</strong>eren amtlichen<br />

Gebühren, die den betreffenden Anleihegläubigern auferlegt werden,<br />

oder infolge der Zahlung von Steuern, die von oder in den Vereinigten<br />

Staaten oder Jersey (oder jeweils einer dort zur Steuererhebung<br />

ermächtigten Gebietskörperschaft oder Behörde) auferlegt, erhoben<br />

oder eingezogen werden, nicht geringer als der in den zum<br />

betreffenden Zeitpunkt fälligen Schuldverschreibungen zur Zahlung<br />

vorgesehene Betrag sind.<br />

Anwendbares Recht Die Schuldverschreibungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschl<strong>and</strong>. Die Garantie unterliegt dem Recht des Staates New<br />

York.<br />

<strong>Börse</strong>nnotierung und Zulassung<br />

zum H<strong>and</strong>el<br />

Anderweitige Zulassung zum<br />

H<strong>and</strong>el<br />

Die Schuldverschreibungen werden nicht notiert. Die Einbeziehung<br />

der Schuldverschreibungen in den H<strong>and</strong>el im Freiverkehr der<br />

<strong>Stuttgart</strong>er <strong>Börse</strong> (Euwax) und in den H<strong>and</strong>el im Freiverkehr der<br />

Frankfurter <strong>Börse</strong> wird beantragt werden. Es kann nicht garantiert<br />

werden, dass ein solcher Antrag genehmigt wird (oder, falls er<br />

genehmigt wird, diese Genehmigung am oder vor dem Ausgabetag<br />

erfolgt).<br />

Nicht Anwendbar.<br />

Wertpapierkennziffern ISIN: DE000<strong>JPM</strong>12D8<br />

Keine Zahlungen in den<br />

Vereinigten Staaten<br />

Common Code: Der Common Code wird am oder um das<br />

Ende der Zeichnungsfrist auf der<br />

Internetseite der Luxemburger <strong>Börse</strong><br />

(www.bourse.lu) bekannt gemacht. (Zu<br />

Klarstellungszwecken wird darauf<br />

hingewiesen, dass in diesem<br />

Zusammenhang kein Nachtrag zu diesem<br />

Dokument veröffentlicht wird.)<br />

WKN: <strong>JPM</strong>12D<br />

Es werden keine Zahlungen auf die Schuldverschreibungen am Sitz der<br />

Emissionsstelle oder Zahlstelle in den Vereinigten Staaten getätigt;<br />

zudem erfolgen keine Zahlungen an eine Adresse in den Vereinigten<br />

Staaten oder Überweisungen auf ein in den Vereinigten Staaten<br />

geführtes Konto, außer in bestimmten begrenzten Ausnahmefällen.

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