080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart
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A09110530 AF 135<br />
wird die Emittentin oder die Garantin, vorbehaltlich bestimmter in den<br />
Anleihebedingungen aufgeführter Einschränkungen und Ausnahmen,<br />
an Anleihegläubiger, die U.S.-Ausländer (im Falle von mit den<br />
Vereinigten Staaten in Zusammenhang stehenden Steuern) bzw. die<br />
nicht In Jersey Steuerpflichtige (im Falle von mit Jersey in<br />
Zusammenhang stehenden Steuern) sind, diejenigen zusätzlichen<br />
Beträge zahlen, die erforderlich sind, damit alle Nettozahlungen der<br />
Emittentin oder der Garantin oder einer ihrer Zahlstellen von Kapital<br />
oder Zinsbeträgen in Bezug auf die Schuldverschreibungen nach<br />
Abzug oder Einbehalt von oder aufgrund von gegenwärtigen oder<br />
zukünftigen Steuern, Veranlagungen oder <strong>and</strong>eren amtlichen<br />
Gebühren, die den betreffenden Anleihegläubigern auferlegt werden,<br />
oder infolge der Zahlung von Steuern, die von oder in den Vereinigten<br />
Staaten oder Jersey (oder jeweils einer dort zur Steuererhebung<br />
ermächtigten Gebietskörperschaft oder Behörde) auferlegt, erhoben<br />
oder eingezogen werden, nicht geringer als der in den zum<br />
betreffenden Zeitpunkt fälligen Schuldverschreibungen zur Zahlung<br />
vorgesehene Betrag sind.<br />
Anwendbares Recht Die Schuldverschreibungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschl<strong>and</strong>. Die Garantie unterliegt dem Recht des Staates New<br />
York.<br />
<strong>Börse</strong>nnotierung und Zulassung<br />
zum H<strong>and</strong>el<br />
Anderweitige Zulassung zum<br />
H<strong>and</strong>el<br />
Die Schuldverschreibungen werden nicht notiert. Die Einbeziehung<br />
der Schuldverschreibungen in den H<strong>and</strong>el im Freiverkehr der<br />
<strong>Stuttgart</strong>er <strong>Börse</strong> (Euwax) und in den H<strong>and</strong>el im Freiverkehr der<br />
Frankfurter <strong>Börse</strong> wird beantragt werden. Es kann nicht garantiert<br />
werden, dass ein solcher Antrag genehmigt wird (oder, falls er<br />
genehmigt wird, diese Genehmigung am oder vor dem Ausgabetag<br />
erfolgt).<br />
Nicht Anwendbar.<br />
Wertpapierkennziffern ISIN: DE000<strong>JPM</strong>12D8<br />
Keine Zahlungen in den<br />
Vereinigten Staaten<br />
Common Code: Der Common Code wird am oder um das<br />
Ende der Zeichnungsfrist auf der<br />
Internetseite der Luxemburger <strong>Börse</strong><br />
(www.bourse.lu) bekannt gemacht. (Zu<br />
Klarstellungszwecken wird darauf<br />
hingewiesen, dass in diesem<br />
Zusammenhang kein Nachtrag zu diesem<br />
Dokument veröffentlicht wird.)<br />
WKN: <strong>JPM</strong>12D<br />
Es werden keine Zahlungen auf die Schuldverschreibungen am Sitz der<br />
Emissionsstelle oder Zahlstelle in den Vereinigten Staaten getätigt;<br />
zudem erfolgen keine Zahlungen an eine Adresse in den Vereinigten<br />
Staaten oder Überweisungen auf ein in den Vereinigten Staaten<br />
geführtes Konto, außer in bestimmten begrenzten Ausnahmefällen.