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080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart

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Kein Eigentum von U.S.-Personen Die Schuldverschreibungen dürfen zu keiner Zeit im Eigentum oder<br />

wirtschaftlichen Eigentum von U.S.-Personen stehen.<br />

Anleihegläubiger oder wirtschaftliche Eigentümer von<br />

Schuldverschreibungen (a) erklären durch den Kauf von<br />

Schuldverschreibungen oder eines darin enthaltenen wirtschaftlichen<br />

Anteils, dass weder sie noch eine <strong>and</strong>ere Person, für deren Rechung<br />

oder zu deren Vorteil die Schuldverschreibungen gekauft wurden, (i)<br />

ihren (Wohn-)Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hat, (ii)<br />

eine U.S.-Person ist oder (iii) zum Kauf der Schuldverschreibungen<br />

während eines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika<br />

aufgefordert wurde und (b) stimmen mit einem Kauf zu, dass sie die<br />

Schuldverschreibungen zu keinem Zeitpunkt unmittelbar oder<br />

mittelbar in die bzw. in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an<br />

eine U.S.-Person anbieten, verkaufen, liefern, verpfänden oder<br />

<strong>and</strong>erweitig übertragen.<br />

Verkaufsbeschränkungen In einigen Rechtsordnungen unterliegen das Angebot, der Verkauf<br />

oder die Übertragung der Schuldverschreibungen Beschränkungen.<br />

Angebote, Verkäufe und Übertragungen dürfen nur getätigt werden,<br />

wenn diese nach dem maßgeblichen Recht der jeweiligen betroffenen<br />

Rechtsordnungen zulässig sind (siehe hierzu insbesondere den<br />

Abschnitt "Selling Restrictions" in diesem Dokument.<br />

A09110530 AF 136<br />

Das Angebot, der Verkauf, der Weiterverkauf oder die Lieferung von<br />

Schuldverschreibungen oder die Verbreitung von Angebotsunterlagen<br />

in Bezug auf Schuldverschreibungen in oder aus Rechtsordnungen ist<br />

nur zulässig, sofern dabei sämtliche anwendbaren Gesetze und<br />

Vorschriften eingehalten werden und sofern dies nicht zu<br />

Verbindlichkeiten seitens der Emittentin oder der Garantin führt.<br />

Die Schuldverschreibungen werden in Übereinstimmung mit dem U.S.<br />

Treas. Reg. §1.163-5(c)(2)(i)(D) (die "D Rules") begeben, es sei denn<br />

unter Umständen, unter denen sie keine "registrierungspflichtigen<br />

Verbindlichkeiten (registration required obligations)" für<br />

bundesstaatliche U.S. Einkommensteuerzwecke darstellen; diese<br />

Umstände werden in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen als<br />

Transaktionen, auf die TEFRA nicht anwendbar ist, benannt.<br />

Umfang der Emission Bis zu 250.000 Schuldverschreibungen<br />

Mindesth<strong>and</strong>elsgröße /<br />

Höchstzeichnungsbetrag<br />

Mindestanlagebetrag bei einem<br />

anfänglichen Investment:<br />

Gegebenenfalls Informationen zur<br />

Art und Weise und des Termins<br />

der Offenlegung des Ergebnisses<br />

des Angebots:<br />

Anwendbare TEFRA-Freistellung: D-Rules.<br />

1 Schuldverschreibung / Nicht Anwendbar<br />

1 Schuldverschreibung<br />

Die Ergebnisse des Angebots werden am Ende der Zeichnungsfrist<br />

oder in einem nahe gelegenen Zeitraum auf der Internetseite der<br />

Luxemburger <strong>Börse</strong> (www.bourse.lu) abrufbar sein. Zu<br />

Klarstellungszwecken wird darauf hingewiesen, dass in diesem<br />

Zusammenhang kein Nachtrag zu diesem Dokument veröffentlicht<br />

wird.

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