080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart
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Kein Eigentum von U.S.-Personen Die Schuldverschreibungen dürfen zu keiner Zeit im Eigentum oder<br />
wirtschaftlichen Eigentum von U.S.-Personen stehen.<br />
Anleihegläubiger oder wirtschaftliche Eigentümer von<br />
Schuldverschreibungen (a) erklären durch den Kauf von<br />
Schuldverschreibungen oder eines darin enthaltenen wirtschaftlichen<br />
Anteils, dass weder sie noch eine <strong>and</strong>ere Person, für deren Rechung<br />
oder zu deren Vorteil die Schuldverschreibungen gekauft wurden, (i)<br />
ihren (Wohn-)Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hat, (ii)<br />
eine U.S.-Person ist oder (iii) zum Kauf der Schuldverschreibungen<br />
während eines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika<br />
aufgefordert wurde und (b) stimmen mit einem Kauf zu, dass sie die<br />
Schuldverschreibungen zu keinem Zeitpunkt unmittelbar oder<br />
mittelbar in die bzw. in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an<br />
eine U.S.-Person anbieten, verkaufen, liefern, verpfänden oder<br />
<strong>and</strong>erweitig übertragen.<br />
Verkaufsbeschränkungen In einigen Rechtsordnungen unterliegen das Angebot, der Verkauf<br />
oder die Übertragung der Schuldverschreibungen Beschränkungen.<br />
Angebote, Verkäufe und Übertragungen dürfen nur getätigt werden,<br />
wenn diese nach dem maßgeblichen Recht der jeweiligen betroffenen<br />
Rechtsordnungen zulässig sind (siehe hierzu insbesondere den<br />
Abschnitt "Selling Restrictions" in diesem Dokument.<br />
A09110530 AF 136<br />
Das Angebot, der Verkauf, der Weiterverkauf oder die Lieferung von<br />
Schuldverschreibungen oder die Verbreitung von Angebotsunterlagen<br />
in Bezug auf Schuldverschreibungen in oder aus Rechtsordnungen ist<br />
nur zulässig, sofern dabei sämtliche anwendbaren Gesetze und<br />
Vorschriften eingehalten werden und sofern dies nicht zu<br />
Verbindlichkeiten seitens der Emittentin oder der Garantin führt.<br />
Die Schuldverschreibungen werden in Übereinstimmung mit dem U.S.<br />
Treas. Reg. §1.163-5(c)(2)(i)(D) (die "D Rules") begeben, es sei denn<br />
unter Umständen, unter denen sie keine "registrierungspflichtigen<br />
Verbindlichkeiten (registration required obligations)" für<br />
bundesstaatliche U.S. Einkommensteuerzwecke darstellen; diese<br />
Umstände werden in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen als<br />
Transaktionen, auf die TEFRA nicht anwendbar ist, benannt.<br />
Umfang der Emission Bis zu 250.000 Schuldverschreibungen<br />
Mindesth<strong>and</strong>elsgröße /<br />
Höchstzeichnungsbetrag<br />
Mindestanlagebetrag bei einem<br />
anfänglichen Investment:<br />
Gegebenenfalls Informationen zur<br />
Art und Weise und des Termins<br />
der Offenlegung des Ergebnisses<br />
des Angebots:<br />
Anwendbare TEFRA-Freistellung: D-Rules.<br />
1 Schuldverschreibung / Nicht Anwendbar<br />
1 Schuldverschreibung<br />
Die Ergebnisse des Angebots werden am Ende der Zeichnungsfrist<br />
oder in einem nahe gelegenen Zeitraum auf der Internetseite der<br />
Luxemburger <strong>Börse</strong> (www.bourse.lu) abrufbar sein. Zu<br />
Klarstellungszwecken wird darauf hingewiesen, dass in diesem<br />
Zusammenhang kein Nachtrag zu diesem Dokument veröffentlicht<br />
wird.