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080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart

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Endfälligkeitstag Der Ratenzahlungstag, der für den 30. April 2014 vorgesehen ist<br />

Abwicklung Barzahlung.<br />

Auf die Schuldverschreibungen zu<br />

zahlende Beträge:<br />

Zinsen (Auszüge aus § 3 der<br />

Anleihebedingungen)<br />

Rückzahlung (Auszüge aus § 4 der<br />

Anleihebedingungen)<br />

A09110530 AF 133<br />

Raten an den jeweiligen Ratenzahlungstagen .<br />

Die Schuldverschreibungen werden nicht verzinst.<br />

Sofern die Schuldverschreibungen nicht bereits zuvor gemäß § 4 der<br />

Anleihebedingungen zurückgezahlt, gekauft und entwertet wurden,<br />

wird jede Schuldverschreibung am Endfälligkeitstag zum<br />

Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt.<br />

Rückzahlung Sofern die Schuldverschreibungen nicht bereits zuvor gemäß diesem<br />

§ 4 bzw. § 8 zurückgezahlt oder erworben und entwertet wurden oder<br />

der maßgebliche Ratenzahlungstag gemäß einer Vorzeitigen<br />

Rückzahlung nach Wahl der Emittentin oder eines Anleihegläubigers<br />

gemäß § 4(d) oder § 4(e) verschoben wurde, wird jede<br />

Schuldverschreibung seitens der Emittentin teilweise an jedem<br />

Ratenzahlungstag mit der entsprechenden Rate zurückgezahlt.<br />

Raten "Ratenzahlungstag(e) " bezeichnet den 23. April 2009 und den 30.<br />

April 2014.<br />

"Rate(n)" bezeichnet (i) in Bezug auf den Ratenzahlungstag, der für<br />

den 23. April 2009 vorgesehen ist, den von der Berechnungsstelle<br />

gemäß nachfolgender Formel berechneten Betrag:<br />

1 1<br />

Festgelegter Nennbetrag x + (Festgelegter Nennbetrag x x<br />

2<br />

2<br />

6,5%);<br />

(ii) in Bezug auf den Ratenzahlungstag, der für den 30. April 2014<br />

vorgesehen ist, den von der Berechnungsstelle gemäß nachfolgender<br />

Formel berechneten Betrag:<br />

1<br />

Festgelegter Nennbetrag x x max<br />

2<br />

⎡<br />

1<br />

⎢<br />

⎢ 24<br />

⎣<br />

24<br />

Index<br />

⎤<br />

i<br />

x ⎥ ∑ ; 100%<br />

)<br />

IndexInitial<br />

⎥<br />

i=<br />

1<br />

⎦<br />

"max" bedeutet den höheren der betreffenden Werte.<br />

"IndexInitial" bezeichnet in Bezug auf den Index den Index-St<strong>and</strong> am<br />

Anfänglichen Bewertungstag.<br />

"Indexi" bezeichnet in Bezug auf den Index den Index-St<strong>and</strong> am<br />

betreffenden Bewertungstag.<br />

"Index" ist der Dow Jones EURO STOXX 50® Index (Bloomberg:<br />

SX5E), wie er von STOXX Limited berechnet und veröffentlicht wird.<br />

"Anfänglicher Bewertungstag" ist in Bezug auf den Index,<br />

vorbehaltlich der Bestimmungen in § 4(f)(iii), der 18. April 2008<br />

(oder, falls ein solcher Tag kein Vorgesehener H<strong>and</strong>elstag hinsichtlich

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