080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart
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Endfälligkeitstag Der Ratenzahlungstag, der für den 30. April 2014 vorgesehen ist<br />
Abwicklung Barzahlung.<br />
Auf die Schuldverschreibungen zu<br />
zahlende Beträge:<br />
Zinsen (Auszüge aus § 3 der<br />
Anleihebedingungen)<br />
Rückzahlung (Auszüge aus § 4 der<br />
Anleihebedingungen)<br />
A09110530 AF 133<br />
Raten an den jeweiligen Ratenzahlungstagen .<br />
Die Schuldverschreibungen werden nicht verzinst.<br />
Sofern die Schuldverschreibungen nicht bereits zuvor gemäß § 4 der<br />
Anleihebedingungen zurückgezahlt, gekauft und entwertet wurden,<br />
wird jede Schuldverschreibung am Endfälligkeitstag zum<br />
Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt.<br />
Rückzahlung Sofern die Schuldverschreibungen nicht bereits zuvor gemäß diesem<br />
§ 4 bzw. § 8 zurückgezahlt oder erworben und entwertet wurden oder<br />
der maßgebliche Ratenzahlungstag gemäß einer Vorzeitigen<br />
Rückzahlung nach Wahl der Emittentin oder eines Anleihegläubigers<br />
gemäß § 4(d) oder § 4(e) verschoben wurde, wird jede<br />
Schuldverschreibung seitens der Emittentin teilweise an jedem<br />
Ratenzahlungstag mit der entsprechenden Rate zurückgezahlt.<br />
Raten "Ratenzahlungstag(e) " bezeichnet den 23. April 2009 und den 30.<br />
April 2014.<br />
"Rate(n)" bezeichnet (i) in Bezug auf den Ratenzahlungstag, der für<br />
den 23. April 2009 vorgesehen ist, den von der Berechnungsstelle<br />
gemäß nachfolgender Formel berechneten Betrag:<br />
1 1<br />
Festgelegter Nennbetrag x + (Festgelegter Nennbetrag x x<br />
2<br />
2<br />
6,5%);<br />
(ii) in Bezug auf den Ratenzahlungstag, der für den 30. April 2014<br />
vorgesehen ist, den von der Berechnungsstelle gemäß nachfolgender<br />
Formel berechneten Betrag:<br />
1<br />
Festgelegter Nennbetrag x x max<br />
2<br />
⎡<br />
1<br />
⎢<br />
⎢ 24<br />
⎣<br />
24<br />
Index<br />
⎤<br />
i<br />
x ⎥ ∑ ; 100%<br />
)<br />
IndexInitial<br />
⎥<br />
i=<br />
1<br />
⎦<br />
"max" bedeutet den höheren der betreffenden Werte.<br />
"IndexInitial" bezeichnet in Bezug auf den Index den Index-St<strong>and</strong> am<br />
Anfänglichen Bewertungstag.<br />
"Indexi" bezeichnet in Bezug auf den Index den Index-St<strong>and</strong> am<br />
betreffenden Bewertungstag.<br />
"Index" ist der Dow Jones EURO STOXX 50® Index (Bloomberg:<br />
SX5E), wie er von STOXX Limited berechnet und veröffentlicht wird.<br />
"Anfänglicher Bewertungstag" ist in Bezug auf den Index,<br />
vorbehaltlich der Bestimmungen in § 4(f)(iii), der 18. April 2008<br />
(oder, falls ein solcher Tag kein Vorgesehener H<strong>and</strong>elstag hinsichtlich