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080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart

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• zweitens etwaige Einlagenverbindlichkeiten des Instituts;<br />

• drittens sonstige allgemeine oder vorrangige Verbindlichkeiten des Instituts, die nicht im Folgenden<br />

genannt werden;<br />

• viertens Verbindlichkeiten, die jeglichen im Folgenden nicht genannten Einlagenkunden oder allgemeinen<br />

Gläubigern im Rang nachgeordnet sind;<br />

• fünftens Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (auch Holding-Gesellschaften von Einlageninstituten<br />

oder Gesellschafter oder Gläubiger solcher Gesellschaften).<br />

Im Sinne des Gesetzes umfassen Einlagenverbindlichkeiten jegliche Einlagen, die in einer Geschäftsstelle des<br />

versicherten Einlageninstituts in den Vereinigten Staaten auszuzahlen sind. Sie umfassen keine Einlagen bei<br />

international banking facilities oder Einlagen, die in einer Geschäftsstelle des versicherten Einlageninstituts<br />

außerhalb der Vereinigten Staaten auszuzahlen sind.<br />

Keine Sicherheiten<br />

Die Verbindlichkeiten der Emittentin in Bezug auf die Schuldverschreibungen sind nicht besichert.<br />

Anleger der Schuldverschreibungen haben und erhalten keine Rechte in Bezug auf den zugrunde liegenden<br />

Index und sind nicht berechtigt, eine Lieferung der im Index enthaltenen Vermögenswerte an sich zu verlangen.<br />

Die Emittentin hält keine im Index enthaltenen Vermögenswerte.<br />

Markstörungen und Unterbrechungstage<br />

Nach Maßgabe der Anleihebedingungen kann die Berechnungsstelle feststellen, dass zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt eine Marktstörung oder ein Unterbrechungstag eingetreten ist oder vorliegt. Ein solches Ereignis oder<br />

eine daraus folgende Verschiebung eines Tages, an dem die Emittentin oder die Berechnungsstelle den Index-<br />

St<strong>and</strong> feststellen soll, kann den Wert der Schuldverschreibungen beeinträchtigen und/oder die Abrechnung der<br />

Schuldverschreibungen bzw. Berechnungen in Bezug auf den Index verzögern und die Berechnungsstelle unter<br />

Umständen berechtigen, den Index-St<strong>and</strong> festzulegen.<br />

Anpassungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen<br />

Bei Eintritt bestimmter Ereignisse in Bezug auf den Index oder in Bezug auf einen Unterbrechungstag kann die<br />

Berechnungsstelle nach billigem Ermessen und in kaufmännisch vernünftiger Weise unter bestimmten<br />

Voraussetzungen diejenigen Anpassungen der Bedingungen der Betreffenden Schuldverschreibungen<br />

vornehmen, die sie für geeignet hält, um dem Eintritt eines solchen Ereignisses Rechnung zu tragen.<br />

Korrekturen von Ständen<br />

Wird ein von dem Index-Sponsor oder einer <strong>and</strong>eren Preisquelle bekannt gegebener St<strong>and</strong> oder Preis, der für<br />

eine Berechnung oder Bestimmung im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen verwendet wird,<br />

nachträglich korrigiert, werden solche Korrekturen nicht berücksichtigt werden, falls die betreffende Preisquelle<br />

die Korrektur nach bestimmten Verfalltagen für Korrekturen bekannt gibt.<br />

Wechselkursrisiko<br />

Die Inhaber von Schuldverschreibungen sind bei Rückzahlung oder Verkauf der Schuldverschreibungen<br />

Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Die Schuldverschreibungen lauten auf EUR und alle Beträge im<br />

Rahmen von Verkäufen oder Rückzahlungen sind in EUR zahlbar. Daher sind Anleger, die Mittel in <strong>and</strong>eren<br />

Währungen benötigen, dem Risiko des Wechselkurses zwischen EUR und der benötigten Währung ausgesetzt.<br />

Zinssätze<br />

A09110530 AF 110

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