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080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart

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A09110530 AF 19<br />

"Bewertungstag" bezeichnet in Bezug auf den Index den<br />

Anfänglichen Bewertungstag, jeden Bewertungstagi und den<br />

Abschließenden Bewertungstag.<br />

Vorzeitige Rückzahlung Die Schuldverschreibungen können aufgrund bestimmter Ereignisse,<br />

wie in § 4 und § 8 der Anleihebedingungen ausgeführt, vorzeitig<br />

zurückgezahlt werden.<br />

In einem solchen Fall kann der Vorzeitige Rückzahlungsbetrag<br />

pro Schuldverschreibung unter dem Emissionspreis und unter<br />

dem Festgelegten Nennbetrag, bzw. dem Nominalbetrag<br />

(gegebenenfalls wie durch eine Ratenzahlung reduziert) pro<br />

Schuldverschreibung liegen.<br />

Status der Schuldverschreibungen Die Schuldverschreibungen sind nicht-nachrangige und unbesicherte<br />

Verbindlichkeiten der Emittentin.<br />

Garantie Die Schuldverschreibungen werden durch die Garantin, <strong>JPM</strong>CB,<br />

garantiert.<br />

Negativverpflichtung/Cross<br />

Default<br />

Die Schuldverschreibungen werden keine Negativverpflichtung oder<br />

Cross Default Bestimmung beinhalten.<br />

Bonitätseinstufung (Rating) Die Schuldverschreibungen werden ohne Bonitätseinstufung (Rating)<br />

ausgegeben.<br />

Quellensteuer Alle in Bezug auf die Schuldverschreibungen zahlbaren Kapital- oder<br />

gegebenenfalls Zinsbeträge werden ohne Abzug oder Einbehalt für<br />

oder wegen gegenwärtiger oder zukünftiger Steuern, Veranlagungen<br />

oder <strong>and</strong>erer amtlicher Gebühren gleich welcher Art gezahlt, die von<br />

oder in Jersey oder den Vereinigten Staaten oder von einer dort zur<br />

Steuererhebung ermächtigten Gebietskörperschaft oder Behörde<br />

auferlegt, erhoben oder eingezogen werden, es sei denn, ein solcher<br />

Abzug oder Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall<br />

wird die Emittentin oder die Garantin, vorbehaltlich bestimmter in den<br />

Anleihebedingungen aufgeführter Einschränkungen und Ausnahmen,<br />

an Anleihegläubiger, die U.S.-Ausländer (im Falle von mit den<br />

Vereinigten Staaten in Zusammenhang stehenden Steuern) bzw. die<br />

nicht In Jersey Steuerpflichtige (im Falle von mit Jersey in<br />

Zusammenhang stehenden Steuern) sind, diejenigen zusätzlichen<br />

Beträge zahlen, die erforderlich sind, damit alle Nettozahlungen der<br />

Emittentin oder der Garantin oder einer ihrer Zahlstellen von Kapital<br />

oder Zinsbeträgen in Bezug auf die Schuldverschreibungen nach<br />

Abzug oder Einbehalt von oder aufgrund von gegenwärtigen oder<br />

zukünftigen Steuern, Veranlagungen oder <strong>and</strong>eren amtlichen<br />

Gebühren, die den betreffenden Anleihegläubigern auferlegt werden,<br />

oder infolge der Zahlung von Steuern, die von oder in den Vereinigten<br />

Staaten oder Jersey (oder jeweils einer dort zur Steuererhebung<br />

ermächtigten Gebietskörperschaft oder Behörde) auferlegt, erhoben<br />

oder eingezogen werden, nicht geringer als der in den zum<br />

betreffenden Zeitpunkt fälligen Schuldverschreibungen zur Zahlung<br />

vorgesehene Betrag sind.<br />

Anwendbares Recht Die Schuldverschreibungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschl<strong>and</strong>. Die Garantie unterliegt dem Recht des Staates New

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