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080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart

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Sekundärmarkt<br />

Es lässt sich nicht vorhersehen, in welcher Form Schuldverschreibungen auf dem Sekundärmarkt geh<strong>and</strong>elt<br />

werden können, ob sich ein Sekundärmarkt für die Schuldverschreibungen entwickeln wird, zu welchem Preis<br />

die Schuldverschreibungen an diesem Markt geh<strong>and</strong>elt werden und ob der Markt liquide oder illiquide sein<br />

wird. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den H<strong>and</strong>el im Freiverkehr der <strong>Stuttgart</strong>er<br />

Wertpapierbörse (Euwax) und in den H<strong>and</strong>el im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird beantragt<br />

werden. (Es kann nicht garantiert werden, dass einer dieser Antrag genehmigt wird (oder, falls einer dieser<br />

Antrag genehmigt wird, dass diese Genehmigung am oder vor dem Ausgabetag erfolgt)). Es kann nicht<br />

gewährleistet werden, dass sich ein Markt für Schuldverschreibungen entwickeln wird. Der Umst<strong>and</strong>, dass<br />

Schuldverschreibungen an einer <strong>Börse</strong> geh<strong>and</strong>elt werden können, muss nicht zwangsläufig zu einer höheren<br />

Liquidität als ohne einen solchen H<strong>and</strong>el führen. Sollten Schuldverschreibungen nicht an einer <strong>Börse</strong> geh<strong>and</strong>elt<br />

werden, kann es schwieriger sein, für diese Schuldverschreibungen Kursinformationen zu erhalten, was sich<br />

nachteilig auf die Liquidität und den Marktpreis der Schuldverschreibungen auswirken kann.<br />

Die Liquidität kann ferner durch bestehende Angebots- und Verkaufsbeschränkungen in bestimmten Ländern<br />

verringert werden. Geschäfte mit Schuldverschreibungen, die nicht an einer <strong>Börse</strong> notiert sind, können mit<br />

höheren Risiken verbunden sein als der H<strong>and</strong>el mit börsennotierten Schuldverschreibungen. Die Emittentin, die<br />

Garantin sowie Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen der Garantin sind berechtigt, jedoch nicht<br />

verpflichtet, jederzeit Schuldverschreibungen am offenen Markt, im Tenderverfahren oder im freihändigen<br />

Verkauf erwerben. Derart erworbene Schuldverschreibungen können gehalten, wiederverkauft oder für kraftlos<br />

erklärt werden. Da die Emittentin, die Garantin oder Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen der<br />

Garantin möglicherweise die einzigen Market Maker der Schuldverschreibungen sein können, kann der<br />

Sekundärmarkt eingeschränkt sein. Eine geringere Liquidität des Marktes kann wiederum die Volatilität der<br />

Schuldverschreibungen erhöhen.<br />

Ausgabepreis/Emissionspreis<br />

Der Ausgabepreis/Emissionspreis für die Schuldverschreibungen kann über dem Marktwert dieser<br />

Schuldverschreibungen am Ausgabetag (ermittelt unter Verwendung von internen Preisfindungsmodellen, die<br />

auf von <strong>JPM</strong>organ verwendeten, allgemein anerkannten finanzmathematischen Prinzipien beruhen) liegen, und<br />

der Preis, zu dem der Dealer oder eine <strong>and</strong>ere Person gegebenenfalls bereit ist, die Schuldverschreibungen am<br />

Sekundärmarkt zu erwerben, wird wahrscheinlich geringer sein als der Ausgabepreis/Emissionspreis dieser<br />

Schuldverschreibungen. Insbesondere können im Ausgabepreis/Emissionspreis dieser Schuldverschreibungen<br />

Provisionen im Zusammenhang mit der Ausgabe und dem Verkauf der Schuldverschreibungen sowie Beträge<br />

im Zusammenhang mit der Absicherung der Verbindlichkeiten der Emittentin aus diesen<br />

Schuldverschreibungen berücksichtigt sein, während die Preise am Sekundärmarkt diese Beträge in der Regel<br />

nicht beinhalten. Ferner können die Preisfindungsmodelle <strong>and</strong>erer Marktteilnehmer abweichen oder zu<br />

abweichenden Ergebnissen führen.<br />

Status der Garantie<br />

Die Garantie stellt keine durch die FDIC oder eine <strong>and</strong>ere staatliche Behörde versicherte oder garantierte<br />

Einlage dar. Die Garantie ist eine unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeit der <strong>JPM</strong>CB, nicht jedoch<br />

ihrer Muttergesellschaft, der <strong>JPM</strong>organ Chase & Co., oder eines <strong>and</strong>eren verbundenen Unternehmens und steht<br />

vorbehaltlich einer Vorrangbestimmung zugunsten bestimmter Einlageverbindlichkeiten der <strong>JPM</strong>CB oder<br />

<strong>and</strong>erer Verpflichtungen, für die Vorrang- oder Vorzugsbestimmungen bestehen, mit allen sonstigen<br />

unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der <strong>JPM</strong>CB im gleichen Rang.<br />

Insbesondere die US-amerikanische Bundesgesetzgebung von 1993 sieht einen Vorrang von Zahlungsrechten in<br />

Bezug auf bestimmte Ansprüche bei der Abwicklung oder sonstigen Auflösung eines von der FDIC versicherten<br />

Einlageninstituts vor. Das Gesetz sieht die Erfüllung der Zahlungsansprüche in folgender Reihenfolge vor:<br />

• erstens die Verwaltungsausgaben des Zwangsverwalters;<br />

A09110530 AF 109

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