080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart
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BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />
TAXATION IN THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY<br />
Die nachstehende Erörterung steuerlicher Aspekte ist allgemeiner Natur und dient ausschließlich der<br />
Information. Die Ausführungen ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung und können auch nicht als<br />
solche ausgelegt werden. Im Hinblick auf die steuerlichen Folgen für einzelne Inhaber von<br />
Schuldverschreibungen wird keine Zusicherung gegeben. Potenziellen Käufern wird empfohlen, wegen der<br />
l<strong>and</strong>esspezifischen und individuellen Steuerfolgen ihre steuerlichen Berater zu konsultieren.<br />
Die Informationen im nachfolgenden Abschnitt dürfen nicht als steuerliche Beratung verst<strong>and</strong>en werden und<br />
versuchen nicht, alle möglichen steuerlichen Überlegungen zu beschreiben, die für einen Kaufinteressenten von<br />
Bedeutung sein können. Die Ausführungen basieren auf den deutschen Steuergesetzen (einschließlich<br />
Steuerabkommen) und der Verwaltungsauffassung zur derzeitigen Rechtslage, diese können sich jederzeit<br />
ändern, auch mit rückwirkendem Effekt.<br />
POTENZIELLEN ANLEGERN WIRD DAHER GERATEN, IHREN EIGENEN STEUERLICHEN BERATER<br />
ÜBER DIE KONSEQUENZEN ZU KONSULTIEREN, DIE AUS EINER INVESTITION IN DIE<br />
SCHULDVERSCHREIBUNGEN FOLGEN.<br />
1. Steuerinländer<br />
Gewinne aus der Veräußerung, Abtretung oder Einlösung der Schuldverschreibungen, die an Personen, die der<br />
Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschl<strong>and</strong> unterliegen, fließen, qualifizieren als Kapitalerträge und<br />
unterliegen der deutschen Einkommen- oder Körperschaftsteuer (jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag) und,<br />
wenn die Schuldverschreibungen in einem Betriebsvermögen gehalten werden, zusätzlich der Gewerbesteuer.<br />
Die Bemessungsgrundlage errechnet sich als die Differenz von Anschaffungskosten bzw. Buchwert und<br />
Veräußerungspreis oder Rückgabepreis.<br />
Werden die Schuldverschreibungen im Privatvermögen gehalten, unterliegen die oben beschriebenen<br />
Zinseinkünfte der Einkommensteuer nach den persönlichen Einkommensteuersätzen zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlag hierauf. Ab 2007 steht ein jährlicher persönlicher Sparer-Freibetrag von 750 Euro (1.500<br />
Euro für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden) für die gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen inklusive<br />
der Einkünfte aus den Schuldverschreibungen zur Verfügung. Zusätzlich kann eine natürliche Person eine<br />
Werbungskostenpauschale in Höhe von jährlich 51 Euro (102 Euro für Ehepaare, die zusammen veranlagt<br />
werden) bei der Berechnung der Gesamteinkünfte aus Kapitalvermögen geltend machen, falls nicht höhere<br />
Werbungskosten nachgewiesen werden können.<br />
Kapitalertragsteuer wird wie folgt erhoben:<br />
Wenn die Schuldverschreibungen in einem inländischen Wertpapierdepot eines deutschen Kreditinstituts oder<br />
Finanzdienstleistungsinstituts (bzw. in der inländischen Niederlassung eines ausländischen Instituts) verwahrt<br />
oder verwaltet werden, wird ein Kapitalertragsteuerabzug von 30% zuzüglich des Solidaritätszuschlags von<br />
5,5% hierauf, insgesamt also ein Abzug von 31,65%, auf die positive Differenz zwischen dem Entgelt für den<br />
Erwerb und dem Veräußerungspreis oder Einlösungsbetrag der Schuldverschreibungen erhoben. Wenn die<br />
Voraussetzungen nicht erfüllt sind, die Schuldverschreibungen beispielsweise nach einem<br />
Wertpapierdepotwechsel verkauft oder zurückgeben werden, wird der Unterschiedsbetrag als<br />
Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag durch eine Pauschale von 30%<br />
des Veräußerungspreises oder Rückgabebetrags ersetzt.<br />
Wenn die Schuldverschreibungen gegen Zahlung oder Gutschrift bei einem deutschen Kredit- oder<br />
Finanzdienstleistungsinstitut (bzw. der inländischen Niederlassung eines ausländischen Instituts) eingelöst<br />
werden, beträgt der Kapitalertragsteuerabzug 35% zuzüglich Solidaritätszuschlag, insgesamt also 36,925%.<br />
Werden die Schuldverschreibungen unter diesen Umständen bei Endfälligkeit eingelöst oder vorher veräußert,<br />
A09110530 AF 120