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080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart

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BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />

TAXATION IN THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY<br />

Die nachstehende Erörterung steuerlicher Aspekte ist allgemeiner Natur und dient ausschließlich der<br />

Information. Die Ausführungen ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung und können auch nicht als<br />

solche ausgelegt werden. Im Hinblick auf die steuerlichen Folgen für einzelne Inhaber von<br />

Schuldverschreibungen wird keine Zusicherung gegeben. Potenziellen Käufern wird empfohlen, wegen der<br />

l<strong>and</strong>esspezifischen und individuellen Steuerfolgen ihre steuerlichen Berater zu konsultieren.<br />

Die Informationen im nachfolgenden Abschnitt dürfen nicht als steuerliche Beratung verst<strong>and</strong>en werden und<br />

versuchen nicht, alle möglichen steuerlichen Überlegungen zu beschreiben, die für einen Kaufinteressenten von<br />

Bedeutung sein können. Die Ausführungen basieren auf den deutschen Steuergesetzen (einschließlich<br />

Steuerabkommen) und der Verwaltungsauffassung zur derzeitigen Rechtslage, diese können sich jederzeit<br />

ändern, auch mit rückwirkendem Effekt.<br />

POTENZIELLEN ANLEGERN WIRD DAHER GERATEN, IHREN EIGENEN STEUERLICHEN BERATER<br />

ÜBER DIE KONSEQUENZEN ZU KONSULTIEREN, DIE AUS EINER INVESTITION IN DIE<br />

SCHULDVERSCHREIBUNGEN FOLGEN.<br />

1. Steuerinländer<br />

Gewinne aus der Veräußerung, Abtretung oder Einlösung der Schuldverschreibungen, die an Personen, die der<br />

Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschl<strong>and</strong> unterliegen, fließen, qualifizieren als Kapitalerträge und<br />

unterliegen der deutschen Einkommen- oder Körperschaftsteuer (jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag) und,<br />

wenn die Schuldverschreibungen in einem Betriebsvermögen gehalten werden, zusätzlich der Gewerbesteuer.<br />

Die Bemessungsgrundlage errechnet sich als die Differenz von Anschaffungskosten bzw. Buchwert und<br />

Veräußerungspreis oder Rückgabepreis.<br />

Werden die Schuldverschreibungen im Privatvermögen gehalten, unterliegen die oben beschriebenen<br />

Zinseinkünfte der Einkommensteuer nach den persönlichen Einkommensteuersätzen zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag hierauf. Ab 2007 steht ein jährlicher persönlicher Sparer-Freibetrag von 750 Euro (1.500<br />

Euro für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden) für die gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen inklusive<br />

der Einkünfte aus den Schuldverschreibungen zur Verfügung. Zusätzlich kann eine natürliche Person eine<br />

Werbungskostenpauschale in Höhe von jährlich 51 Euro (102 Euro für Ehepaare, die zusammen veranlagt<br />

werden) bei der Berechnung der Gesamteinkünfte aus Kapitalvermögen geltend machen, falls nicht höhere<br />

Werbungskosten nachgewiesen werden können.<br />

Kapitalertragsteuer wird wie folgt erhoben:<br />

Wenn die Schuldverschreibungen in einem inländischen Wertpapierdepot eines deutschen Kreditinstituts oder<br />

Finanzdienstleistungsinstituts (bzw. in der inländischen Niederlassung eines ausländischen Instituts) verwahrt<br />

oder verwaltet werden, wird ein Kapitalertragsteuerabzug von 30% zuzüglich des Solidaritätszuschlags von<br />

5,5% hierauf, insgesamt also ein Abzug von 31,65%, auf die positive Differenz zwischen dem Entgelt für den<br />

Erwerb und dem Veräußerungspreis oder Einlösungsbetrag der Schuldverschreibungen erhoben. Wenn die<br />

Voraussetzungen nicht erfüllt sind, die Schuldverschreibungen beispielsweise nach einem<br />

Wertpapierdepotwechsel verkauft oder zurückgeben werden, wird der Unterschiedsbetrag als<br />

Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag durch eine Pauschale von 30%<br />

des Veräußerungspreises oder Rückgabebetrags ersetzt.<br />

Wenn die Schuldverschreibungen gegen Zahlung oder Gutschrift bei einem deutschen Kredit- oder<br />

Finanzdienstleistungsinstitut (bzw. der inländischen Niederlassung eines ausländischen Instituts) eingelöst<br />

werden, beträgt der Kapitalertragsteuerabzug 35% zuzüglich Solidaritätszuschlag, insgesamt also 36,925%.<br />

Werden die Schuldverschreibungen unter diesen Umständen bei Endfälligkeit eingelöst oder vorher veräußert,<br />

A09110530 AF 120

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