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080305_JPM Series Fix and Win ... - Börse Stuttgart

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ÜBERSETZUNG DER SUMMARY NOTE<br />

ZUSAMMENFASSUNG<br />

Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zu dem Prospekt zu verstehen. Jede Entscheidung zur Anlage in die<br />

Schuldverschreibungen sollte sich auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen.<br />

Nach der Umsetzung der maßgeblichen Bestimmungen der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) in den<br />

einzelnen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes können die Emittentin oder die Garantin in<br />

diesen Mitgliedstaaten nur auf der Basis des Inhalts dieser Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung<br />

haftbar gemacht werden, wenn die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie<br />

zusammen mit den <strong>and</strong>eren Teilen des Prospekts gelesen wird. Für den Fall, dass vor einem Gericht in einem<br />

Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes Ansprüche aufgrund der im Prospekt enthaltenen<br />

Informationen geltend gemacht werden, könnte der Kläger in Anwendung der einzelstaatlichen<br />

Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Anspruch geltend gemacht wird, die Kosten für die<br />

Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben.<br />

Informationen und Risikofaktoren hinsichtlich <strong>JPM</strong>CB und <strong>JPM</strong>IDL<br />

J.P. Morgan International Derivatives Ltd. („<strong>JPM</strong>IDL")<br />

Geschichte und Entwicklung der <strong>JPM</strong>IDL<br />

<strong>JPM</strong>IDL wurde am 20. Juni 1990 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited liability company) nach<br />

dem Recht von Jersey auf unbestimmte Dauer in Jersey, Channel Isl<strong>and</strong>s gegründet. <strong>JPM</strong>IDL wurde beim Royal<br />

Court of Jersey unter der Eintragungsnummer 47659 eingetragen und ihr eingetragener Sitz befindet sich in<br />

Rathbone House, 15 Esplanade, St. Helier, Jersey, JE1 1RB, Kanalinseln (Telefonnummer +44 1534 740 000).<br />

Durch einen außerordentlichen Beschluss der Gesellschafter der <strong>JPM</strong>IDL vom 23. Juni 2000 wurde der Name<br />

der <strong>JPM</strong>IDL mit Wirkung zum 26 Juni 2000 von „J.P. Morgan Jersey Limited" in „J.P. Morgan Investor<br />

Derivatives Ltd." und später durch einen außerordentlichen Gesellschafterbeschluss vom und mit Wirkung zum<br />

15. Mai 2001 von "J.P. Morgan Investor Derivatives Ltd." in „J.P. Morgan International Derivatives Ltd."<br />

geändert. Durch einen außerordentlichen Beschluss der Gesellschafter der <strong>JPM</strong>IDL vom 9. Oktober 2000 wurde<br />

<strong>JPM</strong>IDL in eine Aktiengesellschaft (public company) umgew<strong>and</strong>elt.<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Das Geschäft von <strong>JPM</strong>IDL besteht im Wesentlichen aus der Emission von verbrieften Derivaten wie Anleihen,<br />

Optionsscheinen oder Zertifikaten, einschließlich von an Aktien gekoppelten Anleihen, Aktienanleihen und<br />

Anleihen mit Marktbeteiligung, sowie der nachträglichen Absicherung dieser Risikopositionen. Für alle bisher<br />

vollzogenen Emissionen wurden Absicherungsvereinbarungen geschlossen. Die Erlöse aus dem Verkauf der<br />

Wertpapiere werden für die allgemeinen Zwecke des Unternehmens eingesetzt, einschließlich des Abschlusses<br />

von Absicherungsvereinbarungen mit <strong>and</strong>eren Unternehmen der <strong>JPM</strong>organ Chase-Gruppe. <strong>JPM</strong>IDL geht davon<br />

aus, dass die Absicherungsvereinbarungen genügen, um <strong>JPM</strong>IDL gegen das Marktrisiko in Bezug die von ihr<br />

durchgeführten Wertpapieremissionen abzusichern. <strong>JPM</strong>IDL verfügt darüber hinaus über Einnahmen aus<br />

Zahlungen von <strong>and</strong>eren Unternehmen der <strong>JPM</strong>organ Chase-Gruppe und leistet Zahlungen an solche<br />

Unternehmen.<br />

<strong>JPM</strong>CB kann Anleihen begeben, die im Falle des Haltens bis zum Endfälligkeitstag dieser Anleihen<br />

zurückgegeben werden können, indem man den Rücknahmebetrag dieser Anleihen für den Erwerb bestimmter<br />

Optionsscheine verwendet. Diese Optionsscheine würden den Optionsscheininhaber bei bedingungsgemäßer<br />

Ausübung berechtigen, von <strong>JPM</strong>IDL begebene Vorzugsaktien zu erwerben.<br />

A09110530 AF 11

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