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Regulatorische Behandlung des Kreditrisikos von Unternehmen ...

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3 Die neue Eigenkapitalvereinbarung Basel II 7<br />

3 Die neue Eigenkapitalvereinbarung Basel II<br />

In den folgenden Abschnitten wird die grundlegende Ausgestaltung der neuen Eigenkapitalvereinbarung<br />

zum Stand Juni 2004 (4. Konsultationspapier) dargestellt. Zunächst werden die drei Säulen <strong>von</strong><br />

Basel II aufgezeigt (Kapitel 3.1), worauf im Anschluss verschiedene Ansätze zur Bestimmung der Eigenkapitalanforderung<br />

erläutert werden, wobei der Fokus ausschließlich auf der Unterlegung <strong>von</strong> <strong>Unternehmen</strong>skrediten<br />

26 liegt (Kapitel 3.2). Den Abschluss dieses Abschnitts bildet eine grundlegende<br />

Diskussion der neuen Eigenkapitalvereinbarung (Kapitel 3.3).<br />

3.1 Die drei Säulen <strong>von</strong> Basel II im Überblick<br />

Die neue Eigenkapitalvereinbarung Basel II wurde mit dem Ziel entwickelt, den alten Eigenkapitalakkord<br />

(Basel I) zu ersetzen, um die Divergenz zwischen ökonomischem Risiko und regulatorischer Eigenkapitalunterlegung<br />

zu verringern. 27,28 Das neue Rahmenwerk besteht im Wesentlichen aus den drei<br />

sich ergänzenden Säulen Min<strong>des</strong>t-Eigenkapitalanforderungen (Minimum Capital Requirements),<br />

Aufsichtliches Überprüfungsverfahren (Supervisory Review Process) und Förderung der Marktdisziplin<br />

(Market Disciplin) (vgl. Abbildung 3.1-1). 29<br />

26<br />

Eine Forderung bzw. ein Kredit wird bei Basel II der Gruppe der <strong>Unternehmen</strong> (Corporate Segment)<br />

zugeordnet, insofern der Exposure größer/gleich 1 Millionen Euro ist.<br />

27<br />

Vgl. Humpert/Naujoks (2004), S. 140.<br />

28<br />

Im Gegensatz zu Basel I stellt die neue Vereinbarung keinen Akkord, sondern vielmehr ein Rahmenwerk<br />

dar, welches auch in Zukunft weiteren Änderungen und Anpassungen unterzogen sein<br />

wird. Vgl. Loch/Thelen-Pischke (2004), S. 733. Die Regeln <strong>des</strong> Basel II Frameworks sind als Empfehlungen<br />

<strong>des</strong> Baseler Ausschusses für international tätige Kreditinstitute zu verstehen und haben<br />

für die Banken in der vom Ausschuss veröffentlichten Form keinerlei rechtlich bindenden Charakter.<br />

Allerdings werden Empfehlungen <strong>des</strong> Baseler Ausschusses häufig in den Richtlinien der Europäischen<br />

Union verankert. Diese Richtlinien werden im Gegensatz zu den Empfehlungen <strong>des</strong> Baseler<br />

Ausschusses in der Regel in nationales Recht übernommen. Vgl. Schulte-Mattler/<strong>von</strong> Kenne<br />

(2004), S. 37 sowie Steiner/Starbatty (2003), S. 20.<br />

29<br />

Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2004), Tz. 19 sowie Crouhy/Galai/Mark (2001),<br />

S. 73 f.

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