11.10.2013 Aufrufe

Regulatorische Behandlung des Kreditrisikos von Unternehmen ...

Regulatorische Behandlung des Kreditrisikos von Unternehmen ...

Regulatorische Behandlung des Kreditrisikos von Unternehmen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3 Die neue Eigenkapitalvereinbarung Basel II 9<br />

finden. Gänzlich neu ist jedoch die Unterlegungspflicht <strong>von</strong> Operationellen Risiken mit haftendem Ei-<br />

genkapital. 33<br />

Trotz der Berücksichtigung <strong>des</strong> individuellen Risikos bei Kreditnehmern soll bei Basel II in Analogie zur<br />

bestehenden Eigenkapitalvereinbarung weiterhin eine unveränderte durchschnittliche Min<strong>des</strong>teigenkapitalquote<br />

<strong>von</strong> 8%, bezogen auf die gewichteten Risikoaktiva der Bank, bestehen bleiben. 34 D. h. gemäß<br />

Gleichung (3-1) errechnet sich die Eigenkapitalquote (EQ) aus dem Quotient <strong>von</strong> haftendem Eigenkapital<br />

und der Summe der gewichteten Risikoaktiva für das Kreditrisiko (RWAKreditrisiko) sowie dem<br />

12,5-fachen der Eigenkapitalanforderungen für das Markt- und die operationellen Risiken. 35<br />

EQ =<br />

RWA<br />

Kreditrisiko<br />

haften<strong>des</strong> Eigenkapital<br />

+ 12,<br />

5⋅<br />

Anrechnungsbeiträge<br />

für<br />

Marktrisiken<br />

und<br />

operationelle<br />

≥ 8%<br />

Risiken<br />

Während sich die erste Säule vor allem mit den quantitativen Anforderungen an die Min<strong>des</strong>t-<br />

Eigenkapitalbemessung befasst, werden in der zweiten Säule im Rahmen <strong>des</strong> Aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens<br />

qualitative Anforderungen der Bankenaufsicht zusammengefasst. 36 Die Regelungen in<br />

diesem Teil <strong>von</strong> Basel II sollen sicherstellen, dass die Kreditinstitute über interne Verfahren verfügen,<br />

um ihre relevanten Risiken quantifizieren zu können sowie ihrem Risikoprofil entsprechend ausreichen<strong>des</strong><br />

Eigenkapital vorzuhalten. 37 Der Bankenaufsicht kommt hierbei die Aufgabe zu, die internen Verfahren<br />

sowie die Einhaltung der Regelungen der Säulen 1 und 2 regelmäßig zu überprüfen und bei Registrierung<br />

<strong>von</strong> Verstößen bzw. Schwachstellen gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen. Dieser Überprüfungsprozess<br />

soll zusätzlich zu einer intensiveren Kommunikation zwischen den Instituten und den<br />

Aufsichtsbehörden führen und dabei Anreize für eine Verbesserung <strong>des</strong> Risikomanagements bieten.<br />

Der Aufsichtliche Überprüfungsprozess basiert auf den folgenden vier Grundsätzen, die Anforderungen<br />

sowohl an die Bankenaufsicht (Grundsatz 2 + 4) als auch an die Kreditinstitute (Grundsätze 1 + 3) darstellen.<br />

• Grundsatz 1: „Banken sollten über ein Verfahren zur Beurteilung ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung<br />

im Verhältnis zu ihrem Risikoprofil sowie über eine Strategie für den Erhalt<br />

ihres Eigenkapitalniveaus verfügen.“ 38<br />

• Grundsatz 2: „Die Aufsichtsinstanzen sollten die bankinternen Beurteilungen und Strategien<br />

zur angemessenen Eigenkapitalausstattung überprüfen und bewerten; Gleiches gilt für die Fähigkeiten<br />

der Banken, ihre aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zu überwachen und<br />

deren Einhaltung sicherzustellen. Die Aufsichtsinstanzen sollten angemessene aufsichtsrechtli-<br />

33 Vgl. Paul (2004b), S. 10. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird ausschließlich die Min<strong>des</strong>t-<br />

Eigenkapitalanforderung für Kreditrisiken betrachtet. Für die <strong>Behandlung</strong> <strong>von</strong> Operationellen Risiken<br />

siehe Basel Committee on Banking Supervision (2004), Tz. 644-683 sowie Kaiser (2004).<br />

34 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2004), Tz. 44.<br />

35 Vgl. auch im Folgenden Paul (2004b), S. 11.<br />

36 Vgl. Paul/Brütting (2004), S. 418. Für eine detaillierte Erläuterung <strong>des</strong> Aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens<br />

siehe Basel Committee on Banking Supervision (2004), Tz. 719-760 sowie Loeper<br />

(2004).<br />

37 Vgl. auch im Folgenden Loeper (2004), S. 266.<br />

38 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), Tz. 725.<br />

(3-1)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!