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Regulatorische Behandlung des Kreditrisikos von Unternehmen ...

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3 Die neue Eigenkapitalvereinbarung Basel II 30<br />

einzelnen Kreditnehmers <strong>von</strong> dem allgemeinen Status der globalen Wirtschaft an, wobei alle Schuldner<br />

über diesen systematischen Risikofaktor miteinander verbunden sind. Die Assetkorrelation zeigt somit<br />

den Grad der Abhängigkeit der <strong>Unternehmen</strong>swerte zweier Schuldner an.<br />

In der Risikogewichtungsfunktion wird die Assetkorrelation in Abhängigkeit der Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

modelliert (Gleichung (3-11)). Die ersten beiden Summanden stellen die grundlegende Bestimmungsgleichung<br />

der Korrelation für Forderungen an Staaten und Banken dar. In diesem allgemeinen<br />

Fall kann die Assetkorrelation Werte in einem Korridor <strong>von</strong> 0,12 bis 0,24 annehmen, wobei ρ mit steigender<br />

(sinkender) Ausfallwahrscheinlichkeit sinkt (steigt). Begründet wird dies dadurch, dass <strong>Unternehmen</strong><br />

mit einer besseren Bonität eine höhere Abhängigkeit vom systematischen Faktor aufweisen,<br />

welche mit ansteigender Ausfallwahrscheinlichkeit jedoch abnimmt. 139<br />

Für die Forderungsklasse der <strong>Unternehmen</strong>skredite wurde ergänzend der dritte Term eingeführt, wodurch<br />

eine Abhängigkeit der Korrelation <strong>von</strong> der <strong>Unternehmen</strong>sgröße impliziert wird. Die <strong>Unternehmen</strong>sgröße<br />

wird dabei durch den unternehmensindividuellen Jahresumsatz („Sizefaktor“ S) abgebildet<br />

und führt dazu, dass die Korrelation für <strong>Unternehmen</strong> mit einem Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro gesenkt<br />

wird und damit auch vermindernd auf die Min<strong>des</strong>teigenkapitalanforderung wirkt. 140 Mit diesem<br />

Sizefaktor wird eine Größenanpassung für kleine und mittelgroße <strong>Unternehmen</strong> angestrebt, 141 wobei<br />

sich der Betrag <strong>des</strong> vorzuhaltenden Eigenkapitals ab einem Umsatz <strong>von</strong> 50 Mio. € bis zu einem Umsatz<br />

<strong>von</strong> 5 Mio. € verringert. Die sonstigen Bedingungen der Forderungen werden dabei als identisch angenommen.<br />

Jahresumsätze <strong>von</strong> unter 5 Mio. € werden einheitlich als Umsätze in der Höhe <strong>von</strong> genau 5<br />

Mio. € angesehen. Bei <strong>Unternehmen</strong> mit einem Jahresumsatz <strong>von</strong> mehr als 50 Mio. € hat der individuelle<br />

Jahresumsatz dagegen keinerlei Einfluss auf die Höhe <strong>des</strong> zu unterlegenden Eigenkapitals. 142<br />

Eine Besonderheit der Risikogewichtungsfunktion stellt der Skalierungsfaktor (scf) dar. Trotz der risikosensitiveren<br />

Betrachtung <strong>des</strong> <strong>Kreditrisikos</strong> – und damit der Eigenkapitalunterlegung – verfolgt der Baseler<br />

Ausschuss das Ziel, die Höhe der gesamten Min<strong>des</strong>teigenkapitalunterlegung für das Kreditrisiko auf<br />

dem zurzeit bestehenden Niveau zu erhalten und somit lediglich die Eigenkapitalallokation risikosensitiver<br />

zu gestalten. 143 Aus diesem Grund dient der Skalierungsfaktor, der Werte über oder unter eins annehmen<br />

kann, zur flexiblen Anpassung der Kapitalanforderung im IRB-Ansatz. Zurzeit gelangt die beste<br />

Schätzung <strong>des</strong> scf zu einem Wert <strong>von</strong> 1,06, der während der Übergangsphase bei der Implementierung<br />

<strong>von</strong> Basel II noch Änderungen unterworfen sein kann. 144 Der scf kann daher als Stellschraube für die<br />

Bankenaufsicht angesehen werden, um das zukünftige Niveau der Min<strong>des</strong>teigenkapitalanforderung<br />

139<br />

Vgl. Hofmann/Pluto (2005), S. 250.<br />

140<br />

Vgl. Wilkens/Baule/Entrop (2004a), S. 73.<br />

141<br />

Zu den kleinen und mittelgroßen <strong>Unternehmen</strong> zählen <strong>Unternehmen</strong> mit einem Umsatz <strong>von</strong> maximal<br />

50 Mio. Euro. Überschreitet das Gesamtexposure einen Wert <strong>von</strong> 1 Mio. Euro nicht, so darf<br />

diese Forderung an ein kleines oder mittelgroßes <strong>Unternehmen</strong> dem Retailbereich zugeordnet<br />

werden. Vgl. Wilkens/Baule/Entrop (2004a), S. 67 f.<br />

142<br />

Vgl. Bun<strong>des</strong>verband Deutscher Banken (2005), S. 9 sowie Basel Committee on Banking Supervision<br />

(2004), Tz. 273. Die Nicht-Berücksichtigung wird dadurch erreicht, dass S auch bei <strong>Unternehmen</strong><br />

mit mehr als 50 Mio. Euro Umsatz ebenfalls auf 50 festgesetzt wird, so dass der letzte Term<br />

null ergibt. Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2005), S. 13.<br />

143<br />

Vgl. Hofmann/Pluto (2005), S. 254.<br />

144<br />

Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2004), Tz. 14, 44, 350 sowie Wilkens/Baule/Entrop<br />

(2004a), S. 67.

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